Allgemeine Einführung Flashcards
Was sind die Funktionen und Aufgaben der Buchhaltung?
- Finanzierungsübersicht
- Vermögensübersicht
- Erfolgsfeststellung
- Kontrollfunktion
- Information
- Dokumentation
- Datenbasis für die Kostenrechnung (Entscheidungsgrundlage für die Zukunft)
- Datenbasis für die Finanzrechnung (Entscheidungsgrundlage für Finanzierungsform)
Jeder Geschäftsfall wird nachvollziehbar dokumentiert und aufgezeichnet
Rechtliche Grundlagen:
Steuergesetze
Steuergesetze:
- Einkommensteuergesetz EStG
- Umsatzsteuer UStG
- Körperschaftssteuergesetz KStG
- Bundesabgabenordnung BAO
- u.v.m.
Rechtliche Grundlagen:
Sonstige Gesetze
Sonstige Gesetze:
- Unternehmensgesetzbuch UGB
GmbH-Gesetz
- Aktien-Gesetz
- u.v.m.
Rechtliche Grundlagen:
Unternehmensformen
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaft ( Offene Gesellschaft OK, Kommanditgesellschaft KG)
- Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Aktiengesellschaft AG)
- GmbH & Co KG
Rechtliche Grundlagen:
Einkunftsarten
Betriebliche Einkünfte:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Außerbetriebliche Einkünfte:
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Rechtliche Grundlagen:
Gewinnermittlungsarten
- Basis Pauschalierung
- Einnahmen-Ausgabenrechnung EAR nach § 4 Abs 3 EStG (“4-3-Ermittler”)
- Bilanzierung nach Steuerrecht gem. § 4 Abs 1 EStG (“5-1-Ermittler”)
Belegarten: externe Belege
- Fremdbelege
- Belege, die außerhalb des Unternehmens entstehen oder für Unternehmensfremde erstellt werden
Beispiele: Eingangsrechnung “ER”, Eingangsgutschrift “EG”, Ausgangsgutschrift “AG”, Bankbelege “B/BK/BA…”, Kassabelege “K/KA”, usw.
Belegarten: interne Belege
- Eigenbelege, diese Belege entstehen für Vorgänge innerhalb des Unternehmens
Beispiele: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Warenentnahmescheine, usw.
Belegarten: Eigenbelege, Ersatz- oder Notbelege
Wenn Belege verloren gehen und ein Duplikat nicht angefordert werden kann, müssen Ersatzbelege erstellt werden, die den gleichen Inhalt aufweisen.
Auch wenn es grundsätzlich keinen Beleg gibt, wird ein Eigenbeleg erstellt - z.B. Trinkgeld
Belegorganisation-Belegfluss
- Eingang (Datum händisch oder mit Stempel vermerken)
- Belegkontrolle (rechnerisch, inhaltlich und formal gem. UStG prüfen)
- Zuordnen des Beleges zum entsprechenden Belegkreis (“KA” für Kassabeleg, usw.)
- Belegverarbeitung (Belegsymbol, Vorkontierung)
- Belegablage (Aufbewahrung in Ordnern oder elektronisch)
Rechnungslegungspflichtig nach dem UGB sind:
Kapitalgesellschaften unabhängig von Umsatz und Tätigkeiz
Welche der genannten Funktionen erfüllt eine Buchführung unter anderem?
- Informationsfunktion
- Dokumentationsfunktion
- Betriebswirtschaftliche Funktion
Die Gewinnermittlung nach Paragr. 5 setzt (Rechnungslegungspflicht/ Buchhaltungspflicht/ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und Einkünfte aus (Paragr. 23/ Paragr. 25/ Paragr. 21) voraus.
Die Gewinnermittlung nach Paragr. 5 setzt Rechnungslegungspflicht und Einkünfte aus Paragr. 23 voraus.
Die Maßgeblichkeit trifft zu bei:
- UGB KANN-Bestimmung / STR KANN-Bestimmung
- UGB MUSS-Bestimmung / STR KANN- Bestimmung
Die doppelte Buchhaltung wird geführt von:
Paragr. 4 Abs. 1 EStG Ermittler
Paragr. 5 Abs. 1 EStG Ermittler