BGB AT Flashcards
Wie ist die Prüfungsreihenfolge der Ansprüche?
- Vertragliche Ansprüche
- Quasivertragliche Ansprüche
- Dingliche Ansprüche
- Deliktische Ansprüche
- Bereicherungsrechtliche Ansprüche
(D) Angebot § 145
Empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält. (essentialia negotii)
(P) Abgrenzung zur invitatio ad offerendum
Das ist die Anforderung an einen anderen seinerseits ein Angebot zu machen. Der Erklärende will sich nicht binden, macht X ein Angebot, ist der erklärende nicht gezwungen dieses anzunehmen
Ad incertas persona
Richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis, zur Zeit des Vertragsschlusses sind die essentialia negotii aber bestimmbar.
(P) Vertragsschluss im Internet
Hier kommt es zur Button-Lösung mit Schaltfläche, um Vertrag sicher zu schließen. Gültigkeitserfordernis. Nach Ebay-BGH Urteil 23. September 2015
(D) Willenserklärung
Äußerung eines Willens, der auf eine privatrechtliche Rechtsfolge gerichtet ist.
(D) Äußerer Handlungswille
Willensgesteuerte Handlung
(D) Äußerer Geschäftswille
Das Verhalten ist auf ganze bestimmte Rechtsfolgen gerichtet
(D) Innerer Handlungswille
Bewusst sein, dass Handlung vollzieht.
(P) Erfordernis eines Erklärungsbewusstseins?
E.A.: Nein, ausreichend, wenn Erklärender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass sein Verhalten als WE aufgefasst wird.
A.A.: Ja, sonst wurde keine Erklärung abgegeben
PRO 1: Schutz des Vertrauens des Erklärungsempfängers und des Verkehrs, vgl. § 118 erst recht nicht bewusste ohne Rücksicht auf Verschulden.
Wann ist eine WE abgegeben?
Wenn alles erforderliche getan ist, damit die Erklärung zugehen kann
(D) Zugang nach § 130 I BGB
Wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalem Verlauf der Dinge die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.
Kann man eine WE unter Abwesenden widerrufen?
Ja, wenn der Widerruf vor oder zeitgleich mit der WE zugeht.
(P) Zugang mündlich ist gesetzlich nicht geregelt
E.A.: Zugang, wenn Erklärungsempfänger sie akustisch nicht verstanden hat.
A.A.: Zugang, wenn der Erklärende nach den ihm erkennbaren Umständen zumindest davon ausgehen durfte, dass der Empfänger diese richtig aufgenommen hat.
Was sind mögliche Zugangshindernisse?
- berechtige Zugangsverweigerung des Empfängers: kein Zugang
- Empfänger verhindert vorsätzlich oder grundlos den Empfang: Zugang gilt als erfolgt
- Verstoß gegen Treu und Glauben
Was sind die Essentialia negotii
Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Gegenleistung
(D) Annahme der WE
Empfangsbedürftige WE, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss zu verstehen gibt.
Prüfungsschema Willenserklärung
- WE
- Wirksamwerden
a. Abgabe
b. Zugang
c. Rechtzeitigkeit §§ 147 I, 147 II. 148, 149
d. Kein Widerruf § 130 I 2 - Mindestinhalt
(D) Konsens
Zwei bereits ausgelegte WE stimmen bezüglich aller Punkte, die nach der Erklärung auch nur einer Partei getroffen werden sollen inhaltlich überein
Falsa demonstratio (non nocet)
„eine falsche Bezeichnung schadet nicht“
Was passiert bei Dissens über wesentliche Vertragsbestandteile
offen = wissen, das sie sich objektiv nicht geeinigt haben
versteckt: glauben an Einigung: kein Vertragsschluss
Was passiert bei Dissens über Nebenabreden
offen § 154: erläuternde Auslegung: soll V ertrag trotz fehlender Einigung über Nebenabreden geschlossen werden? -> Im Zweifel kein Vertragsschluss
versteckt § 155: Auslegung wie oben und auch hier im Zweifel kein Vertragsschluss
Wann ist die WE beim Empfangsvertreter zugegangen?
Zugang, wenn Vertreter zugegangen § 164 III
Wann ist WE bei Empfangsbote zugegangen?
