Definitionen Flashcards
Privatautonomie
Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben
Trennungsprinzip
Verpflichtungsgeschäft ist zu trennen vom Verfügungsgeschäft
Abstraktionsprinzip
Verpflichtungsgeschäft ist in der Wirksamkeit unabhängig vom Verfügungsgeschäft
Anspruch
Legaldefinition § 194 BGB
Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern.
Anspruchsgrundlage
Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die einen Anspruch als Rechtsfolge gewährt.
Rechtsgeschäft
Rechtsakt, das eine gewollte Rechtsfolge hervorbringt
Vertrag
Rechtsgeschäft, in dem mindestens zwei Vertragspartner korrespondierende Willenserklärungen abgeben und hierdurch eine bestimmte Rechtsfolge erzielt werden soll.
Willenserklärung
private Willensäußerung, die auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Erklärung
Kundgabe eines bestimmten Rechtsbindungswillens / rechtlich relevanten Willens
konkludent
durch schlüssiges Verhalten
invitatio ad offerendum
unverbindliche Einladung zum Antrag
Abgabe
willentliche Entäußerung der WE in den Rechtsverkehr, sodass sie dem Empfänger ohne weiteres Zutun des Erklärenden zugehen kann.
Zugang
Hineingelangen in den Machtbereich des Empfängers, dass dieser unter normalen Umständen von der WE Kenntnis nehme kann.
ad incertas personas
an unbestimmte Personen
(Communis) Falsa demonstratio non nocet!
Eine (übereinstimmende) Falschbezeichnung schadet nicht!
essentialia negotii
wesentliche Vertragsbedingungen
accidentialia negotii
Vertragsbedingungen, welche nur vertragliche Nebenpunkte betreffen
protestatio facto contraria non valet
eine Verwahrung gegen das entgegengesetzte Verhalten gilt nicht
Rechtsfähigkeit
die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Geschäftsfähigkeit
die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen
lucidum intervallum
Lichter Augenblick
Angebot
empfangsbedürftige WE, mit der einer bestimmten Person der Vertragsschluss dergestalt angetragen wird, dass der Vertrag mit bloßer Zustimmung zustande kommen kann