Ausbildungswesen Flashcards
Aufgaben der ZMV
Überwachung der Ausbildung
Schulanmeldung
Überwachungs Durchführung ärztlicher Untersuchungen
Kontrolle Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Betreuung der Auszubildenden
Regelmäßige Gespräche
Kontrolle Berichtsheft
Feedback auch von Arbeitgeber und Kollegen
Weitere Aufgaben der Z MV
Vorbereitung auf Prüfung
Klärung Weiterbeschäftigung
Betreuung rechtlich und pädagogisch bei Nichtbestehen der Prüfung
Vorbereitung Praxis Zeugnis
Aushändigung Zeugnis, Versicherung und Lohnsteuerkarte und Bescheinigung über bewerten beziehungsweise abgegoltenen Urlaub
Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Ausbildung?
Berufsbildungsgesetz (BBI G) Verordnung zur zahnmedizinischen Fachangestellte Jugendarbeitsschutzgesetz (JARBS CH G) Berufschule Gesetz der einzelnen Länder Mutterschutzgesetz
Berufsbildungsgesetz (BBI G)
Paragraph sieben Anrechnung berufliche Vorbildung auf die Ausbildungszeit
Paragraph acht Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Paragraph elf Vertrags Niederschrift
Paragraph 20 Probezeit mindestens ein maximal vier Monate
Paragraph 21 Beendigung
Paragraph 22 Kündigung
Paragraph 30 fachliche Eignung
Paragraph sieben und 30 Abschlussprüfung
Paragraph 45 Zulassung in besonderen fällen
Anrechnung auf berufliche Vorbildung
Wer bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat und nun den Beruf der zahnmedizinischen Fachangestellte erlernen möchte, hat die Möglichkeit, als um Schüler innerhalb von zwei Jahren die Ausbildung zu absolvieren.
Diese Möglichkeit betrifft aber nur Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung du.
Besuch der Berufsschule muss stattfinden
Das erste und das letzte Semester entfällt,
Zwischen und Abschlussprüfung finden regulär gemeinsam mit anderen Azubis statt
Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Verkürzung
Fachoberschulreife, Abitur, gemeinsamer Antrag Azubi und Ausbildender
Verlängerung Wenn hohe Ausfall durch Krankheit Verkürzte Arbeitszeiten Nicht erreichen des Leistungsziel es in der Berufschule Antrag Azubi, Zustimmung Ausbildender
Paragraph elf Vertragsniederschrift
- art, sachliche und zeitliche Gliederung Ines besondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- dauert es Urlaubes
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- ein allgemeiner Form gehalten der Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs oder Dienstvereinbarung denen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Paragraph 21 BBIG Beendigung
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss
Bei Nichtbestehen der Prüfung Verlängerung bis zur ersten Wiederholungsprüfung, höchstens ein Jahr
Auch bei bestehender Schwangerschaft ist das Ausbildungsverhältnis nach bestandener Prüfung beendet.
Keine verpflichtende Übernahme!
Paragraph 22 BBIG Kündigung
Innerhalb der Probezeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen danach:
Seitens Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund (Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer)
Seitens Azubi mit vier Wochen Kündigungsfrist, wenn:
Gesundheitliche Nichteignung (Allergie) oder
Bei Wechseln des Berufes
Paragraph 30 BBIG fachliche Eignung
Wer berufliche, sowie arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig war
Anerkannte Prüfung im Ausbildungsberuf an entsprechende Ausbildungsstätte Prüfungsbehörde und so weiter.
Abschlussprüfung an deutsche Hochschule in dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung.
Paragraph 14 BBIG
Der ausbildende muss nicht selbst ausbilden, sondern kann ausbildende beauftragen
Paragraph 37 BBIG Abschlussprüfung
Die Praxis meldet Azubi an
Kosten für Teilnahme trägt Arbeitgeber
Ausbildende enthält auf Verlangen Ergebnis bei Zahnärztekammer
Kann zweimal wiederholt werden
Ergebnis zwischen Prüfung fließt nicht in Abschlussprüfung ein.
Paragraph 45 BBIG Zulassung in besonderen Fällen
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei guten schulischen Leistungen
Externen Prüfung 1,5 fache der Ausbildungszeit
Eine bereits abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf kann hier bei angerechnet werden
Verordnung über Berufsausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten
Paragraph zwei Festlegung Ausbildungsdauer
Paragraph drei Beschreibung Ausbildungsberufs Bild
Paragraph vier Ausbildungsrahmenplan
Paragraph fünf Ausbildungsplan
Paragraph sechs Berichtsheft
Paragraph sieben Regelung der Zwischenprüfung
Paragraph acht Abschlussprüfung
Drei Pläne für die Praxis
Ausbildungsrahmenplan
Fertigkeiten und Kenntnisse die während der Ausbildungszeit vermittelt werden sollen
Ausbildungsplan
Der ausbildende hat unter zu Grundelegung des Ausbildungsrahmenplan für den ausbildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. Individuelle Besonderheiten sollten berücksichtigt werden.
Rahmenlehrplan
LehrInhalte Berufschule