Bundestag und Verfassungsorgane Flashcards
Aktuelle Stunde
- sprechen über aktuelle Themen.
- findet statt, wenn eine Fraktion, der Ältestenrat oder min 5 Prozent aller Abgeordneten es verlangen
- 5 Prozent aller Abgeordneten sind zurzeit 36 Abgeordnete
- In der Aktuellen Stunde darf ein Abgeordneter höchstens 5 Minuten
reden. Alle Reden zusammen höchstens eine Stunde
Ältestenrat
- besteht aus dem Bundestagspräsident, seine Stellvertreter u. 23 Abgeordnete
- 23 Abgeordneten werden von den Fraktionen des Bundestages bestimmt
- größeren Fraktionen= mehr Mitglieder im Ältestenrat
-Im Ältestenrat besonders erfahrene Abgeordnete
- An den Sitzungen des Ältestenrats nimmt außerdem ein Vertreter der Bundesregierung teil
Arbeitsgruppen und Arbeitskreise
Die Arbeitsgruppen und Arbeitskreise leisten die inhaltliche Arbeit der Fraktionen.
Fraktionen im Bundestag haben mehrere Arbeitsgruppen
bestehen aus Abgeordneten, die für bestimmte Themen
Ausschuss
Ein Ausschuss besteht aus mehreren Abgeordneten von allen Fraktionen, die intensiv an
einem Thema arbeiten.
In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten vor allem Gesetzentwürfe.
Enquete-Kommission
Das Wort ,,Enquete-Kommission” enthält das französische Wort ,,enquếte”. ,,Enquếte” bedeutet auf Deutsch ,,Untersuchung”. Eine
Kommission ist eine Gruppe von Fachleuten. In einer Enquete-Kommission beschäftigen sich Abgeordnete und Fachleute besonders gründlich mit einem bestimmten Thema.
Fragestunde
In jeder Sitzungswoche gibt es eine Sitzung mit einer Fragestunde. In der Fragestunde beantwortet die Bundesregierung Fragen der Abgeordneten.
Jeder Abgeordnete kann der Bundesregierung für jede Fragestunde 2 Fragen stellen. Diese Fragen muss er vor der Sitzung
einreichen.
Große Anfrage
Mit einer Großen Anfrage können sich Abgeordnete über die Arbeit und Pläne der Bundesregierung informieren. Eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent aller Abgeordneten können Große Anfragen stellen. 5 Prozent aller Abgeordneten sind zurzeit 36 Abgeordnete. Eine Große Anfrage kann viele einzelne Fragen enthalten. Die Bundesregierung bekommt die Fragen schriftlich.
Und sie muss sie auch schriftlich beantworten.
Kleine Anfrage
Mit einer Kleinen Anfrage können Abgeordnete verlangen, dass die Bundesregierung sie über ein Thema informiert. Eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent aller Abgeordneten können Kleine Anfragen stellen. 5 Prozent aller Abgeordneten sind zurzeit 36 Abgeordnete. Kleine Anfragen
müssen immer schriftlich gestellt werden. Sie können auch mehrere Einzelfragen enthalten. Die
Bundesregierung beantwortet die Fragen ebenfalls schriftlich. Kleine Anfragen werden im Bundestag
nicht beraten.
Die Verfassungsorgane
- der Bundespräsident
- der Deutsche Bundestag
- der Bundesrat
- die Bundesregierung
- die Bundesversammlung
- der Gemeinsame Ausschuss
- das Bundesverfassungsgericht
Prinzip der Gewaltenteilung
Legislative: Gesetzgebung
Exekutive: vollziehende Gewalt
Judikative: Rechtsprechung
Gewaltenteilung
Im Grundgesetz Art. 20 festgelegt
Der Bundestag
Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland.
das Bundesverfassungsgericht, die obersten Gerichtshöfe des Bundes und die Gerichte der Länder
beschäftigt sich die mit Rechtsprechung= Judikative. Sie urteilt also darüber, wann ein Gesetz gebrochen wurde.