Zeitpunkt, in dem regelmäßig mit der Weitergabe zu rechnen ist -> falls falsch übermittelt, zu spät oder gar nicht, fällt dies zu Lasen des Erklärungsempfängers
Wann ist WE bei Erklärungsbote zugegangen?
Zugang mit tatsächlicher Übermittlung
Wann ist die wiederholte Zustellung entbehrlich?
Wenn Zugang grundlos verhindert oder Zugang arglistig vereitelt wurde
(P) Geheimer Vorbehalt
Wenn Empfänger den Vorbehalt nicht kennt, ist die Erklärung in seinem Interesse gültig § 116 S. 1 kennt er den Vorbehalt ist es gem. § 116 S. 2 nichtig
(D) Scherzerklärung
Wenn der Erklärende eine nicht ernstlich gemeinte WE abgibt, in der Erwartung, der Mangel der Ernstlichkeit werde erkannt §118
(D) Scheingeschäft
Der Erklärende gibt eine empfangsbedürftige WE mit Einverständnis des Erklärungsempfängers nur zum Schein ab § 117 -> bewusstes Zusammenwirken
Was passiert mit einer abhangengekommenen WE
Erklärung gelang nicht bewusst in den Rechtsverkehr und ist damit nicht abgegeben, ABER: Frage, ob Vorwurf gemacht werden kann, dass Erklärung, die nicht abgesendet werden sollte, dennoch in Rechtsverkehr gelangt und somit einen Rechtsscheinerzeugen konnte -> Haftung dann aus Vertrauensschaden §3 280, 311 II, 241
Was sind die objektiven Merkmale einer Willenserklärung
Erklärungshandlung, Obj. Rechtsbindungswille, Bezeichnung von RF
Was sind die subjektiven Merkmale einer WE
Handlungswille, Erklärungswille, Geschäftswille
Was muss man beim Vertrauensschutz beachten
Das Interesse zwischen keine WE abgegeben und eine WE abgeben abwägen.
(P) Fahrlässige WE
Trotz fehlenden Erklärungsbereitschaft liegt eine WE vor, wenn der Erklärende bei im Verkehr üblicher Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden müssen.
Wann wird eine Empfangsbedürftige WE wirksam?
Wirksamwerden setzt mehr als Abgabe voraus. Ob EB ergibt sich aus dem Gesetz.
Wann wird eine nicht empfangsbedürftige WE wirksam
Wird mir Abgabe (Vollendung der WE) wirksam.
(P) Zugang im Briefkasten
Einmal am Tag geöffnet
(P) Email
Geschäftliche E-Mails mindestens einmal am Tag, gibt man E-Mail nicht geschäftlich an, muss man gar nicht damit rechnen
(P) Postfach
Tägliche Öffnung oder in kurzen Abständen Öffnung des Postfachs
Was ist ein Erklärungsirrtum? Was ist die RF
Benutzt anderes Erklärungszeichen als gewollt (Versprechen, Verschreiben). Abgrenzung zur Fehlleistung bei Vorbereitung der WE
Wann kann es im elektronischen Verkehr zu einem Erklärungsirrtum kommen?
Hierbei wird auf die letzte menschliche Handlung abgestellt
Wie geht man mit einem Inhaltsirrtum um?
Das gewollte Erklärungszeichen wird benutz, die Wirkung ist aber nicht bekannt
Was ist ein Eigentschaftsirrtum
Ein ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum. Alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und die Wertschätzung der Person oder Sache von Einfluss sind und in der Person oder Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen und sie kennzeichnen oder näher beschreiben. Nach Verkehrsanschauung ist es wesentlich, wenn das konkrete Geschäft wie Eigenschaft als wertbildend angesehen wird.
(P) Rechtsfolgenirrtum
Irrtum kann auch ein Irren über erzielte Rechtswirkungen sein. Nur bei wesentlich anderer Wirkung. Nicht erkannter Eintritt zusätzlich und mittelbarer Rechtswirkung kein Irrtum
Was sind mögliche Rechtsfolgen bei einem Willensmangel
Anfechtung 119 (wenn Irrtum kausal für WE war) oder Täuschung/Drohung (WE wäre ohne nicht so, nicht zu diesem Zeitpunkt abgegeben worden)
Was ist eine Anfechtungserklärung
Empfangsbedürftige WE darüber, dass die bestehende WE wegen eines Mangels nicht gelten soll. In der Regal formfrei. Adressat ist der unmittelbar begünstigte
Was ist die Anfechtungsfrist
Irrtumsanfechtung: Unverzüglich “ohne schuldhaftes zögern”. Frist beginnt mit Zeitpunkt der Kenntnisnahme.
