Begriffe/Definitionen Flashcards
Anknüpfung
Kollisionsnormen knüpfen die in einem Lebenssachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen an ein bestimmtes Merkmal (
Anknüpfungsgegenstand
Materie, welche die konkrete Kollisionsnorm behandelt, für welche sie die anwendbare Rechtsordnung bestimmt.
Anknüpfungspunkt
Merkmal einer Kollisionsnorm, über welches die anwendbare Rechtsordnung für den von der Norm erfassten Lebenssachverhalt bestimmt wird.
Anknüpfungszeitpunkt
Zur Bestimmung des Anknüpfungspunktes maßgeblicher Zeitpunkt.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Mittelpunkt der tatsächlichen Lebensführung einer Person.
Schlichter Aufenthalt
Tatsächliche körperliche Anwesenheit einer Per- son an einem Ort
Autonome Auslegung von Staatsverträgen
Grundsatz, wonach völkerrechtliche IPR-Regeln aus dem Übereinkommen heraus ohne Rückgriff auf das nationale Recht und einheitlich auszulegen sind.
Autonome Auslegung von unionsrechtlichem IPR
Grundsatz, wonach sekundäres Recht der Europäischen Union und damit auch die Verordnungen des IPR aus dem Geist und der Zielsetzung des jeweiligen Rechtsaktes heraus und ohne Rückgriff auf das nationale Recht der EU- Mitgliedstaaten auszulegen ist
Autonomes Recht
Innerstaatliches Recht nicht staatsvertraglichen Ursprungs
Deliktsstatut
Recht, dem eine unerlaubte Handlung oder eine Haftung aus Gefährdung unterliegt, vgl Art.4 Rom II-VO
Distanzdelikt
Unerlaubte Handlung, bei der Handlungs- und Erfolgsort in unterschiedlichen Staaten liegen.
Domicile
Begriff des angloamerikanischen Rechtskreises zur Bestimmung des Personalstatuts sowie wei- terer, personenbezogener Anknüpfungen. Der Begriff wird in den USA und Großbritannien nicht einheitlich verwendet. Er unterscheidet sich von dem des Wohnsitzes iSd § 7 BGB. Es gibt einen ursprünglich durch Geburt erworbenen „domicile of origin“. Dessen Veränderung durch einen „domicile of choice“ setzt neben der faktischen Ortsveränderung den Willen zur Aufgabe des bisherigen und Begründung des neuen (animus manendi) voraus.
Eingriffsnormen
Unmittelbar anwendbare Normen, welche internationale Geltung beanspruchen, unabhängig davon, welchem Recht der Lebenssachverhalt im Übrigen unterliegt.
Einheitsrecht
International einheitlich geltende Normen, die entweder das IPR oder das materielle Recht für die Mitgliedstaaten des entsprechenden völker- rechtlichen Übereinkommens regeln
Erstattung
Recht, das die Erbfolge regelt (vgl Art.21 I EuErbVO).