BASIS Grundversicherung Flashcards
Was ist der Vorteil bei der BASIS Grundversicherung?
Man kann den Leistungserbringer immer selber wählen.
An welchen Leistungen beteiligen wir uns in der BASIS?
Ambulante Behandlungen (Schul- und Alternativmedizin), Stationäre Behandlungen, Ausland, Mutterschaft, Krankenpflege, Medikamente, Medizinische Vorsorge, Transport und Rettung, Hilfsmittel, Brillengläser und zahnärztliche Behandlungen.
Welche Rabattmöglichkeiten gibt es in der BASIS?
Franchisen, Unfallausschluss 7%, Kinderrabatt ab dem 3. Kind 90%
Wie sind die Kündigungsfristen in der BASIS?
3 Monate (30 September) an einem Wochentag, auf Ende des Kalenderjahres Ausserordentliche Kündigung nach Prämienmitteilung: 1 Monat (30 November) auf Ende des Kalenderjahres
Welche Franchisen gibt es bei den Erwachsenen?
Erwachsene:
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Welche Franchisen gibt es bei Kindern?
0.- oder 500.-
Welches sind die Verpflichtungen der Versicherten?
Grundsätzlich keine, von Fall zu Fall entscheidet man selbst, bei wem man sich behandeln lässt.
Ambulante Behandlungen
Für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal (wie z.B. Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern, Hebammen, Logopäden, usw.).
Komplementärmedizin und was ist die Voraussetzung?
- Anthroposophische Medizin
- Klassische Homöopathie
- Phytotherapie
- Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Akupunktur
Voraussetzung: durch Ärzte mit entsprechender, von der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) anerkannten alternativmedizinischen Weiterbildung. 180min innert 180 Tagen.
Medikamente
Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arzneimittel, die in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten sowie der Arzneimittelliste mit Tarif aufgeführt sind.
Brillengläser und Kontaktlinsen
Max. CHF 180.- pro Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Zahnärztliche Behandlungen
Nur im Zusammenhang mit einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems (z.B. Tumore im Gesicht- und Kieferbereich) oder im Zusammenhang mit einer schweren allgemeinen Erkrankung
Hilfsmittel
Beiträge an Hilfsmittel gemäss der MiGel Liste (z.B. Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe, etc.)
Transporte und Rettung
50 %, max. CHF 5 000.– /Jahr –> Medizinisch notwendige Rettungsaktionen. (Bsp. Herzinfarkt)
50 %, max. CHF 500.– /Jahr –> Transporte, bei denen keine Lebensgefahr besteht. Transporte im Zusammenhang mit Spitalverlegungen sind jedoch vollumfänglich gedeckt. (Nur in der Schweiz)
Ausland
Innerhalb EU/EFTA: Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes
Ausserhalb EU/EFTA: bis max. 2-facher Betrag nach CH-Tarif (Wohnort)
Bei medizinischen Notfällen im Ausland für ambulante (z.B. Arztbesuche) und stationäre (z.B. Spitalaufenthalte) Massnahmen.