D_01_SchR - Leistungsstörungen Flashcards
Was sind Leistungsstörungen und welche Formen von Leistungsstörungen sind zu unterscheiden?
Leistungsstörungen sind Störungen bei der Erfüllung der Schuld. Es sind zu unterscheiden: der Verzug, das Unmöglichwerden, die mangelhafte Leistung (Gewährleistung) und die positive Vertragsverletzung
Wann befindet sich ein Schuldner in Verzug (=Schuldnerverzug / Leistungsverzug)
Wenn er einen entgeltlichen Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt. (§918 Abs 1)
Wie kann ein Gläubiger reagieren, dessen Schuldner in Verzug ist?
Er kann entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder unter Festsetzung einer angemessenen Nachfrist den Vertragsrücktritt erklären. (§ 918 Abs 1)
Was versteht man unter objektivem bzw subjektivem Schuldnerverzug und was sind die Unterschiede in den Rechtsfolgen?
Der subjektive Schuldnerverzug wurde vom Schuldner verschuldet, der objektive nicht. Nur beim subjektiven Verzug kann der Gläubiger auch Schadenersatz verlangen.
Welche Art von Schadenersatz kann der Gläubiger bei subjektivem Schuldnerverzug verlangen?
Verspätungsschaden bzw Schadenersatz wegen Nichterfüllung („Erfüllungsinteresse“, „positives Vertragsinteresse“)
Wie kann der Gläubiger im Falle eines Teilverzugs – wenn also die Erfüllung für beide Seiten teilbar ist - reagieren?
Der Gläubiger kann entweder die vollständige Erfüllung begehren oder aber seinen Rücktritt hinsichtlich der gesamten Leistung oder auch nur hinsichtlich einer Teilleistung erklären. (§ 918 Abs 2)
Wie endet der Verzug?
Entweder durch ein gehöriges Anbieten der Leistung oder durch eine Stundung Seitens des Gläubigers.
Wie hoch sind die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen? Können sie vertraglich abgeändert werden?
Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gemäß § 1333 iVm § 1000 ABGB 4%. Diese Regelung ist dispositiv und kann von den Parteien abgeändert werden.
Wann kann der Gläubiger im Falle des Schuldnerverzugs auf die Setzung einer angemessenen Nachfrist verzichten?
Bei Fixgeschäften sowie dann, wenn der Schuldner die Leistung von vornherein ernstlich und endgültig verweigert oder er offensichtlich nicht in der Lage ist, die Leistung innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. (OGH)
Was ist ein Fixgeschäft?
Ein Rechtsgeschäft, dessen Erfüllung zu einer fest bestimmten Zeit oder binnen einer fest bestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen ist. (§ 918 Abs 2)
Der Schuldner ist bei einem Fixgeschäft in Verzug. Kann der Gläubiger Erfüllung begehren?
Ja, wenn der Gläubiger nach Eintritt des Schuldnerverzuges dies dem Schuldner gegenüber ohne Verzug anzeigt. Unterlässt er dies, kann er später nicht mehr auf Erfüllung bestehen. (§ 918 Abs 2)
Was sind die Rechtsfolgen des Vertragsrücktritts?
Durch den Rücktritt gilt der Vertrag rückwirkend als aufgehoben und ist rückabzuwickeln. Beim subjektven Verzug ist zudem der Nichterfüllungsschaden zu ersetzen („Erfüllungsinteresse“, „positives Vertragsinteresse“)
Was beinhaltet die Rückabwicklung des Vertrages?
Die Vertragspartner haben die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückzustellen (Bereicherungsanspruch „condictio causa finita“); §§ 921 letzter Satz, 1435 ABGB)
Ist im Zuge der Rückabwicklung eines Vertrages die Rückstellung einer Leistung nicht möglich, so ist…
…vom Empfänger der Leistung eine dem erlangten Nutzen angemessene Vergütung zu leisten. (§§ 921, 1431 ABGB)
Ein Gläubiger begehrt nach seinem Rücktritt wegen Schuldnerverzugs den Ersatz des Nichterfüllungsschadens. Kann er dabei auch den entgangenen Gewinn geltend machen?
Nur, wenn dem Verzug grobes Verschulden zugrunde lag (§§ 1323, 1331 f); zwischen Unternehmern ist jedoch stets auch der entgangene Gewinn zu ersetzen (§ ???349 UGB)