Arbeit 12.09.19 Flashcards
Kollektives Arbeitsrecht
- Regelungen und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Wahlordnung (WahlO)
- Sprecherausschussgesetz
- Tarifvertragsgesetz
Individuelles Arbeitsrecht
- Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeldfortzahlungsgesetz ( EntgFG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Ordentliche Kündigung
Das Arbeitsverhältnis endet mit der Gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist.
Außerordentliche Kündigung
Fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
- Muss die unausweichlich letzte Maßnahme für den Kündigenden sein.
- Nur anwendbar, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und andere Maßnahmen (z.b Versetzung, Änderungskündigung, ordentliche Kündigung) erschöpft sind.
Was ist der Betriebsrat?
Gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem AG.
Er wacht z.B. über die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann.
In Betrieben mit mindesten 5 Arbeitnehmern von denen 3 wählbar sind.
Welche Arbeitnehmer dürfen den BR wählen?
Alle ab 18 LJ.
Aufgaben des Betriebsrates
- Wacht darüber, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der Arbeitnehmer durchgeführt werden.
- Er beantragt beim Arbeitgeber Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
- Durchsetzung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung.
Zuständigkeit Arbeitsgericht
Bei streitigkeiten:
- AN || AG (Arbeitsvertrag)
- AG || Gewerkschaft (Tarifvertrag)
Aufbau:
- Instanz – Arbeitsgericht
- Instanz – Landesarbeitsgericht
- Instanz – Bundesarbeitsgericht
Voraussetzungen:
Güteverhandlung, bei Einigung entfallen die Kosten.
Zuständigkeit Sozialgericht
Angelegenheiten der Sozialvericherung
- verstöße gegen Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilfe
- Instanz – Sozialgericht
- Instanz – Landessozialgericht
- Instanz – Bundessozialgericht
- alle Instanzen kostenfrei
Widerspruch -> Klage
Tarifautonomie
… heißt, dass die Tarifpartner ohne Einmischung des Staates Tarifverträge frei aushandeln dürfen.
Funktionen:
- Schutzfunktion
- Arbeitsbedingungen nicht einseitig festgelegt
- Ordnungsfunktion
- Richtlinienfunktion
- Friedensfunktion
Arten der Tarifverträge
Lohn und Gehaltstarifverträge:
- Enthalten die Lohnsätze
Manteltarifverträge:
- Legen die allgemeinen Arbeitsbedingungen fest wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen
Rahmentarifverträge:
- Regeln die Festlegung von Lohn und Gehaltsgruppen
- Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zu einer Gruppe
Anspruch auf Elternzeit
Bis zum 3ten LJ des Kindes, kann aufgeteilt werden bis 8 LJ.
- Beide Elternteile getrennter Anspruch.
- für jedes Kind
Beschäftigung während der Elternzeit
- nicht mehr als 30 Stunden Woche
- Kündigungsschutz bereits ab Antragsstellung
- bei Betrieben über 15 Beschäftigte Anspruch auf Teilzeit, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen und Mitarbeiter mindestens 6 Monate im Betrieb ist.
Anspruch auf Elterngeld
- Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat.
- Mit dem Kind im Haushalt lebt.
- Dieses Kind selbst betreut.
- Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit.
- Wer nicht mehr als 500K Haushaltseinkommen besitzt.