Täuschung/Drohung: 1 Jahr; Fristbeginn mit Kenntnis der Täuschung einschl. Arglist bzw. Ende der Zwangslage
Absolute Ausschlussfrist: 10 Jahre nach Abgabe der WE
Was sind die mittelbaren Folgen der Anfechtung?
Keine vertraglichen Erfüllungsansprüche; Rückabwicklung der erbrachten Leistung über das Bereicherungsrecht “Leistungskondiktion” nach § 812 I S. 1 Nr. 1
Schadensersatz des Anfechtungsgegners
Aus § 122 BGB: Verschuldensunabhängig, Ersatz des Vertrauensschadens, dabei begrenzt auf das Erfüllungsinteresse
Was ist die culpa in contrahendo?
§§ 280 I, 311 II, 241 II, 249
Was ist die Arglistige Täuschung?
(D) Täuschung
Erregen oder Aufrechterhalten eines (meist Motiv-)Irrtums beim Vertragspartner
(P) Täuschung durch Unterlassen
Nur bei Aufklärungspflicht relevant. Eine solche ist idR nicht gegeben. Nach § 242 nur für besondere Umstände.
(D) Irrtum
Fehlvorstellung über Vergangene oder gegenwärtige (auch innere) Tatsachen
Wie ist es bei der Täuschung durch Dritten? § 123 II
Täuschung durch Dritten nur möglich durch eine Person, die nicht im Lager des Anfechtungsgegners steht. Sonst bleibt es bei der Anfechtbarkeit nach Abs. 1.
Was ist die widerrechtliche Drohung?
Drohung ist die Ankündigung eines Übels, auf dessen Eintritt der der Erklärende sich Einfluss zuschreibe und das verwirklicht werden soll, wenn der Bedrohte nicht die vom Drohenden gewünschte WE abgibt.
Vorsatzerfordernis bei Drohung
Der drohende muss bewusst den Zweck verfolgen, den Bedrohten zur Abgabe einer bestimmten WE zu veranlassen (Erpressungswille)
(P) Schweigen als Willenserklärung?
Grds. besteht keine Rechtspflicht zu antworten, Schweigen hat im Rechtsverkehr grds. keine Bedeutung. Schweigen als schlüssige Erklärung = äußere Umstände lassen einen Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zu
(P) Abgrenzung Vertrag und Gefälligkeit
Rechtbindungswille, rein gesellschaftlicher Charakter, ohne wirtschaftliche Bedeutung, ohne besonderes Erfüllungsinteresse
Geschäftsfähigkeit
Nichtigkeit von WE bei Geschäftsunfähigkeit gem. §§ 104, 105. Ausnahme sind Geschäfte des täglichen Lebens (105a BGB)
Geschäftsunfähigkeit nach § 104 I
Kinder unter 7
(D) Fähigkeit zur freien Willensbildung
Fähigkeit zur freien und unbeeinflussten Willensbildung und Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln.
(P) Beschränkte Geschäftsfähigkeit nach § 106 BGB
Kinder über 7 können bestimmte Rechtsgeschäfte eigenständig ausführen; andere nur mit Zustimmung der Eltern. (107)
Geschäftsfähigkeit
grds. Wer 18 Lebensjahr vollendet hat; keine pauschale Entmündigung
Was ist der Grundgedanke der Regelungen zur Geschäftsfähigkeit?
Selbstschutz vor Verkehrsschutz. Grds. kein Gutglaubensschutz Dritter. Keine Haftung in culpa in contrahendo, Privilegierung im Bereicherungsrecht
(P) Zugang von WE an beschränkt Geschäftsfähige und Geschäftsunfähige (131)
Bei Geschäftsunfähigen kommt es gem. § 131 I auf den Zugang beim gesetzlichen Vertreter an. Bei Eltern genügt der Zugang eines sorgeberechtigten Elternteils.
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit kommt es auf Zugang beim gesetzlichen Vertreter an, bei lediglich rechtlichen Vorteilen genügt Zugang; Sonst bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. (nachträgliche Zustimmung nicht möglich)