Allgemeines Flashcards
Klassifikationsmöglichkeiten von Steuern
- Bundessteuern (EnergieSt, StromSt), Landessteuern (ErbSt), Gemeindesteuern (GewSt, GrundSt), Gemeinschaftssteuern (ESt, KSt, USt)
- direkte Steuern (ESt, KSt, GewSt) -> Steuerschuldner = Steuerträger, indirekte Steuern (USt) -> wirtschaftl. trägt der Endverbraucher
- Subjektsteuern (ESt, KSt), Objektsteuern (GewSt, USt)
- Veranlagungssteuern (ESt, KSt, USt), Abzugssteuern (LSt, KapESt)
- Besitzsteuern -> Ertrags- (ESt, KSt, GewSt) und Substanzsteuern (GrundSt, ErbSt); Verkehrssteuern (USt, GewSt)
- Verbrauchsteuern, Zölle
Haftung bei einer KG
- Kommanditist: Haftung auf Einlage beschränkt
- Komplementär: persönlich haftender Gesellschafter
Differenzierung Einkommenssteuerpflicht
- persönliche Steuerpflicht (§1 EStG): Wer wird besteuert?
- sachliche Steuerpflicht (§2 EStG): Was wird besteuert?
Wohnung gem. §8 AO
tatsächliche Verfügungsmacht entscheidend
Negativmerkmale bei EaGB (Positivmerkmale in §15 Abs. 2 EStG)
- nicht Land- und Forstwirtschaft
- nicht selbständige Arbeit
- nicht bloße Vermögensverwaltung
§15 Abs. 3 Nr. 1 (EaGB kraft gewerblicher Infektion) Wesentlichkeitsgrenze
Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit müssen kleiner als 3% des Gesamtumsatzes ausmachen und geringer als 24 500€ ausfallen.
Gewinneinkünfte
EaLuF, EaGb, EaSA
Überschusseinkünfte
EaNSA, EaKV, EaVV, sonstige Einkünfte
Schema: zu versteuerndes Einkommen
2 Durchbrechungen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
- Drohverlustrückstellungen: Pflicht gem. §249 Abs. 1 HGB -> Verbot gem. §5 Abs. 4a EStG
- Aktivierung von Entwicklungskosten: Wahlrecht gem. §248 Abs. 2 HGB -> Verbot gem. §5 II EStG
Abgrenzung Betriebs-/Privatvermögen bei beweglichen Wirtschaftsgütern
betriebliche Nutzung <10%: Privatvermögen
betriebliche Nutzung >50%: Betriebsvermögen
Zwischen 10%-50%: Wahlrecht
Abgrenzung Betriebs-/Privatvermögen bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern
eigene Wohnzwecke: Privatvermögen
eigenbetrieblich: Betriebsvermögen
fremdbetriebliche Nutzung oder fremde Wohnzwecke: Wahlrecht
-> Aufteilung der Gebäudeteile möglich
Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten bei Abzugsfähigkeit
- ausschließlich betrieblich veranlasst
- teils betrieblich, teils privat veranlasst und trennbar
- > Kosten sind nur anteilig als Werbungskosten geltend zu machen, wenn berufliche Kosten >= 10% der Gesamtkosten!
- teils betrieblich, teils privat veranlasst und nicht trennbar
Gründe für Umsatzsteuerbefreiungen
- Entlastung privater Endverbraucher aus “sozialen Gründen” (z.B. §4 Nr. 12, 16 UStG)
- Entlastung staatlicher Stellen (z.B. §4 Nr. 4 UStG)
- Verwaltungsvereinfachung (z.B. §4 Nr. 4a, 4b UStG)
- Wirtschaftsförderung allgemein (z.B. §4 Nr. 5 UStG)
- Exportförderung (z.B. §4 Nr. 1 UStG)
- Vermeidung einer Konkurrenz mit anderen Steuern (z.B. §4 Nr. 9 lit. a UStG)
Schema: Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens