BGB Flashcards

1
Q

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN:

Was ist ein Verein?

A
  1. Ist in §§ 21 ff. BGB geregelt
  2. ist die Grundform aller juristischer Personen
  3. Wird mit Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig
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2
Q

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN:

Was ist eine Aktiengesellschaft?

A
  1. Gesellschafter haften nicht persönlich, nur im Rahmen ihrer Anteile (Aktien)
  2. Eine AG ist eine Gesellschaft mit einer eigenen “Rechtspersönlichkeit”
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3
Q

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN:

Was ist eine GmbH?

A
  1. Hat eine eigene “Rechtspersönlichkeit”
  2. Gesellschafter haften nicht “persönlich”
  3. und haften außerdem NUR mit ihrer “Stammeinlage” (Wird zu Beginn festgelegt durch Kauf von Geschäftsanteilen)
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4
Q

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN:

Definiere die Handlungsfähigkeit und unterteile sie in ihre Unterpunkte:

A

= Fähigkeit, Rechte wirksam zu begründen, sie aufzuheben oder zu ändern

Sie wird unterteilt in:

  1. Geschäftsfähigkeit (Rechtsgeschäfte abschließen)
  2. Deliktsfähigkeit (zu Schadensersatz verpflichtbar)
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5
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Zähle die Bestandteile einer Willenserklärung auf:

A

Wille (innerer Tatbestand):

  • Handlungswille (!)
  • Erklärungswille
  • Geschäftswille

+und+

Erklärung (äußerer Tatbestand):

  • ausdrücklich,
  • konkludent oder
  • Schweigen (wenn vorher vereinbart)
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6
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Was sind Realakte?

A

Handlungen, die unabhängig vom eigentlichen Willen des Handelnden, eine bestimmte Rechtsfolge beinhalten

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7
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Wann gilt eine Willenserklärung als abgegeben?

A

Wenn sie vom Erklärenden so in den Verkehr gebracht wurde, dass sie ohne sein weiteres Zutun zugehen kann.

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8
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Wann gilt eine Willenserklärung als zugegangen?

A

Wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme unter normalen Umständen hatte
(-)
1. vorheriger oder gleichzeitiger Widerruf,
2. Zugangsverhinderung

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9
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Wie unterscheiden sich der offene und der versteckte DISSENS? §154+§155

A
  1. Bei beiden kein Vertrag bei Einigungsmangel über WESENTLICHEN Punkt.
  2. Bei Einigungsmangel über einen UNWESENTLICHEN Punkt gilt der Vertrag als geschlossen, wenn es sich um einen versteckten Dissens handelt, beim offenen Dissens im Zweifel eher nicht.
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10
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Was bedeutet eine “Bedingung” in einem Vertrag und wie wird sie unterteilt?

A

Bei einer Bedingung wird das Rechtsgeschäft wirksam/beendet, sobald ein vorher festgelegtes “ungewisses Ereignis” eintritt.

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11
Q

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN:

Wann ist wer, wie geschäftsfähig?

A

0-7 Jahre, (vorübergehend) Geisteskranke => Geschäftsunfähig!

7-18 Jahre => beschränkt geschäftsfähig

18+ => unbeschränkt geschäftsfähig

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12
Q

RECHTSGESCHÄFT:

Welche Arten der gesetzlichen Formerfordernisse gibt es?

A
  1. Schriftform (§126)
  2. elektronische Form (§126a)
  3. Textform (§126b)
  4. notarielle Beurkundung (§128)
  5. öffentliche Beglaubigung (§129)

+ 6. mündlich

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13
Q

ANFECHTUNG:

Was sind die Voraussetzungen für eine Anfechtung?

A
  1. Eine Anfechtungserklärung (§143 I BGB)
    +
  2. Ein Anfechtbares Rechtsgeschäft, das heißt, es muss ein Anfechtungsgrund (§§ 119 + 120 + 123 BGB) vorliegen.
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14
Q

ANFECHTUNG:

Was sind die Folgen einer Anfechtung?

A

Ein angefochtenes Rechtsgeschäft ist von Anfang an als (schwebend) nichtig anzusehen.

ggf. Schadensersatzanspruch

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15
Q

ANFECHTUNG:

Welche Fristen sind beim Anfechten einzuhalten?

A
  1. Bei Drohung oder Täuschung: 1 Jahr (§124 Abs. 1 BGB)

2. Bei Anfechtung nach §119 oder §120 muss unverzüglich nach Kenntniserlangung angefochten werden

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