Allgemeines Flashcards
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und Fähigkeit ist.
Kausalität
Jede Handlung gilt als Ursache des Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Objektive Zurechnung
Objektiven zurechenbar ist ein Erfolg dem Täter nur dann, wenn dieser eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich gerade im konkreten Erfolg realisiert.
Absicht
Direkter Vorsatz 1. Grades
dolus directus 1. Grades
Dem Täter kommt es gerade darauf an, den Erfolg herbeizuführen.
Direkter Vorsatz
dolus directus 2. Grades
Der Täter weiß oder sieht als sicher voraus, dass sein Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt (oder mit der angestrebten Hauptfolge sicher verbunden ist).
Eventualvorsatz
dolus eventualis
bedingter Vorsatz
Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich.
Demnach ist es erforderlich, dass der Täter den von ihm für möglich erachteten Erfolg “gebilligt” bzw. “billigend in Kauf genommen” hat.
Vorsatz
Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestands in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.