Bundesregierung
Sorgt für Umsetzung von Gesetzen=Exekutive
Staatsstrukturprinzipien Deutschlands
Demokratie
Sozialstaat
Rechtsstaat
Bundesstaat
Republik
Gewaltenteilung
Argumentationsstruktur
Der Autor eröffnet/ entgegnet/ begeündet/ wiederlegt/ kritisiert
Parlamentarische Kontrollrechte
Der Bundestag hat das Recht und die Aufgabe, das Handel der Regierung fortlaufend zu kontrollieren und die politischen Vorgänge dadurch für die Öffentlichkeit transparent werden zu lassen.
- Frage- und Informationsrecht (Anfragen/….)
Regierungsbefragung
Mittwochs im Anschluss an die Kabinettssitzung: Abgeordnete erfragen erst Informationen zu den Kabinettsberatungen .
Organisation des Bundestags
-
Abgeordnete/Plenum:
- Das Herzstück des Bundestags ist das Plenum, dem alle Abgeordneten angehören.
- Abgeordnete werden in öffentlichen Wahlen gewählt.
- Wird zur Besprechung spezifischer Themen in Ausschüsse unterteilt.
Ausschüsse:
- Ständige Ausschüsse: Bearbeiten die kontinuierliche Arbeit des Bundestags, z.B. Innenpolitik, Wirtschaft.
- Sonderausschüsse: Werden bei speziellen Themen oder Notwendigkeiten gebildet.
- Untersuchungsausschüsse: Untersuchen spezielle Sachverhalte, um ggf. Missstände aufzudecken.
- Enquete-Kommissionen: Bearbeiten komplexe oder langfristige Themen, oft mit einem Expertenbeirat.
Fraktionen:
- Zusammenschlüsse der Abgeordneten einer Partei.
- Mindeststärke: 5% der Mitglieder des Bundestags.
- Präsidium des Bundestags:
- Bundespräsident werden Stellvertreter werden von Abgeordneten gewählt- Besteht aus dem Bundestagspräsidenten und mehreren Stellvertreter/innen.
- Der Bundestagspräsident leitet die Bundestagssitzungen und repräsentiert den Bundestag nach außen.
- Ältestenrat:
- Zusammengesetzt aus dem Bundestagspräsidium und 23 von den Fraktionen benannten Mitgliedern.
- Unterstützt den Präsidenten bei der Planung der Bundestagsarbeit.
- Bundestagsverwaltung:
- Unterstützt den Bundestag bei seiner administrativen und organisatorischen Arbeit.
- Vermittlungsausschuss:
- Vermittelt zwischen Bundestag und Bundesrat bei Gesetzgebungsprozessen.
Die Aufgaben des Bundestags pt 1
Das Volk wählt den Bundestag: Parlament= höchstes Verfassungsorgan
50% der Abgeordneten aus Bundestag sitzen in der Bundesversammlung
- Diese Wählt den Bundespräsidenten
Haushaltsplanung:
- Der Bundestag verabschiedet den Bundeshaushalt.
Angaben des Bundestags pt 2
Bundesregierung (Bundeskanzler und Minister):
Bundespräsident schlägt Kandidat für Bundeskanzler vor, wird con Bundestag gewählt oder sogar abgewählt.
Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten ernannt.
Der Bundestag kontrolliert die Arbeit der Bundesminister, durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse, gemeinsame Beratungen
Aufgaben des Bundestags pt.3
Bundestag und Bundesrat wählen gemeinsam Richter für das Bundesverfassungsgericht.
Bundestag und Bundesrat beschliessen größtenteils gemeinsam über die Bundesgesetze.
Aufgaben des Bundestags pt.3
Bundestag und Bundesrat wählen gemeinsam Richter für das Bundesverfassungsgericht.
Bundestag und Bundesrat beschliessen größtenteils gemeinsam über die Bundesgesetze.