Definitionen Flashcards

1
Q

Anderes gefährliches Werkzeug nach §224 I Nr. 1

A

1) Gegenstand,
2) nach obj Beschaffenheit und

3) nach seiner konkreten Benutzung im Einzelfall
geeignet

4) erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

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2
Q

Voraussetzungen TB Tötung auf Verlangen nach §216

A

Bestimmen zur Tötung durch ausdrückliches und ernstes Verlangen

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3
Q

Ernstlich

Kriterium 216

A

Wenn Verlangen auf freier Willensbildung beruht

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4
Q

auf Verlangen

Im Fall v 216

A

Mehr als Einwilligung, Getöteter muss auf Willen des Täters einwirken

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5
Q

Hirntod

A

Erlöschen aller Hirnfunktionen

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6
Q

Ausdrücklich

A

In eindeutiger, unmissverständlicher Weise

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7
Q

Mordmerkmale

A

1) Mordlust
2) Befriedigung des Geschlechtstriebs
3) Habgier
4) Niedrige Beweggründe

5) Heimtücke
6) Grausamkeit
7) Gemeingefährliche Mittel

8) Ermöglichungs- / Verdeckungsabsicht

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8
Q
  1. Gruppe
A

1) Heimtücke
2) Grausamkeit
3) Gemeingefährliche Mittel

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9
Q
  1. Gruppe
A

1) Ermöglichungs-

2) Verdeckungsabsicht

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10
Q
  1. Gruppe
A

1) Mordlust
2) Befriedigung des Geschlechtstriebs
3) Habgier
4) niedrige Beweggründe

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11
Q

Subjektive/ täterbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe und 3. Gruppe
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12
Q

Objektive/tatbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe
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13
Q

Gruppen der Mordmerkmale

-> Charakterisierungen

A
  1. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des Beweggrundes
  2. Gruppe
    - >charakterisiert durch Gefährlichkeit der Tatausführung
  3. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des deliktischen Ziels der Tötung
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15
Q

Objektive/tatbezogene Mordmerkmale

A
  1. Gruppe
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16
Q

Mordlust

A

Aus Mordlust tötet, wem es ALLEIN DARAUF ANKOMMT, einen Menschen sterben zu sehen bzw. wer aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung menschlichen Lebens tötet

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16
Q

Gruppen der Mordmerkmale

-> Charakterisierungen

A
  1. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des Beweggrundes
  2. Gruppe
    - >charakterisiert durch Gefährlichkeit der Tatausführung
  3. Gruppe
    - >charakterisiert durch Verwerflichkeit des deliktischen Ziels der Tötung
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17
Q

Befriedigung des Geschlechtstriebs

3

A

a) Lustmord
b) Tötung als Mittel eines Sexualdelikts
c) Tötung zur Nekrophilie

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18
Q

Habgier

A

Rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines Menschenlebens

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19
Q

Niedrige Beweggründe

A
  • nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe
  • besonders verwerflicher, geradezu verächtlicher Beweggrund

z.B. Rassenhass, Fremdenfeindlichkeit, Benutzung des Opfers zur Aggressionsabfuhr, Identitätsdiebstahl, außergewöhnliches brutales, menschenverachtendes Tatbild

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20
Q

Heimtücke

A
  • Ausnutzung Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers

- in feindseliger Willensrichtung

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21
Q

Arglos

A
  • sich zum Zeitpunkt der Tat keines Angriffs auf sein Leben o erheblichen Angriffs auf körperliche Unversehrtheit versieht
  • Fähigkeit Argwohn zu entwickeln
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22
Q

Wehrlos

A
  • in Folge der Arglosigkeit außerstande, sich zu verteidigen o zum in Verteidigung stark eingeschränkt
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24
Q

Grausamkeit

A

Grausam tötet, wer

1) dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen
2) körperlicher o seelischer Art
3) aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.

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24
Q

Bewusstes Ausnutzen.

A

Täter muss Arg und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für Tatausführung derart erfasst haben

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25
Q

Gemeingefährliche Mittel

A

Gemeingefährlich ist ein Mittel, das

1) wegen seiner Unbeherrschbarkeit
2) Mehrzahl (>_3) von unbeteiligten/nicht vom Vorsatz erfassten Menschen
3) an Leib und Leben gefährden kann.

