Buchführung und Rechnungslegung Flashcards
Wie sind die buchhalterischen Aktivitäten unterteilt?
In Buchführung und Rechnungslegung,
wobei die Buchführung die Grundlage für die Rechnungslegung ist.
Buchführung
Bedeutung und Ziel
Korrektes Erfassen von Geschäftsfällen und Sachverhalten während der Rechnungsperiode;
Ziel: Die Buchführung nach einheitlichen Grundsätzen (OR) und die Prüfbarkeit nach einheitlichen Standards zu ermöglichen.
Rechnungslegung
Bedeutung und Ziel
Erstellen der Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung (Sem.4), Anhang und Lagebericht (Sem.5) am Ende einer Rechnungsperiode.
Ziel: Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit des Geschäftsberichtes sichern.
Vorschriften des Obligationenrechtes zur Buchführung
? Titel des OR
Der zweiunddreissigste Titel des Obligationenrechtes
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
Der zweiunddreissigste Titel des Obligationenrechtes ist unterteilt in…
5 Abschnitte:
- Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Art. 957-958f)
- Abschnitt: Jahresrechnung (Art. 959 - 960e)
- Abschnitt: Rechnungslegung für grössere Unternehmen(Art. 961 - 961d)
- Abschnitt: Jahresrechnung (Art. 959 - 960e)
- Abschnitt: Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung (Art. 962 - 962a)
- Abschnitt: Konzernrechnung (Art. 963 - 963b)
- Abschnitt: Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung (Art. 962 - 962a)
Art. 957 OR
Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung
Art. 957 regelt die Pflicht zur doppelten Buchführung und löst zugleich jene zur Erstellung einer Jahresrechnung nach Mindestvorschriften aus.
Art 957. Die Pflicht gilt für alle ausser:
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften mit weniger als CHF 500`000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr;
- Vereine und Stiftungen, die nicht zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sind;
- Stiftungen, die von der Pflicht zur Revision befreit sind;
Einfache Buchhaltung (Milchbüchlein)
Ergänzt eine Aufstellung der Vermögenslage
(nur Einnahmen und Ausgaben).
Dabei gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss. (Anhang)
In welchen Fällen genügt das Milchbüchlein (die einfache Buchhaltung)?
In den Fällen welche zur doppelten Buchführung nicht verpflichtet sind. (Art 957)
Art. 958c Abs.1 OR
Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
Damit jeder Leser des Geschäftsberichtes sich ein zuverlässiges Urteil über den Zustand des Unternehmens bilden kann.
Art. 958c (Grundsätze
ordnungsmässiger Rechnungslegung) OR
ist unterteilt in ? Grundsätze
- Sie muss klar und verständlich sein.
- Sie muss vollständig sein.
- Sie muss verlässlich sein
- Sie muss das Wesentliche enthalten
- Sie muss vorsichtig sein
- Es sind bei der Darstellung und der Bewertung stets die gleichen Maßstäbe zu verwenden.
- Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Art. 958c Sie muss klar und verständlich sein. (Klarheit/Verständlichkeit)
- Der Geschäftsbericht ist übersichtlich und verständlich gegliedert (z.B. Aktiven nach Liquidität)
- Einzelne Posten werden eindeutig und verständlich bezeichnet (z.B. Kasse, Bank, Post als “Flüssige Mittel” und nicht als “Cash”)
- Untersch. Posten (z.B. Sach- und Finanzanlagen) werden nicht zusammengefasst
Art. 958c Sie muss vollständig sein (Vollständigkeit)
- Die Jahresrechnung enthält keine nicht existierenden Aktiven und Fremdkapitalposten
- Aktiven und Fremdkapital sind sachgerecht und objektiv bewertet
- Die Zahlen stimmen mit den Belegen überein
Art. 958c Sie muss verlässlich sein (Wahrheit/Verlässlichkeit)
- Alle wesentliche Aktiven, Passiven, Aufwände und Erträge müssen in der Bilanz bzw. in der ER enthalten sein
- Der Anhang enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte
- Die Vorjahreszahlen sind anzugeben
- Die Daten müssen unverfälscht und richtig verbucht werden
Art. 958c Sie muss das Wesentliche enthalten (Wesentlichkeit)
Qualitative Wesentlichkeit (Unternehmungsabhängig) Wesentlich sind alle Tatbestände, welche sich auf die Bewertung oder die Darstellung des Abschlusses oder einzelner Positionen derart auswirken, dass die Adressaten in ihren Entscheiden gegenüber dem Unternehmen beeinflusst werden können.
Quantitative Wesentlichkeit
Da das quantitative Kriterium oft keine Entscheidung zulässt, wurden Bezugsgrössen und ihre relative Beeinflussung (d.h. Prozentwerte) definiert, die als wesentlich zu betrachten sind. So wird z.B. Eine Nettoauflösung bestimmter stiller Reserven, die das erwirtschaftete Ergebnis um mehr als 10% verbessert, als wesentlich betrachtet und muss deshalb gemäss OR 959c, Abs. 1, Ziffer 3, im Anhang offengelegt werden.