Begrifflichkeiten Flashcards
Strafbare Handlung
Eine strafbare Handlung ist ein menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen), das tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft gesetzt wurde.
Elemente jeder strafbaren Handlung sind…
- Handlung
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Allgemeine Voraussetzungen der Strafbarkeit
- Handlung
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Delikt
Gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens einschließlich der Strafdrohung
Kurz: Tatbestand + Strafdrohung
Tatbestand
Die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens, des Unrechts.
Objektive oder äußere Tatbestandsmerkmale beschreiben…
Objektive oder äußere Tatbestandsmerkmale beschreiben diejenigen Umstände, die das äußere Erscheinungsbild der strafbaren Handlung bestimmen.
- Person des Täters
- Handlungsobjekt
- Handlung
- Erfolg
Subjektive oder innere Tatbestandsmerkmale beschreiben…
Subjektive oder innere Tatbestandsmerkmale beschreiben diejenigen Umstände, die dem psychischen Bereich des Täters angehören.
Unterschied Tatbestand und Sachverhalt
Der Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens, des Unrechts.
Der Sachverhalt ist das konkrete Geschehen, das zu beurteilen und unter einem Tatbestand unterzuordnen (sumsumieren) ist.
§ 74 Abs. 1 Z 4
Beamter
Jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, der Länder, eines Gemeindeverbundes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechts, ausgenommen einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, als deren Organ Rechtshandlungen vorzunehmen oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist; als Beamter gilt auch, wer nach einem anderen Bundesgesetz oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung bei einem Einsatz im Inland einem österreichischen Beamten gleichgestellt ist.
§ 74 Abs. 1 Z 7
Urkunde
Eine Schrift, die erstellt worden ist, um ein Recht oder ein Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen.