Definitionen Flashcards

1
Q

Einigung iSd $$ 145 ff. BGB

A

Vorliegen zweier übereinstimmender, aufeinander bezogener Willenserklärungen, Angebot und Annahme

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2
Q

Angebot

A

Eine empfangsbedürftige WE, durch die jemand einem anderen in verbindlicher und annahmefähiger Weise einen Vertragsabschluss vorschlägt

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3
Q

Annahme

A

auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung, die inhaltlich mit dem Angebot übereinstimmt

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4
Q

konkludent

A

Willenserklärung erfolgt durch schlüssiges Verhalten

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5
Q

Rechtbindungswille

A

Ob sich der Verkäufer durch z.B. Zeitungsannonce, Werbeschild tatsächlich rechtlich binden will

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6
Q

invitatio ad offerendum

A

Inserat nur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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7
Q

objektiver Empfängerhorizont gemäß $$ 133, 157

A

Bei der Auslegung von einer Willenserklärung ist es entscheidend, was für den Erklärungsempfänger bei zumutbarer Anstrengung als verbindlich erklärter Wille erkennbar ist, worauf er also nach Treu und Glauben vertrauen darf

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8
Q

Verkehrssitte

A

ungeschriebene Verhaltensordnung, deren Vorschriften in der Gesellschaft beachtet werden

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9
Q

Inhaltsirrtum

A

Fehlvorstellung über die Bedeutung eines Ausdruckes

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10
Q

offener Dissens gemäß $ 154 Abs. 1

A

Im Zweifel gilt ein Vertrag als nicht geschlossen

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11
Q

beredetes Schweigen

A

Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dass dem Schweigen ein Erklärungswert beizumessen wäre

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12
Q

Abgabe

A

willentliches Inverkehrbringen der Erklärung in Richtung des Empfängers, so dass mit dem Zugang gerechnet werden darf

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13
Q

Willenserklärung

A

Eine Willensäußerung, die auf einen vom Gesetz anerkannten Rechtserfolg gerichtet ist

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14
Q

Empfangsbote

A

Person, die als geeignet und ermächtigt anzusehen ist, eine Willenserklärung entgegen zu nehmen z.B. Familienangehörige

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15
Q

Erklärungsbote

A

Mittelperson der Erklärenden

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16
Q

Zugang

A

wenn die Erklärung in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, so dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist

17
Q

Anfechtungserklärung

A

formfreie empfangsbedürftige Willenserklärung, die erkennen lässt, dass die Partei das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will

18
Q

Täuschung

A

das bewusste Erregen eines Irrtums durch Vorspiegel falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen

19
Q

Arglist

A

Vorsatz, ausreichend ist sog. Eventualvorsatz, d.h. Täuschender nimmt den Irrtum des Getäuschten billigend in Kauf

20
Q

Rechtsscheinvollmacht

A

Vertretungsmacht, die nicht aufgrund einer erteilten Vollmacht sondern wegen eines zurechenbar gesetzten Rechtsscheins besteht.

21
Q

Duldungsvollmacht

A

Die Duldungsvollmacht ist eine Rechtsscheinvollmacht. Bei einer Rechtsscheinvollmacht hat der Vollmachtgeber keine Vollmacht erteilt. Er hat aber den Rechtsschein einer Vollmachtserteilung zu verantworten.
Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene weiß, dass ein anderer für ihn handelt, aber nichts dagegen unternimmt, z.B. Freund duldet, dass seine Freundin in seinem Namen einkaufen geht.

22
Q

Anscheinsvollmacht

A

Die Anscheinsvollmacht ist eine Rechtsscheinvollmacht. Bei einer Rechtsscheinvollmacht hat der Vollmachtgeber keine Vollmacht erteilt. Er hat aber den Rechtsschein einer Vollmachtserteilung zu verantworten.
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können.

23
Q

Erfüllungsgehilfe

A

wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird

24
Q

Verrichtungsgehilfe

A

wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherren in dessen Pflichtkreis tätig und diesem gegenüber weisungsgebunden ist

25
Q

Surrogat

A

Ersatz für etwas anderes. Das Andere kann eine Sache oder ein Recht sein

26
Q

Unmöglichkeit

A

Wenn der Leistungserfolg endgültig nicht erbracht werden kann. Also ein dauerhaftes Leistungshindernis besteht

27
Q

Synallagma

A

Gegenseitigkeitsverhältnis in dessen Rahmengegenseitige Leistungen ausgetauscht werden

28
Q

Integritätsinteresse

A

Interesse eines Vertragspartners an der Unversehrtheit der Rechtsgüter, die außerhalb der konkreten Vertragsbeziehungen stehen

29
Q

Mangel

A

Abweichen der tatsächlichen Ist- von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit

30
Q

Verwendungen

A

Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen, indem sie ihrer Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung dienen

31
Q

Notwendige Verwendungen

A

Verwendungen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache objektiv erforderlich sind

32
Q

Besitz

A

tatsächliche Herrschaftsgewalt einer Person über eine Sache, § 854 BGB

33
Q

Abhandenkommen

A

Besitzaufgabe ohne oder gegen den Willen des Berechtigten

34
Q

Vertrauensschaden

A

Schaden, der dem Geschädigten dadurch entstanden ist, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut und auf Abschluss eines anderen gewinnträchtigen Geschäftes verzichtet hat

35
Q

Erfüllungschaden

A

Schaden, der dem Geschädigten dadurch entstanden ist, dass das Schuldverhältnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt worden ist

36
Q

Abstraktionsprinzip

A

Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis; entscheidend für den Dritten ist das Können des Vertreters im Außenverhältnis, nicht aber dessen Müssen und Dürfen im Innenverhältnis