Definitionen Flashcards
Kausalität
eine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Taterfolg entfiele
objektive Zurechnung
der Täter muss ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen haben, das sich im konkreten Taterfolg realisiert hat
Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen / krankhaften / heilungsbedürftigen Zustands
körperliche Misshandlung
jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seiner körperlichen Unversehrtheit oder seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird
Mordlust
Aus Mordlust tötet, wem es in erster Linie darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen
Befriedigung des Geschlechtstriebs
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer sich durch den Tötungsakt als solchen oder an der Leiche sexuelle Befriedigung verschaffen will oder mit dem Tod des Opfers bei einer Vergewaltigung rechnet
Habgier
ein rücksichtsloses Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen, das in seiner Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß weit überschreitet
niedrige Beweggründe
Motive, die nach allgemeiner Wertung auf tiefster Stufe stehen, und deshalb besonders verwerflich erscheinen
heimtückisch
bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung
Arglosikgeit
arglos ist, wer - bei vorhandener Fähigkeit zum Argwohn - einen Angriff auf sein Leben oder einen erheblichen Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit nicht erwartet
Wehrlosigkeit
Das Opfer ist wehrlos, wenn es aufgrund seiner Arglosigkeit in seiner Verteidigungsfähigkeit zumindest erheblich eingeschränkt ist
Grausam
Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung unvermeidliche Maß hinausgehen
gemeingefährliche Mittel
gemeingefährlich ist ein Tötungsmittel, bei dessen konkreten Einsatz der Täter nicht ausschließen kann, eine Mehrzahl von Menschen an Leib und leben zu gefährden, da die Ausdehnung nicht in seiner Gewalt liegt
Ermöglichungsabsicht
Der Täter setzt die Tötung als Mittel zur Begehung einer weiteren Straftat ein
Verdeckungsabsicht
Der Täter tötet einen Menschen, um die eigene oder eine fremde Bestrafung zu verhindern