Definitionen Flashcards
Anderer (Definition)
Ist jede natürliche Person, außer dem Täter selbst.
KFZ (Definition)
Jedes maschinell angetrieben Fahrzeug, welches nicht an Bahngleise gebunden ist.
Schädigung (Definition)
Ist die Zuführung eines vermögensrechtlich messbaren Nachteils, der in einem Körper- und/oder Sachschaden bestehen kann.
Führen (Definition)
Wer das Fahrzeug eigen- oder mitverantwortlich unter Einwirkung auf die wesentlichen Bedienelemente willentlich in Bewegung setzt oder wenigstens teilweise im Verkehr lenkt, führt es.
Fahrzeuge (Definition)
Fahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind alle Gegenstände, die unabhängig von ihrer Antriebsart zur Fortbewegung auf dem Land geeignet und bestimmt sind.
ÖVR (Definition)
Alle Wege, Flächen oder Plätze, die jedermann aufgrund von wegerechtlicher Widmung oder, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, mit Zustimmung oder stillschweigender Duldung zur Nutzung zu Verkehrszwecken tatsächlich offen stehen.
VKT (Definition)
Verkehrsteilnehmer ist, wer sich im öffentlichen Verkehrsraum aufhält und sich durch Tun oder Unterlassen verkehrserheblich verhält.
Gefährdung (Definition)
Ist die objektiv erkennbare, hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Personenschadens.
Behinderung (Definition)
Liegt vor, wenn ein sich ordnungsgemäß verhaltender VKT unzulässig und mehr als verkehrsüblich beeinträchtigt wird.
Belästigung (Definition)
Hervorrufen eines körperlichen und/oder seelischen Unbehagens.
Fahrbahn (Definition)
Die Fahrbahn ist der Teil der Straße, der üblicherweise für den Verkehr bestimmt ist.
Sicherheitsabstand (Definition)
Der Sicherheitsabstand beträgt die Hälfte des Tachowertes in Metern. (wird unterschritten)
Gefährdungsabstand (Definition)
Der Gefährdungsabstand beträgt ein Viertel des Tachowertes in Metern. (darin befindet man sich)
Einscherabstand (Definition)
Der Einscherabstand beträgt den gesamten Tachowert in Metern. (+ Fahrzeuglänge)
Überholen (Definition)
Überholen ist das Vorbeigelangen an einem sich in gleicher Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt wartenden VKT auf der selben Fahrbahn.
Kreuzung (Definition)
Gemeinsame Schnittfläche min. zweier öffentlicher Straßen, wobei sich jede über den Schnittpunkt hinaus fortsetzt.
Einmündung (Definition)
Wenn min. eine Straße winkelig zu einer durchgehen Straße hinführt, ohne sich danach fortzusetzen.
Vorfahrt (Definition)
Vorfahrt liegt vor, wenn sich die Fahrspuren zweier Fahrzeuge, die aus unterschiedlichen Straßen kommen, bei Fortsetzung ihrer Fahrt…
- schneiden würden
- zumindest berühren würden
- die Fzg sich Verkehrsgefährdung nähern würden
- sich wesentlich behindern würden
Halter i.S.v. § 21 StVG (Definition)
Der Halter ist derjenige, der für die wesentlichen Betriebskosten aufkommt und die Verfügungsgewalt hat.
Anordnen (Definition)
Die Aufforderung zum Führen eines KFZ.
Zulassen (Definition)
Die Duldung zum Führen eines KFZ.
Auflagen (Definition)
Beziehen sich auf den FE-Inhaber und verlangen ein bestimmtes Verhalten, welches zu befolgen ist.
Beschränkungen (Definition)
Verpflichten den FE-Inhaber ein näher bestimmtes KFZ mit bestimmten Einrichtungen zu führen.