Arbeit 12.09.19 Flashcards

1
Q

Kollektives Arbeitsrecht

A
  • Regelungen und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Wahlordnung (WahlO)
  • Sprecherausschussgesetz
  • Tarifvertragsgesetz
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2
Q

Individuelles Arbeitsrecht

A
  • Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeldfortzahlungsgesetz ( EntgFG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
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3
Q

Ordentliche Kündigung

A

Das Arbeitsverhältnis endet mit der Gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist.

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4
Q

Außerordentliche Kündigung

A

Fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

  • Muss die unausweichlich letzte Maßnahme für den Kündigenden sein.
  • Nur anwendbar, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und andere Maßnahmen (z.b Versetzung, Änderungskündigung, ordentliche Kündigung) erschöpft sind.
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5
Q

Was ist der Betriebsrat?

A

Gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem AG.

Er wacht z.B. über die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze.

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6
Q

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann.

A

In Betrieben mit mindesten 5 Arbeitnehmern von denen 3 wählbar sind.

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7
Q

Welche Arbeitnehmer dürfen den BR wählen?

A

Alle ab 18 LJ.

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8
Q

Aufgaben des Betriebsrates

A
  • Wacht darüber, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden.
  • Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
  • Durchsetzung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung.
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9
Q

Zuständigkeit Arbeitsgericht

A

Bei streitigkeiten:

  • AN || AG (Arbeitsvertrag)
  • AG || Gewerkschaft (Tarifvertrag)

Aufbau:

  1. Instanz – Arbeitsgericht
  2. Instanz – Landesarbeitsgericht
  3. Instanz – Bundesarbeitsgericht

Voraussetzungen:
Güteverhandlung, bei Einigung entfallen die Kosten.

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10
Q

Zuständigkeit Sozialgericht

A

Angelegenheiten der Sozialvericherung

  • verstöße gegen Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilfe
  1. Instanz – Sozialgericht
  2. Instanz – Landessozialgericht
  3. Instanz – Bundessozialgericht
  • alle Instanzen kostenfrei

Widerspruch -> Klage

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11
Q

Tarifautonomie

A

… heißt, dass die Tarifpartner ohne Einmischung des Staates Tarifverträge frei aushandeln dürfen.

Funktionen:

  • Schutzfunktion
  • Arbeitsbedingungen nicht einseitig festgelegt
  • Ordnungsfunktion
  • Richtlinienfunktion
  • Friedensfunktion
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12
Q

Arten der Tarifverträge

A

Lohn und Gehaltstarifverträge:
- Enthalten die Lohnsätze

Manteltarifverträge:
- Legen die allgemeinen Arbeitsbedingungen fest wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen

Rahmentarifverträge:

  • Regeln die Festlegung von Lohn und Gehaltsgruppen
  • Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zu einer Gruppe
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13
Q

Anspruch auf Elternzeit

A

Bis zum 3ten LJ des Kindes, kann aufgeteilt werden bis 8 LJ.

  • Beide Elternteile getrennter Anspruch.
  • für jedes Kind
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14
Q

Beschäftigung während der Elternzeit

A
  • nicht mehr als 30 Stunden Woche
  • Kündigungsschutz bereits ab Antragsstellung
  • bei Betrieben über 15 Beschäftigte Anspruch auf Teilzeit, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen und Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Betrieb ist.
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15
Q

Anspruch auf Elterngeld

A
  • Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Mit dem Kind im Haushalt lebt.
  • Dieses Kind selbst betreut.
  • Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit.
  • Wer nicht mehr als 500K Haushaltseinkommen besitzt.
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16
Q

Bezugsdauer des Elterngeldes

A
  • Von Geburt bis Vollendung des 14 Lebensmonats.

- 12 Monate + 2 Monate wenn beide Elternzeit nehmen.

17
Q

Höhe des Elterngeldes

A
  • 67% des Nettoeinkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt.
  • min 300€ max. 1800

Elterngeld Plus:
- Doppelte dauer halbes Elterngeld

18
Q

Wie oft finden Betriebsversammlungen statt?

A

1 mal im Quartal

19
Q

Wann kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden?

A

Wenn mindestens 5 Jugendliche oder Auszubildende beschäftigt werden.

20
Q

Wer ist zur JAV wählbar?

A

Alle AN des Betriebes die noch keine 25 Jahre alt sind.

21
Q

Wie lang ist die Amtszeit der JAV?

A

2 Jahre

22
Q

JAV aktives Wahlrecht (wer darf wählen?)

A

Alle Jugendlichen (unter 18) und Azubis (unter 25).

Diese müssen am Tag der Wahl in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftig sein. Die Dauer des Verhältnisses ist nicht entscheiden.

23
Q

JAV passives Wahlrecht (wer darf gewählt werden?)

A

Alle AN, die unter 25 Jahre alt sind, dürfen kandidieren