Definitionen Flashcards
“etwas” iSd 812 I 1 1. Var.
jeder vermögenswerte Vorteil
Angebot
eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen Zustimmung abhängt.
Annahme
eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot erklärt wird.
“bewirken” iSd 110
bewirkt ist die Leistung, wenn sie vollständig erbracht, der Anspruch also vollständig erfüllt wurde
Empfangsbote
derjenige, der vom Adressaten der Willenserklärung ermächtigt worden ist, für ihn Erklärungen entgegenzunehmen
Erklärungsbote
derjenige, der vom Erklärenden ermächtigt worden ist, für ihn eine bestimmte Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten zu übermitteln
Leistung iSd 812 I 1 1.Var
jede bewusste, ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zur Erfüllung einer (zumindest vermeintlich bestehenden) Verbindlichkeit
potentielles Erklärungsbewusstsein
wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Handeln als Willenserklärung aufgefasst wird
Realakt
Handlung, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs abzielt
Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft, dass die Rechtslage eines Gegenstandes unmittelbar ändert
Willenserklärung
Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Abgabe einer Willenserklärung
eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt ist und unter normalen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist
Abhandenkommen
Abhandengekommen ist eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Berechtigten in Verkehr gelangt ist
Arglist
Vorsatz bzgl Täuschungshandlung, Irrtum und abgegebener Willenserklärung (Schädigungsvorsatz nicht erforderlich)
Bösgläubigkeit iSd 932 II
der Erwerber weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist oder er beruht seine diesbezügliche Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit
Drohung iSd 123 I 2.Var
Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
Widerrechtlichkeit iSd 123 I 2. Var
des Mittels, des Zwecks, oder der Zweck-Mittel-Relation
Eigenschaften iSd 119 II
alle tatsächlichen oder rechtlichen wertbildenden Faktoren, die einer Person oder Sache für gewisse Dauer unmittelbar anhaften
Erklärungsirrtum (119 I 2. Fall)
der Erklärende erklärt etwas anderes als das, was er erklären wollte
Inhaltsirrtum (119 I 1. Fall)
der Erklärende erklärt das, was er erklären wollte, irrt sich jedoch über die Bedeutung der Erklärung
Irrtum iSd 119 I
Auseinanderfallen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem
negatives Interesse
stellt den Gläubiger so, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hätte
positives Interesse
stellt den Gläubiger so, wie er stünde, hätte der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt
Rechtsschein iSd 932
es muss einen Grund für die Annahme geben, dass der in Wahrheit Nichtberechtigte in den Augen des Bewerbers als Berechtigter erscheint
Täuschung iSd 123 I 1. Var
Hervorrufen, Bestärken oder Unterhalten eines Irrtums über Tatsachen (durch positives Tun oder Unterlassen)
Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen
Abgabe und Zugang
Verkehrswesentlichkeit iSd 119 II
Eigenschaft muss nach dem Vertrag oder nach der Verkehrsanschauung von Bedeutung sein
Zugang
eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist