Block A Flashcards
- Welche Teilmaterien des Rechts zählen zum Öffentlichen Recht? Was
behandeln sie beispielsweise?
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht (≠ Schadenersatzrecht!),
Verfahrensrecht, Steuerrecht …
- Welche Teilmaterien zählen zum Privatrecht? In welchem Verhältnis stehen
die Sonderprivatrechte zum Allgemeinen Privatrecht?
Allgemeines Privatrecht = Zivilrecht = Bürgerliches Recht
Sonderprivatrechte: Unternehmensrecht, Arbeitsrecht, Vertragsversicherungsrecht …
Verhältnis zueinander:
Allgemeines Privatrecht ist subsidiär zu Sonderprivatrechten; spezielle Regel hat
Vorrang vor der allgemeinen
- Wichtigste Gesetze im Zivilrecht
ABGB – Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (1811) und Sondergesetze (KSchG –
KonsumentenschutzG; MRG – Mietrechtsgesetz; PHG – Produkthaftungsgesetz; …)
- Was kennzeichnet das Öffentliche Recht und was das Privatrecht? Was sind
also jeweils deren Charakteristika?
Privatrecht: Gleichrangigkeit; Privatautonomie – weitgehende Entscheidungsfreiheit
Öffentliches Recht: Über-, Unterordnung; freiheitsbeschränkend, formal; idR
zwingendes Recht
- Warum ist es notwendig, zu unterscheiden, ob eine Materie zum Öffentlichen
Recht oder zum Privatrecht zählt?
✓ Kompetenz in Gesetzgebung: Privatrecht ist ausschließlich Bundessache
(Nationalrat/Bundesrat); damit für ganz Österreich gleich
✓ Kompetenz in Vollziehung: Privatrecht wird nur von Gerichten vollzogen;
Verwaltungsrecht von Verwaltungsbehörden
✓ Amtshaftung nur im Öffentlichen Recht vorgesehen: Haftung für Schäden in
Vollziehung der Gesetze (hoheitliches Handeln)
- In welche Teilmaterien zerfällt das Zivilrecht?
✓ Allgemeiner Teil (zB Methodenlehre – Auslegung, Analogie…; Rechtssubjekte
und -objekte; Rechtsgeschäfte; rechtsgeschäftliche Willenserklärungen;
Auslegung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen; Irrtumsrecht; Verjährung)
✓ Schuldrecht (zB einzelne Vertragstypen; Leistungsstörungen; gesetzliche
Schuldverhältnisse = Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht …)
✓ Sachenrecht (Zuordnung von Sachen; zB Eigentumsrecht, Pfandrecht;
Dienstbarkeiten …)
✓ Familienrecht (Eltern-Kinder; Ehegatten)
✓ Erbrecht
- Worin besteht juristische Arbeit im Privatrecht hauptsächlich?
✓ Interpretation = Auslegung von Gesetzestexten, Verträgen …
✓ Subsumtion (Anwendung von Gesetzen auf den konkreten Sachverhalt)
- Zwingendes und dispositives Recht
Dispositives Recht: Vertragsparteien können gesetzliche Vorschrift abändern
Funktionen des dispositiven Rechts: Ergänzung von Verträgen; Wertung von
Sittenwidrigkeit bei Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Materielles und formelles Recht
Materielles Recht: Vorschriften zum Verhalten; welche Rechte, welche Pflichten
Formelles Recht: Prozessrecht (Ablauf Gerichtsverfahren)
- Internationales Privatrecht
→ Sachverhalt mit Auslandsbezug ≠ Völkerrecht, Europarecht