AT I - Grundbegriffe Flashcards

1
Q

Straftat/Delikt

A

Tatbestand + Rechtsfolge

Alle materiellen Voraussetzungen für die Bestrafung einer Person

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2
Q

Tatbestand

A

Summe aller gesetzlichen Merkmale die eine Tat begründen.

Obj.: Tatbild
Subj.: Vorsatz

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3
Q

Ein- mehraktiges Delikt

A

Tatbestand kann eine oder mehrere Handlungen für die Verwirklichung voraussetzen.

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4
Q

Rechtswiedrigkeit

A

Jedes tatbestandsmäßige Verhalten ist rechtswidrig.

Kein Unrecht bei Rechtfertigungsgrund.

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5
Q

Unrecht

A

Tatbestandsmäßiges und rechtswidriges Verhalten.

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6
Q

Handlungsunwert

A

Abgestuft in:
Vorsatz
Grobe Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit

Ohne Handlungswert keine Straftat!

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7
Q

Erfolgsunwert

A

Abgestuft in:
Erfolgseintritt (Verletzung, Gefährdung)
Versuch

Keine alleinige Erfolgshaftung im Strafrecht!

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8
Q

Rechtsgut

A

Vom Strafgesetz geschützter Wert einer einzelnen Person oder der Allgemeinheit.

Individualrechtsgüter
Universalrechtsgüter

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9
Q

Tatobjekt

A
Vom Tatbild bezeichnete Sache an dem die Tat verübt wird.
Z.B.:
Fremdes Gut
Einem anderen
Einer unmündigen Person...
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10
Q

Schuld (Strafbegründungsschuld)

A

Persönliche Vorwerfbarkeit der Tat.

Abweichung von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen.

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11
Q

Mit Strafe bedrohte Handlung

A

Tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung, ohne Rücksicht darauf, ob sie schuldhaft begangen wurde.

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12
Q

Strafbare Handlung

A

Tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung, die schuldhaft ist.

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13
Q

Grunddelikt, Qualifizierung, Privilegierung

A

Abwandlung von Strafdrohungen
Qualifikation: höhere Strafdrohung
Privilegierung: niedrigere Strafdrohung

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14
Q

Schlichtes Tätigkeitsdelikt

A

Tatbestand erfordert nur Vornahme, nicht den Erfolg.
Z.B.:
Blutschande §211
Fasche Beweisaussage §288

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15
Q

Erfolgsdelikt

A

Setzt neben der Tathandlung auch den Erfolg voraus.
Können durch Unterlassen begangen werden!

Bei Erfüllung einer Qualifikation: qualifiziertes Erfolgsdelikt.
Z.B.: schwere Sachbeschädigung §126

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16
Q

Erfolgsqualifiziertes Delikt

A

Erfolg zumindest fahrlässig herbeigeführt und dabei eine Qualifikation verwirklicht. (Kein Vorsatz bei Qualifikation nötig)

17
Q

Gefährdungsdelikt

3 Arten

A

Konkretes GD: für das Rechtsgut ist eine konkrete Gefahr eingetreten. §89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Abstraktes GD: Unabhängig von der Gefährdung vermutet man, dass die Tathandlung gefährlich ist. §288 Falsche Beweisaussage.

Potentielles GD: Gefährdung ist nicht nachzuweisen, jedoch die Gefährlichkeit der Handlung. §178 Gefährdung durch übertragbare Krankheiten, §181 b umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen.

18
Q

Dauerdelikt

A

Tatbestand ist erfüllt und wird weiterverwirklicht. So lange ist auch die Beteiligung am Delikt möglich. Verjährung beginnt nicht zu laufen.

19
Q

Sonderdelikt

A

Täter kann nur eine Person mit besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen sein.

Beamter: §302 - 304
Machthaber: §153
Eine Verletzung Verursachender: §94

20
Q

Keine Strafe ohne Gesetz.

4 Auswirkungen

A
  1. Analogieverbot:
    Straftatsbestände dürfen nicht durch Analogie erweitert, Entschuldigungs- und Strafausschließungsgründe nicht durch teleologische Reduktion eingeschränkt werden.
  2. Rückwirkungsverbot:
    Die Handlung muss zur Zeit der Begehung strafbar sein.
    § 61 Günstigkeitsvergleich zwischen Tat- und Urteilszeitpunkt
  3. Verbot des Gewohnheitsrechts:
    Gewohnheitsrecht kann nicht strafbegründend wirken, da Strafe eine gesetzlich festgelegte Rechtsfolge ist.
    Rechtfertigungsgründe können auf GR gegründet werden!
  4. Bestimmtheitsgebot:
    Relativ deskriptive Gesetzbegriffe dürfen nicht unbestimmt ausgelegt werden.