AT I - Grundbegriffe Flashcards
Straftat/Delikt
Tatbestand + Rechtsfolge
Alle materiellen Voraussetzungen für die Bestrafung einer Person
Tatbestand
Summe aller gesetzlichen Merkmale die eine Tat begründen.
Obj.: Tatbild
Subj.: Vorsatz
Ein- mehraktiges Delikt
Tatbestand kann eine oder mehrere Handlungen für die Verwirklichung voraussetzen.
Rechtswiedrigkeit
Jedes tatbestandsmäßige Verhalten ist rechtswidrig.
Kein Unrecht bei Rechtfertigungsgrund.
Unrecht
Tatbestandsmäßiges und rechtswidriges Verhalten.
Handlungsunwert
Abgestuft in:
Vorsatz
Grobe Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
Ohne Handlungswert keine Straftat!
Erfolgsunwert
Abgestuft in:
Erfolgseintritt (Verletzung, Gefährdung)
Versuch
Keine alleinige Erfolgshaftung im Strafrecht!
Rechtsgut
Vom Strafgesetz geschützter Wert einer einzelnen Person oder der Allgemeinheit.
Individualrechtsgüter
Universalrechtsgüter
Tatobjekt
Vom Tatbild bezeichnete Sache an dem die Tat verübt wird. Z.B.: Fremdes Gut Einem anderen Einer unmündigen Person...
Schuld (Strafbegründungsschuld)
Persönliche Vorwerfbarkeit der Tat.
Abweichung von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen.
Mit Strafe bedrohte Handlung
Tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung, ohne Rücksicht darauf, ob sie schuldhaft begangen wurde.
Strafbare Handlung
Tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung, die schuldhaft ist.
Grunddelikt, Qualifizierung, Privilegierung
Abwandlung von Strafdrohungen
Qualifikation: höhere Strafdrohung
Privilegierung: niedrigere Strafdrohung
Schlichtes Tätigkeitsdelikt
Tatbestand erfordert nur Vornahme, nicht den Erfolg.
Z.B.:
Blutschande §211
Fasche Beweisaussage §288
Erfolgsdelikt
Setzt neben der Tathandlung auch den Erfolg voraus.
Können durch Unterlassen begangen werden!
Bei Erfüllung einer Qualifikation: qualifiziertes Erfolgsdelikt.
Z.B.: schwere Sachbeschädigung §126
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Erfolg zumindest fahrlässig herbeigeführt und dabei eine Qualifikation verwirklicht. (Kein Vorsatz bei Qualifikation nötig)
Gefährdungsdelikt
3 Arten
Konkretes GD: für das Rechtsgut ist eine konkrete Gefahr eingetreten. §89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Abstraktes GD: Unabhängig von der Gefährdung vermutet man, dass die Tathandlung gefährlich ist. §288 Falsche Beweisaussage.
Potentielles GD: Gefährdung ist nicht nachzuweisen, jedoch die Gefährlichkeit der Handlung. §178 Gefährdung durch übertragbare Krankheiten, §181 b umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen.
Dauerdelikt
Tatbestand ist erfüllt und wird weiterverwirklicht. So lange ist auch die Beteiligung am Delikt möglich. Verjährung beginnt nicht zu laufen.
Sonderdelikt
Täter kann nur eine Person mit besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen sein.
Beamter: §302 - 304
Machthaber: §153
Eine Verletzung Verursachender: §94
Keine Strafe ohne Gesetz.
4 Auswirkungen
- Analogieverbot:
Straftatsbestände dürfen nicht durch Analogie erweitert, Entschuldigungs- und Strafausschließungsgründe nicht durch teleologische Reduktion eingeschränkt werden. - Rückwirkungsverbot:
Die Handlung muss zur Zeit der Begehung strafbar sein.
§ 61 Günstigkeitsvergleich zwischen Tat- und Urteilszeitpunkt - Verbot des Gewohnheitsrechts:
Gewohnheitsrecht kann nicht strafbegründend wirken, da Strafe eine gesetzlich festgelegte Rechtsfolge ist.
Rechtfertigungsgründe können auf GR gegründet werden! - Bestimmtheitsgebot:
Relativ deskriptive Gesetzbegriffe dürfen nicht unbestimmt ausgelegt werden.