Begriffe Allg. Flashcards

1
Q

Antrag

A

Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, welche einer anderen Person einen Vertragsschluss dergestalt anbietet, dass das Zustandekommen des Vertrages lediglich von dessen Einverständnis abgehängt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Annahme

A

Eine Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der erklärende sein Einverständnis zu dem Vertragsschluss gibt.

Art. 151 S. 1 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Kaufvertrag

A

Zwei übereinstimmende Willenserklärung, Angebot und Annahme

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Anspruch

A

Ein Anspruch ist das Recht von einem anderen ein tun oder unterlassen zu verlangen art. 194 ABS. 1 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rechtsgeschäft

A

Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil diese gewollt ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Willenserklärung

A

Ist die auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtete Äußerung des Willens in den Rechtsverkehr.

Sie setzt sich zusammen aus einer äußeren und einen inneren Erklärungstatbestand

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Zugang

A

Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass nach Verkehrsauffassung typischerweise mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Innerer Erklärungstatbestand

A

Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Handlungswille

A

Der Handlungswille liegt vor, wenn die äußerlich als Willenserklärung gewertete Handlung auch als solche gewollt war (bei Fällen: erklären will nicht handeln).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Erklärungsbewusstsein

A

Das Erklärungsbewusstsein liegt vor, wenn der erklärende sich darüber im Klaren ist, dass sein Handeln nach außen irgendeine rechtserhebliche Erklärung darstellt (bei Fehlen: erklärende will handeln aber kein Rechtsgeschäft)

-> eine Willenserklärung liegt auch dann vor, wenn der erklärende zwar kein Erklärungsbewusstsein hatte, aber bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können (Art. 276 Abs. 2 BGB),dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Geschäftswille

A

Der Geschäftswille liegt vor, wenn der Erklärende genau dieses Rechtsgeschäft abschließen möchte und somit das objektiv erklärte und das subjektiv gewollte über einstimmen (bei Fehlen: klären wir wenn Rechtsgeschäft, aber ein anderes)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Abgabe

A

Eine Willenserklärung ist abgegeben wenn der erklärende die Willenserklärung willentlich in den Rechtsverkehr entäußert

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Empfangsvertreter

A

Ist der Sohn des Stellvertreter gemäß 164 Abs. 3 BGB

–> Zugang bei Vertretenem mit Zugang beim Vertreter

Risikosphäre des Empfängers

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Empfangsbote

A

Empfangsbote einer Person ist, wer von ihr zum Empfang von Erklärungen ermächtigt ist.

-> Zugang in den Zeitpunkt, in dem nach regelmäßigem Verlauf der Dinge mit der Weiterleitung zu rechnen ist.

Risikosphäre des Empfängers

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Erklärungsbote

A

Wenn ich nicht geeignet oder ermächtigt ist

–> Zugang erst bei tatsächlicher Weiterleitung

Risikosphäre des Erklärenden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly