Definitionen Flashcards

1
Q

Besitz

A

Tatsächliche Sachherrschaft

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Q

Anspruch

A

Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

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3
Q

Angebot/Antrag

A

Empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch vom Einverständnid des Empfängers abhängt; dieser das Angebot also mit einem einfachen “Ja” annehmen kann

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4
Q

Allgemeine Gechäftsbedingungen

A

Alle, für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt.

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5
Q

Annahme

A

Einseitige empfangsbedürftige und vorbehaltlose Willenserklärung, aus der sich der Annahmewille des Angebots unzweifelhaft ergibt.

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6
Q

Annahmefrist einer Willenserklärung ggü Abwesenden

A

Der Antrag gegenüber einem Abwesenden kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Dabei belaufen sich die regelmäßigen Umstände nach der Beförderungszeit des Antrags.

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7
Q

Eigenschaftsirrtum

A

§ 119 II BGB

Irrtum über solche Eigenschaften der Personen oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

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8
Q

Erklärungsirrtum

A

§ 119 I S. 1 Alt. 2 BGB

Irrender möchte Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben z.B. Versprechen, Verschreiben, Vergreifen

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9
Q

Inhaltsirrtum

A

§ 119 I S.1 Alt. 1 BGB

Irrtum über Erklärungsbedeutung
OT entspricht zwar dem Willen, aber er irrt über Bedeutung oder Tragweite

  • error in negotio
  • error in persona
  • error in objecto
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10
Q

error in negotio

A

Irrtum über Geschäftsart

A glaubt ein Verkaufsangebot abzugeben, während es objektiv als Schenkungsangebot zu verstehen ist.

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11
Q

error in persona

A

Irrtum über Person des Geschäftsgegners

A bestellt bei Firma “Jakob Müller München” in Unkenntnis, dass Firmeninhaber gewechselt hat

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12
Q

error in objecto

A

Irrtum über Identität des Geschäftsgegenstands

A läuft “den Hund” des B im Glauben es wäre ein Schäferhund, der aber bereits gestorben ist und durch Bernhardiner ersetzt wurde

Bestellung von Mortadella im Glauben es sei Mozarella (Vegetarier)

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13
Q

Eigenschaften einer Person

A

Merkmale die ihr für gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren

z.B. Alter, Geschlecht, Vorstrafen, Kreditwürdigkeit

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14
Q

Eigenschaften einer Sache

A

Alle tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit für den Wert der Sache von Einfluss sind (alle wertbildenden Eigenschaften)

z.B. Bebaubarkeit Grundstück, Echtheit Bild

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15
Q

Motivirrtum

A

Wenn Erklärender von falschem Umstand ausgeht, der für Bildung des Geschäftswillen bedeutsam ist.

z.B. Kauft Flasche Wein, weil er meint sie wäre runtergesetzt

Lediglich subjektiv erhebliche Eigenschaften die nicht ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurden

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16
Q

Inhaltsirrtum

A

Irrtum über Erklärungsbedeutung
OT entspricht zwar dem Willen, aber er irrt über Bedeutung oder Tragweite

  • error in negotio
  • error in persona
  • error in objecto
17
Q

error in negotio

A

Irrtum über Geschäftsart

A glaubt ein Verkaufsangebot abzugeben, während es objektiv als Schenkungsangebot zu verstehen ist.

18
Q

error in persona

A

Irrtum über Person des Geschäftsgegners

A bestellt bei Firma “Jakob Müller München” in Unkenntnis, dass Firmeninhaber gewechselt hat

19
Q

error in objecto

A

Irrtum über Identität des Geschäftsgegenstands

A läuft “den Hund” des B im Glauben es wäre ein Schäferhund, der aber bereits gestorben ist und durch Bernhardiner ersetzt wurde

Bestellung von Mortadella im Glauben es sei Mozarella (Vegetarier)

20
Q

Eigenschaften einer Person

A

Merkmale die ihr für gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren

z.B. Alter, Geschlecht, Vorstrafen, Kreditwürdigkeit

21
Q

Eigenschaften einer Sache

A

Alle tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit für den Wert der Sache von Einfluss sind (alle wertbildenden Eigenschaften)

z.B. Bebaubarkeit Grundstück, Echtheit Bild

22
Q

Motivirrtum

A

Wenn Erklärender von falschem Umstand ausgeht, der für Bildung des Geschäftswillen bedeutsam ist.

z.B. Kauft Flasche Wein, weil er meint sie wäre runtergesetzt

Lediglich subjektiv erhebliche Eigenschaften die nicht ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurden

23
Q

Scheingeschäft

A

§ 117
Empfangsbedürftige WE’s werden einverständlich nur zum Schein abgegeben.
-> nichtig

24
Q

Voraussetzungen Stellvertretung

A

(1) Anwendbarkeit (nicht bei höchstpersönlichen RG)
(2) Eigene WE des Vertreters
(3) im Namen des Vertretenen (Offenkundigkeitsprinzip)
(4) im Rahmen der Vertretungsmacht

25
Ohne Vertretungsmacht zustandegekommene Verträge sind...
nach § 177 I schwebend unwirksam § 184 Verweigerung der Genehmigung
26
Vorraussetzungen Rechtsschein bei nach außen mitgeteilter Innenvollmacht § 171 I Alt. 1
(1) Kundgabe der Vertretungsmacht/des Innenverhältnisses | (2) keine Mitteilung des Widerrufs
27
Voraussetzungen Anfechtung
(1) Willenserklärung (2) Anfechtungsgrund (3) Anfechtungserklärung (4) ggü dem Anfechtungsgegner (5) innerhalb Anfechtungsfrist § 121
27
Anfechtungsgründe
Irrtümer § 119 Täuschung § 123 Drohung § 123
27
Anfechtung Kundgebung der Innenvollmacht/Wissenserklärung
(1) Anfechtung überhaupt der Vollmacht wirksam? Meinungen: ❌nach Betätigung der Vollmacht ✅ Vertragspartner ausreichend durch §122 geschützt ✅Wortlaut des Gesetzes keine Unterscheidung zw normaler WE und WE zur Vollmachtserteilung (2) Aber auch gültig für Kundgabe? Mitteilung keine WILLENSerklärung sondern nur WISSENSerklärung Meinungen: ✅Wissenserklärung & Willenserklärung äußerst nah aneinander und mangels Regelung §142 I anzuwenden ❌Besondere Mitteilung nach §171 I Rechtsschein welcher nicht angefochten werden kann Wenn URSACHE des Rechtsscheins angefochten wird: Ja✅
28
Voraussetzung Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
(1) Vertreter hat Vertrag geschlossen (2) ohne Vertretungsmacht (3) Vertretener weigert Genehmigung (4) Vertreter weiß um Mangel der Vertretungsmacht § 179 II -> Erfüllung oder Schadensersatz
29
Positives Interesse
Der Schaden, der dadurch entsteht, dass der Schuldner nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Gläubiger ist dann so zu stellen, als hätte der Schuldner das Schuldverhältnis ordnungsgemäß erfüllt.
30
Negatives Interesse
=Vertrauensschaden | Der Schaden der dem "Verletzten" dadurch entsteht, dass er auf die Gültigkeit eines RG oder einer Erklärung vertraut.
31
Prüfschema AGB's
1. Begrifflicher Anwendungsbereich §305 I 2. Sachlicher Anwendungsbereich des §310 II und IV 3. Persönlicher Anwendungsbereich 4. Einbeziehungskontrolle 5. Inhaltskontrolle 6. Rechtsfolgen
32
Offerta ad incertas personas
Das Angebot gilt ggü. jedem,