Begriffe/Definitionen Flashcards

1
Q

Anknüpfung

A

Kollisionsnormen knüpfen die in einem Lebenssachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen an ein bestimmtes Merkmal (

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2
Q

Anknüpfungsgegenstand

A

Materie, welche die konkrete Kollisionsnorm behandelt, für welche sie die anwendbare Rechtsordnung bestimmt.

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3
Q

Anknüpfungspunkt

A

Merkmal einer Kollisionsnorm, über welches die anwendbare Rechtsordnung für den von der Norm erfassten Lebenssachverhalt bestimmt wird.

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4
Q

Anknüpfungszeitpunkt

A

Zur Bestimmung des Anknüpfungspunktes maßgeblicher Zeitpunkt.

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5
Q

Gewöhnlicher Aufenthalt

A

Mittelpunkt der tatsächlichen Lebensführung einer Person.

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6
Q

Schlichter Aufenthalt

A

Tatsächliche körperliche Anwesenheit einer Per- son an einem Ort

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7
Q

Autonome Auslegung von Staatsverträgen

A

Grundsatz, wonach völkerrechtliche IPR-Regeln aus dem Übereinkommen heraus ohne Rückgriff auf das nationale Recht und einheitlich auszulegen sind.

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8
Q

Autonome Auslegung von unionsrechtlichem IPR

A

Grundsatz, wonach sekundäres Recht der Europäischen Union und damit auch die Verordnungen des IPR aus dem Geist und der Zielsetzung des jeweiligen Rechtsaktes heraus und ohne Rückgriff auf das nationale Recht der EU- Mitgliedstaaten auszulegen ist

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9
Q

Autonomes Recht

A

Innerstaatliches Recht nicht staatsvertraglichen Ursprungs

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10
Q

Deliktsstatut

A

Recht, dem eine unerlaubte Handlung oder eine Haftung aus Gefährdung unterliegt, vgl Art.4 Rom II-VO

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11
Q

Distanzdelikt

A

Unerlaubte Handlung, bei der Handlungs- und Erfolgsort in unterschiedlichen Staaten liegen.

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12
Q

Domicile

A

Begriff des angloamerikanischen Rechtskreises zur Bestimmung des Personalstatuts sowie wei- terer, personenbezogener Anknüpfungen. Der Begriff wird in den USA und Großbritannien nicht einheitlich verwendet. Er unterscheidet sich von dem des Wohnsitzes iSd § 7 BGB. Es gibt einen ursprünglich durch Geburt erworbenen „domicile of origin“. Dessen Veränderung durch einen „domicile of choice“ setzt neben der faktischen Ortsveränderung den Willen zur Aufgabe des bisherigen und Begründung des neuen (animus manendi) voraus.

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13
Q

Eingriffsnormen

A

Unmittelbar anwendbare Normen, welche internationale Geltung beanspruchen, unabhängig davon, welchem Recht der Lebenssachverhalt im Übrigen unterliegt.

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14
Q

Einheitsrecht

A

International einheitlich geltende Normen, die entweder das IPR oder das materielle Recht für die Mitgliedstaaten des entsprechenden völker- rechtlichen Übereinkommens regeln

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15
Q

Erstattung

A

Recht, das die Erbfolge regelt (vgl Art.21 I EuErbVO).

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16
Q

Erfolgsorientiert

A

Im internationalen Deliktsrecht alternativer An- knüpfungspunkt; der Ort des Eintritts der Rechts- gutsverletzung bzw. des primären Vermögensschadens.

17
Q

Formstabil

A

Recht, welches die Fragen beantwortet, ob ein Formerfordernis besteht und welches ggf dieses ist, vgl Art. 11 EGBGB.

18
Q

Forum

A

Gerichtsstand

19
Q

Fremdenrecht

A

Materielles Recht mit speziellen Regeln, welche an die Ausländereigenschaft der Person anknüpfen.
(Z.B. Asylrecht)

20
Q

Kollisionsnormverweisung

A

Verweisung des inländischen IPR auf das auslän- dische Recht einschl. dessen IPR

21
Q

Gesellschaftsstruktur

A

Recht, nach welchem eine Personen- oder Kapitalgesellschaft lebt und wieder untergeht.

22
Q

Güterrechtsstatut

A

Recht, das die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten regelt.

23
Q

Handlungsort

A

Im internationalen Deliktsrecht Anknüpfungs- punkt; der Ort, an welchem die für den Eintritt der Rechtsgutsverletzung bzw. des primären Vermögensschadens maßgebliche Ursache gesetzt wurde.

24
Q

Heimatrecht

A

Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit jemand besitzt.

25
Q

Kollisionsnorm

A

Norm des staatsvertraglichen oder autonomen IPR, welche die auf einen Sachverhalt mit Aus- landsberührung anwendbare Rechtsordnung bezeichnet.

26
Q

Lex causae

A

Recht, das die Wirkungen oder den Gegenstand der konkreten Rechtsfrage bestimmt. Zur Ab- grenzung von speziell angeknüpften Teilfragen wie der Form oder der Geschäftsfähigkeit ist auch von Hauptstatut die Rede.

27
Q

Lex Form

A

Recht des Staates, in dem ein Gericht oder eine Behörde tätig wird.

28
Q

Lex rei sitze

A

Recht des Staates, in dem sich eine Sache befindet, vgl Art. 43 I EGBGB

29
Q

Mehrstaater

A

Person, welche die Staatsangehörigkeit von min- destens zwei Staaten besitzt.

30
Q

Non liquet

A

(lat. „es ist nicht klar“), bezeichnet im IPR eine Situation, in der Inhalt der fremden Rechtsordnung nicht ermittelt werden kann

31
Q

Optionsrecht

A

Recht eines ursprünglichen Mehrstaaters, zB bei Erreichen der Volljährigkeit sich für die eine der Staatsangehörigkeiten zu entscheiden und auf die andere zu verzichten.

32
Q

Ordre public

A

Derjenige Teil der inländischen Rechtsordnung, dessen Beachtung auch im internationalen Ver- kehr als unverzichtbar angesehen wird

33
Q

Platzdelikt

A

Unerlaubte Handlung oder Gefährdungshaftung, bei denen Handlungs- und Erfolgsort in demselben Staat liegen

34
Q

Qualifikation

A

Subsumtion des auf Grund des konkreten Rechts- begehrens zu beurteilenden Sachverhalts unter den Anknüpfungsgegenstand einer Kollisionsnorm. Darüber hinaus auch Subsumtion der Sachnormen der verwiesenen Rechtsordnung unter die abstrakten Begriffe auf der Rechtsfolgenseite der Kollisionsnorm

35
Q

Rechtswahl

A

Wahl des anwendbaren Rechts durch eine oder beide Parteien

36
Q

Renovi

A

Rück- oder Weiterverweisung des IPR desjenigen Staates, auf welches das IPR des Gerichtsstaates im Wege einer Kollisionsnormverweisung verwiesen hatte (Art. 4 I 1 EGBGB).

37
Q

Rechtswahl

A

Wahl des anwendbaren Rechts durch eine oder beide Parteien

38
Q

Renovi

A

Rück- oder Weiterverweisung des IPR desjenigen Staates, auf welches das IPR des Gerichtsstaates im Wege einer Kollisionsnormverweisung verwiesen hatte (Art. 4 I 1 EGBGB).