Definitionen Flashcards
Vertrag
Rechtsgeschäft, das durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, ein Angebot und eine Annahme gemäß §§ 145 ff., zustande kommt
Anspruch
Recht von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen. (Legaldefinition in § 194 I BGB)
Kaufvertrag
Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen; im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. (§433 BGB)
Angebot
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einem Anderen ein Vertragsschluss so angetragen wird, dass das zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Einverständnis abhängt. (§ 145 )
Annahme
Eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger des Antrags dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
Willenserklärung
Eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet und von einem Rechtsbindungswillen getragen ist.
Handlungswille
Wille, eine Handlung willentlich vorzunehmen
Erklärungswille
Wille, eine rechtlich erhebliche Handlung vorzunehmen.
Geschäftswille
Wille, einen bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen
Abgabe
Die willentliche Entäußerung der Willenserklärung in den Rechtsverker. In Richtung des Erklärungsempfängers.
Zugang
Willenserklärung gelangt so in den Machtbereich des Empfängers, dass er unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen kann. (§130 I)
Leistung
Bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Empfangsbote
Eine Person, die zur Entgegennahme von Willenserklärungen bestellt oder aufgrund der Verkehrsanschauung als bestellt anzusehen ist.
Widerrufserklärung
Empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Erklärende zum Ausdruck bringt , dass seine zuvor geäußerte Erklärung nicht mehr gelten soll.
Besitz
Ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache (körperliche gegenstände) § 90 BGB.