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27
Q

Tatobjekt der Freiheitsberaubung §239

A

Mensch der im natürlichen Sinn Fähigkeit besitzt,
den Willensentschluss zu fassen, seinen Aufenthaltsort zu ändern
und diesen Entschluss zu verwirklichen.

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28
Q

Einsperren

A

1) Verhindern des Verlassens eines Raums

2) durch äußere Vorrichtungen o sonstige Vorkehrungen

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29
Q

Beraubung der Freiheit “auf andere Weise”

A

1) Verhalten
2) durch das anderer Mensch
- >3) unter vollständiger Aufhebung seiner Fortbewegungsfreiheit
2) daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen

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30
Q

Geschütztes Rechtsgut Nötigung

A

In Art 2 I GG verfassungsrechtlich gewährleistete

Willensbildungs- und Willensbetätigungsfreiheit

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31
Q

Voraussetzungen Tatbestand Nötigung §240

A

1) Täter zwingt Menschen
2) in zurechenbarer Weise
3) durch Einsatz eines Nötigungsmittels
4) best Verhalten (Handlung,Duldung,Unterlassen)

auf(=Nötigungserfolg)

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32
Q

Gewalt i.S.d. §240

A

1) körperliche Tätigkeit,
2) durch die körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird
3) um geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu überwinden.

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33
Q

Vis absoluta

A

Täter macht Opfer jede Willensbildung oder Realisierung eines vorhandenen Willens
absolut unmöglich

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34
Q

Vis compulsiva

A

1) Psychischer Druck durch Einwirkung auf Körper

2) der Genötigtem Handlungsspielraum offen lässt

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35
Q

Geschichte des Gewaltbegriffs

A

1) Klassischer Gewaltbegriff
2) Vergeistigter, entmaterialisierter Gewaltbegriff
3) Gegenwärtiger Gewaltbegriff

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36
Q

Drohung (§240)

A

1) Inaussichtstellen eines Übels

2) auf dessen Eintritt Täter Einfluss hat o zu haben vorgibt

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37
Q

Empfindliches Übel

A

Ein Nachteil, der bei objektiver Beurteilung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem angestrebten Verhalten zu bestimmen

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38
Q

Zueignungswille

A

Wille zur Enteignung und zur Aneignung

39
Q

Zueignung

A

Manifestation des Zueignunswillens

40
Q

Sache

A

Körperlicher Gegenstand

41
Q

Fremd

A

1) Nicht im Alleineigentum des Täters stehend

2) nicht herrenlos

42
Q

Beweglich

A

Sache, die man tatsächlich fortbewegen kann

43
Q

Fremder Gewahrsam

A

1) Tatsächliche Sachherrschaft
2) über Sache, die von natürlichem Herrschaftswillen getragen wird
3) und dessen Grenzen nach Verkehrsanschauung zu bestimmen sind

44
Q

Tatsächliche Sachherrschaft

A

Berechtigter kann unter normalen Umständen auf Sache einwirken

und seiner Herrschaft stehen keine Hindernisse im Weg

45
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Herrschaft muss derart erlangt worden sein, dass

1) Täter sie ohne Behinderung durch bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben kann
2) und dieser auf Sache nicht mehr einwirken kann (ohne die Verfügungsmacht des Täters zu beseitigen)

46
Q

Bruch

fremden Gewahrsams

A

Gewahrsamswechsel passiert

gegen oder ohne Willen

des ursprünglichen Gewahrsamsinhabers

47
Q

Aneignung

A

Einverleibung

1) der Sache
o
2) des in ihr verkörperten Sachwerts

ins eigene Vermögen zum Zweck der Nutzung

48
Q

Enteignung

A

1) Dauerhafte Verdrängung
2) des Sacheigentümers
3) aus seiner bisherigen Position

(Mindestens billigendes in Kauf nehmen)

