Definitionen Flashcards
“etwas” iSd 812 I 1 1. Var.
jeder vermögenswerte Vorteil
Angebot
eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen Zustimmung abhängt.
Annahme
eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot erklärt wird.
“bewirken” iSd 110
bewirkt ist die Leistung, wenn sie vollständig erbracht, der Anspruch also vollständig erfüllt wurde
Empfangsbote
derjenige, der vom Adressaten der Willenserklärung ermächtigt worden ist, für ihn Erklärungen entgegenzunehmen
Erklärungsbote
derjenige, der vom Erklärenden ermächtigt worden ist, für ihn eine bestimmte Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten zu übermitteln
Leistung iSd 812 I 1 1.Var
jede bewusste, ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zur Erfüllung einer (zumindest vermeintlich bestehenden) Verbindlichkeit
potentielles Erklärungsbewusstsein
wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Handeln als Willenserklärung aufgefasst wird
Realakt
Handlung, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs abzielt
Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft, dass die Rechtslage eines Gegenstandes unmittelbar ändert
Willenserklärung
Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Abgabe einer Willenserklärung
eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt ist und unter normalen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist
Abhandenkommen
Abhandengekommen ist eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Berechtigten in Verkehr gelangt ist
Arglist
Vorsatz bzgl Täuschungshandlung, Irrtum und abgegebener Willenserklärung (Schädigungsvorsatz nicht erforderlich)
Bösgläubigkeit iSd 932 II
der Erwerber weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist oder er beruht seine diesbezügliche Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit