BGB I Flashcards
Rechtssubjekt
Rechtssubjekte sind Einheiten/ Personen die Inhaber von Rechten und Adressaten von Verpflichtungen(natürlich Personen/ juristische Personen(in
unsere Gesellschaft)).
Juristisch Person
Juristische Person sind ein rechtliches Gebilde, welches selbst keine Willenserklärung abgeben kann. Durch Organe, welche mit Menschen besetzt sind, sind diese zum handeln, für die juristische Person, befugt.
Natürliche Person
Natürliche Personen sind alle lebenden Menschen mit der Vollendung der Geburt.
Rechtobjekte
Rechtsobiekten ist was im rechtlichen Sinne beherrschbar ist. Es sind Objekt des Rechtsverkehrs, über welche ein Rechtssubjekt verfügen/beanspruchen kann. Unterschieden wird in bewegliche, unbewegliche, sonstige
Rechtsobjekte.
Objektives Recht
Recht im objektiven Sinne meint die Summe aller Rechtsnormen (Rechtsordnung). Aus einem objektiven Recht kann ein subjektives Recht aufbauen/entstehen
Subjektives Recht
konkrete Befugnisse oder Ansprüche des einzelnen/jeweiligen Rechtsträgers.
Diese können auf der Basis eines objektiven Rechts beruhen
Absolute Rechte
Wirken gegen alle(erga omnes); rechtlich Geschütze Herrschaft über einen festgelegten Bereich; Schutz vor schadenersatz- und grundsätzlich auch strafrechtlich geschütz
Relative Rechte
nur gegen bestimmte Personen wirkt, von diesen verletzt und nur ihnen gegenüber durchgesetzt werden kann Gläubiger(G) gegen Schuldner(S)
Wenn der Schuldiger seinen Pflichten nicht nachkommt kann der Gläubiger
Schadensersatz nach § 280 BGB
Rechtsnorm
ordnet die Rechtsfolge. Gilt mit Tatbestand. Tatbestand ist die Voraussetzung
Subsumtion
Subsumtion ist die Prüfung, ob ein Sachverhalt den Tatbestand einer Norm erfüllen und daher die Rechtsfolge der Norm eingreifen
Rechtsquelle
ist der Ursprungsort einer Rechtsvorschrift, aus der sich die geltenden Rechtsnormen herleiten
Rechtsverhältnis
Rechtliche Beziehungen zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen
Rechtsinstitut
Gesamtheit aller Bestimmungen(soll, muss, kann), die ein Rechtsverhältnis regeln
Privatrecht
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischengleichberechtigten
Rechtssubjekten
Öffentliches Recht
andere Handlungsformen:
1. Verwaltungsakt(Handeln der Verwaltung(Steuern))
2. Vertrag(Konsens der Beteiligten(Beitrag))
regelt Verhältnis Staat zu den Bürgern(Hoheitsträgern und Rechtsunterworfenen)
Alle Organisationen und Funktionalitäten betreffendes Rechtsmaterien