Definitionen Flashcards

1
Q

“etwas” iSd 812 I 1 1. Var.

A

jeder vermögenswerte Vorteil

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2
Q

Angebot

A

eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrags nur noch von dessen Zustimmung abhängt.

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3
Q

Annahme

A

eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das vorbehaltlose Einverständnis mit dem Angebot erklärt wird.

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4
Q

“bewirken” iSd 110

A

bewirkt ist die Leistung, wenn sie vollständig erbracht, der Anspruch also vollständig erfüllt wurde

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5
Q

Empfangsbote

A

derjenige, der vom Adressaten der Willenserklärung ermächtigt worden ist, für ihn Erklärungen entgegenzunehmen

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6
Q

Erklärungsbote

A

derjenige, der vom Erklärenden ermächtigt worden ist, für ihn eine bestimmte Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten zu übermitteln

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7
Q

Leistung iSd 812 I 1 1.Var

A

jede bewusste, ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens zur Erfüllung einer (zumindest vermeintlich bestehenden) Verbindlichkeit

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8
Q

potentielles Erklärungsbewusstsein

A

wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Handeln als Willenserklärung aufgefasst wird

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9
Q

Realakt

A

Handlung, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs abzielt

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10
Q

Verfügungsgeschäft

A

Rechtsgeschäft, dass die Rechtslage eines Gegenstandes unmittelbar ändert

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11
Q

Willenserklärung

A

Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist

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12
Q

Abgabe einer Willenserklärung

A

eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn sie willentlich in Richtung auf den Empfänger in Bewegung gesetzt ist und unter normalen Umständen mit dem Zugang zu rechnen ist

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13
Q

Abhandenkommen

A

Abhandengekommen ist eine Sache, wenn sie ohne den Willen des Berechtigten in Verkehr gelangt ist

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14
Q

Arglist

A

Vorsatz bzgl Täuschungshandlung, Irrtum und abgegebener Willenserklärung (Schädigungsvorsatz nicht erforderlich)

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15
Q

Bösgläubigkeit iSd 932 II

A

der Erwerber weiß, dass der Veräußerer nicht Eigentümer der Sache ist oder er beruht seine diesbezügliche Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit

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16
Q

Drohung iSd 123 I 2.Var

A

Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt

17
Q

Widerrechtlichkeit iSd 123 I 2. Var

A

des Mittels, des Zwecks, oder der Zweck-Mittel-Relation

18
Q

Eigenschaften iSd 119 II

A

alle tatsächlichen oder rechtlichen wertbildenden Faktoren, die einer Person oder Sache für gewisse Dauer unmittelbar anhaften

19
Q

Erklärungsirrtum (119 I 2. Fall)

A

der Erklärende erklärt etwas anderes als das, was er erklären wollte

20
Q

Inhaltsirrtum (119 I 1. Fall)

A

der Erklärende erklärt das, was er erklären wollte, irrt sich jedoch über die Bedeutung der Erklärung

21
Q

Irrtum iSd 119 I

A

Auseinanderfallen von subjektiv Gewolltem und objektiv Erklärtem

22
Q

negatives Interesse

A

stellt den Gläubiger so, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hätte

23
Q

positives Interesse

A

stellt den Gläubiger so, wie er stünde, hätte der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt

24
Q

Rechtsschein iSd 932

A

es muss einen Grund für die Annahme geben, dass der in Wahrheit Nichtberechtigte in den Augen des Bewerbers als Berechtigter erscheint

25
Q

Täuschung iSd 123 I 1. Var

A

Hervorrufen, Bestärken oder Unterhalten eines Irrtums über Tatsachen (durch positives Tun oder Unterlassen)

26
Q

Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen

A

Abgabe und Zugang

27
Q

Verkehrswesentlichkeit iSd 119 II

A

Eigenschaft muss nach dem Vertrag oder nach der Verkehrsanschauung von Bedeutung sein

28
Q

Zugang

A

eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist