Definitionen Flashcards

1
Q

Anderer

A

ist jede Natürliche Person außer dem TT selbst

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2
Q

Körperliche Misshandlung

A

ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird

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3
Q

Körperliches Wohlbefinden

A

ist regelmäßig dann betroffen, wenn dem Opfer Schmerzen zugefügt werden. Ein Schmerzempfinden muss nicht vorausgesetzt werden

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4
Q

Körperliche Unversehrtheit

A

Substanzverlust / Schädigung beim Opfer

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5
Q

Gesundheitsschädigung

A

ist das Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften Zustandes

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6
Q

Vorsatz

A

gem. §15 STGB verlangt das Gesetz bedingten Vorsatz

ist das Handeln des TT mit Wissen und Wollen

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7
Q

bedingter Vorsatz

A

der TT hält es zumindest für möglich, den Tatbestand eines Gesetzes zu erfüllen und nimmt den Taterfolg billigend im Kauf

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8
Q

Absicht

A

zielgerichtete handeln des TT zum Taterfolg

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9
Q

Fahrlässigkeit

A

ist eine Tatbestandsverwirklichung durch eine Sorgehaltspflichtverletzung, durch die ein hervorsehbarer und vermeidbarer Erfolg eintritt

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10
Q

Rechtswidrigkeit

A

eine Handlung ist rechtswidrig wenn sie tatbestandsmäßig ist und dem TT kein Rechtsfertigungsgrund zu Seite steht

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11
Q

Schuld

A

ist das Maß des Vorwurfs das dem TT zu seiner Tat zu machen ist. Sie besteht aus Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein und Zumutbarkeit

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12
Q

Schuldfähigkeit

A

liegt vor bei jedem Jugendlichen, Heranwachsender und Erwachsenen der die Fähigkeit hat das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln

-Schuldausschließungsgrund gem. §20StGB ist nicht ersichtlich.

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13
Q

Unrechtsbewusstsein

A

ist das Bewusstsein de TT Unrecht zu tun; positive Gesetzeskenntnis ist nicht erforderlich; ein schlechtes Gewissen reicht aus

-ein Irrtum gem. §16,17 StGB ist nicht gegeben.

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14
Q

Zumutbarkeit

A

War dem TT ein anderes normgerechtes Verhalten zumutbar? Je größer die Gefahr, desto größer das eigene zumutbare Opfer

-Ein Schuldausschließungsgrund gem. §35 StGB kommt hier nicht in Betracht. Zumutbarkeit ist gegeben.

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15
Q

Gefährliches Werkzeug

A

ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und konkreten Art der Benutzung geeignet ist, erhebliche Verletzungen beim Tatopfer herbeizuführen

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16
Q

Eine das Leben gefährdete Behandlung

A

setzt voraus, dass die konkret geschehene Misshandlung oder Gesundheitsschädigung abstrakt geeignet war, das Leben des Opfers zu gefährden

17
Q

Sache

A

sind körperliche Gegenstände, unabhängig von ihrem Aggregatzustand

18
Q

fremd

A

wenn sie nicht im Alleineigentum des TT steht und nicht herrenlos ist

19
Q

zerstören

A

ist eine so weitgehende Beschädigung einer Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit völlig aufgehoben wird

20
Q

Garant

A

ist wer aufgrund einer besonderen Pflichtenstellung rechtlich dafür einzustehen hat, dass ein tatbestandsmäßiger Erfolg einer strafrechtlichen Verbotsnorm nicht eintritt

  • Begründung durch Rechtssatz
  • konkrete Lebensbeziehung
  • tatsächliche Pflichtenübernahme
  • Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen (Ingerenz)
21
Q

Gift

A

sind anorganische oder organische Substanzen die unter bestimmten Bedingungen chemisch oder chemisch-physikalisch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen

22
Q

hinterlistiger Überfall

A

wenn der TT einen ahnungslosen planmäßig, unter Verdeckung seiner wahren Absichten, plötzlich und unerwartet angreift, um damit die Abwehr des Opfers zu erschweren oder auszuschließen

23
Q

Gemeinschaftlich

A

wenn mindestens zwei Personen durch einverständliches aktives Handeln am TO zusammenwirken

24
Q

Beibringen

A

wenn der Täter den Stoff mit dem Körper des Opfers derart in Verbindung gebracht hat, dass der Stoff seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann

25
Q

Bedingungstheorie

A

jede Handlung gilt als Ursache des Erfolgs, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele

26
Q

Ziele und Aufgaben des Strafrechts

A

Als Teil des öffentlichen Rechts hat das Strafrecht die Aufgabe und das Ziel, zur Sicherung des Rechtsfriedens beizutragen, um damit das gedeihliche Zusammenleben aller Menschen im Staate zu ermöglichen und sozialschädliche Verhalten zu vermeiden

27
Q

Strafrechtsgrundsätze

A
  • keine Straftat ohne Gesetz
  • keine Strafe ohne Gesetz
  • keine Strafe ohne Schuld
  • im Zweifel für den Angeklagten
  • ne bis in idem - nicht zweimal wegen derselben Tat
28
Q

allgemeine Teil

A

§§1-79b StGB

-keine Straftaten, sondern allgemeine Bestimmungen

29
Q

besondere Teil

A

§§80-358 StGB

-enthält gesetzlichen Tatbestände, in denen die strafwürdigen Handlungen und Unterlassungen bezeichnet und mit Strafe bedroht sind

30
Q

andere gesundheitsschädliche Stoffe

A

sind Stoffe die die Eigenschaft haben auf thermisch, biologischen oder mechanischen Wege im konkreten Fall die Gesundheit zu schädigen