49
Q

Ingerenz

A

Vorangegangenes und pflichtwidriges Vorverhalten

50
Q

Umschlossener Raum

A

1) Jedes Raumgebilde, das nicht Gebäude oder Behältnis ist
2) (mind auch) dazu bestimmt, von Menschen betreten zu werden
3) und mit (mind teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die Eindringen von Unbefugten abwehren sollen

51
Q

Gebäude

A
  • Wände und Dach begrenztes
  • mit dem Erdboden fest- wenn auch nur durch eigene Schwere - verbundenes Bauwerk
  • ermöglicht Eintritt von Menschen
  • auch geeignet und bestimmt, dem Schutze von Menschen zu dienen
  • soll Unbefugte abhalten
52
Q

Gewerbsmäßigkeit

A

Absicht des Täters sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigen Umfang zu verschaffen

-> ABSICHT und ein einziger tatsächlicher Diebstahl genügt

52
Q

Einbrechen

A

1) Gewaltsames Eröffnen
2) einer den Zutritt verwehrenden Umschließung
3) braucht in ihrer Substanz nicht verletzt zu werden

53
Q

Gewalt im Sinne d. Einbrechens

A

Nicht unerheblicher Einsatz von körperlicher Kraft

54
Q

Einsteigen

A

1) Eindringen in Raum
2) auf außergewöhnliche Weise
3) durch Überwindung von Hindernissen oder Schwierigkeiten.

55
Q

Einsteigen ganzer Körper im Inneren?

A

Täter muss eine Stütze im inneren finden

56
Q

Überwindung von Hindernissen (Einsteigen)

A

Zentrales Merkmal

-> besondere Stärke und Zähigkeit des verbrecherischen Willens

57
Q

Falschheit des Schlüssels

A

Jeder Schlüssel, den Berechtigter

1) überhaupt nicht
2) nicht mehr
3) noch nicht

zur Öffnung des konkreten Schlosses bestimmt hat

58
Q

Schlüssel

A

Auch Hotelkarten

59
Q

Gleichgestellte Werkzeuge (zu falschem Schlüssel 243)

A

Müssen auf Verschluss einwirken,

Schlüsselersatzfunktion haben

60
Q

Behältnis

A

1) Raumgebilde
2) Zur Aufnahme von Sachen dienend

Und

3) sie umschließend,
4) nicht dazu bestimmt, von Menschen betreten zu werden

Z.b. Tresor, Schmuckkasten

61
Q

Verschlossen (verschlossenes Behältnis)

A

Wenn Inhalt des Behältnisses mittels

1) technischer Schließeinrichtung
2) auf andere Weise

gegen unmittelbaren, ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist

62
Q

Schutzvorrichtung gegen Wegnahme

A

1) Von Menschenhand geschaffene Vorrichtung
+ technische Mittel,

2) die ihrer Art nach geeignet + bestimmt sind,
3) Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren

63
Q

Waffe

A

1) Gefährliches Werkzeug,
2) nach Beschaffenheit + Zustand zur Zeit der Tat
3) bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet
4) erhebliche Verletzungen zuzufügen.

64
Q

Situationsbezogene abstrakt-objektive Betrachtung

A

Gegenstände sind gefährlich,
- die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit zur Zufügung erheblicher Verletzungen geeignet sind

  • deren Beisichführen nach situativem Kontext aus Sicht eines objektiven Beobachters zu nichts anderem als zu einem Einsatz als Angriffs- o Verteidigungsmittel dienen

Kriterium kann sein: Täter würde in Bedrängnissituation typischerweise darauf zurückgreifen

65
Q

Objektive Restriktionsansätze

->Gefährliches Werkzeug Diebstahl

A

Verletzungseignung

Waffenersatzfunktion

Erlaubnispflichtigkeit

Waffenähnlichkeit

66
Q

Subjektivierende Restriktionsansätze

->gefährliches Werkzeug Diebstahl

A

Innerer VerwendungsVORBEHALT ausreichend

67
Q

Beisichführen

A

Muss griffbereit zur Verfügung stehen

68
Q

Sonst ein Werkzeug oder Mittel

A

1) Gegenstand
2) nach seiner Art + Verwendungszweck in konkreter Situation geeignet
3) Widerstand durch Gewalt oder Drohung zur Gewalt zu verhindern o zu überwinden

69
Q

Bande

A

1) Zusammenschluss v mind 3 Personen

2) mit Willen verbunden
- >künftig für gewisse Dauer
- >mehrere selbstständige,
- >im Einzelnen noch ungewisse
- >Straftaten des in Gesetz genannten Deliktstyps

zu begehen

70
Q

Wohnung

A

1) Räumlichkeit
2) dient hauptsächlich dem Kernbereich der privaten Lebensführung
3) steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Intimsphäre

71
Q

Objektiver TB Betrug §263

A
  1. Täuschung
    - >Dadurch->
  2. Irrtum
    - >Dadurch->
  3. Vermögensverfügung
    - >und letztendlich ->
  4. Vermögensschaden

Müssen kausal miteinander verbunden sein

72
Q

Täuschung

A

1) Verhalten des Täters
2) objektiv geeignet
3) subjektiv bestimmt
4) ->beim Adressaten Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen.

73
Q

Täuschung nach Christoph

A

Intellektuelles Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung

74
Q

Irrtum i.S.d Betrugs

A

Vorstellung die nicht den Tatsachen entspricht

75
Q

Tatsachen

A

1) Ereignisse o Zustände
2) des Innen-und Außenlebens
3) der Gegenwart o der Vergangenheit
4) die dem Beweis zugänglich sind

76
Q

Vermögensverfügung lang

A

Jedes

  • > Handeln
  • > Dulden oder
  • > Unterlassen

des Getäuschten,

das unmittelbar eine Vermögensminderung

im wirtschaftl Sinne bei Getäuschtem selbst o dritter Person herbeiführt

77
Q

Vermögensverfügung kurz

A

Tatsächliches Verhalten das unmittelbar vermögensmindernd wirkt

78
Q

Unmittelbarkeit

A

Verhalten des Opfers muss ohne ein weiteres, dazwischentretendes Verhalten des Täters zu einer Vermögensminderung führen

79
Q

Vermögensschaden

A

Wenn Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht unmittelbar durch ein vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde

80
Q

Subjektiver TB Betrug

A

1) Vorsatz
2) Bereicherungsabsicht
3) Stoffgleichheit von Schaden und Bereicherung

81
Q

Bereicherungsabsicht

A

Absicht,
1) sich

2) oder einem Dritten

rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen

82
Q

Stoffgleichheit

A

1) Vorteil und Schäden beruhen auf gleicher Vermögensverfügung
2) Vorteil unmittelbar zu Lasten des geschädigten Vermögens

83
Q

Vermögensbegriff

A

1) juristischer
2) ökonomischer
3) juristisch-ökonomischer

84
Q

Juristischer Vermögensbegriff

A

Summe der einzelnen Vermögensrechte

84
Q

Ökonomischer Vermögensbegriff

A

Alle wirtschaftlichen Güter einer Person

85
Q

Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff

A

Alle geldwerten Positionen, denen wirtschaftlicher Wert zukommt und die nicht ausdrücklich rechtlich missbilligt werden

86
Q

Ausschlussklausel d Vermögensbegriffs

A

1) verbotene o sittenwidrige Arbeitsleistungen
- > Dienste Auftragskiller

2) zu verbotenen o sittenwidrigen Zwecken eingesetzter Wert
- > Lohn Auftragskiller

3) unrechtmäßiger Besitz
- > Dieb wird betrogen um Diebesbeute

87
Q

Schlägerei

A

Eine mit gegenseitigen Verletzungen verbundene tätliche Auseinandersetzung an der mehr als zwei Personen aktiv mitwirken.

88
Q

Angriff mehrerer

A

Die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen

89
Q

Angriff mehrerer

A

Die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen

90
Q

Geschäftsraum

A

1) Räumlichkeit
2) für gewisse Zeit o dauernd
3) gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oä Zwecken
4) nicht notw erwerbswirtschaftler art

Dient

91
Q

Tatobjekt 123

A

Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Grundstück

Oder

Abgeschlossene Räume zu öfftl Dienst und Verkehr bestimmt