Allgemein Wissen Flashcards
Womit befasst sich das Sachenrecht im BGB
Dingliche Recht an Gegenständen, Eigentum sowie Schutz der Rechteund Eigentum
Welche Arten von dinglichen Rechten gibt es
Volle Dingliche Rechte ( vollumfängliches Recht §903)
Beschränkt dingliches Recht z.b. Nutzungsrecht: Nießbrauch
Sicherungsrecht: Hypothek und Pfandrecht
Warum ist Eigentum wichtig
Schutz des Eigentums
Sicherheit im Rechtsverkehr
Schutz vor dem Staat
Welche Arten von Eigentum gibt es
Eigentum, Miteigentum, Brucheigentum
Was sind Prinzipien des Sachenrechts
Numerus Clausus (Sachenrecht ist abgeschlossen)
Typenzwang (Sachenrecht kann nicht abgewählt werden
Absolutheitsprinzip (Rechte gelten ggü. Jedermann)
Publizitätsprinzip (es muss nach außen erkennbar sein wem eines Sache gehört)
Trennungs und Abstraktionsprinzip
Welche Funktion hat Besitz im BGB
Besitz ist kein Recht sondern eine Tatsache
führt jedoch zu RF wie Schutzrechten oder Ersitzung
Publizitätsfunktion: Besitz ist z.b. Grundlage für den gutgläubigen eigentumserwerb
Kontinuität: Besitz bleibt erhalten auch wenn der Eigentümer wechselt
Welche Arten von Besitz gibt es
Teilbesitz, mitbesitz, alleinbesitz
Wie kann man Besitzen
unmittelbarer Besitz, mittelbarer Besitz und Besitzdiener
Welche Arten des Besitz willen gibt es
Fremdbesitz und Eigentbesitz
Wie kann man Eigentum erwerben
RG Erwerb, Gesetzlicher und gutgläubiger, hoheitsakt
Was ist Nießbrauch
Nutzungsrecht von fremden Eigentum z.b. eltern veerben Haus an Kind aber halten sich niebßbrauch vor
Welche Arten von Sachen gibt es
Bewegliche und unbewegliche Sachen
Wie erlangt man unmittelbaren Besitz
Erlangung der Sachhherrschaft (nach objektiver Verkehrsanschauuung ob es einem gehört)
obj. Besitzbegründungswille (nat. wille zum Besitz)
Wie kann man Besitz allg. Erwerben
§854 I BGB erlangung der Sachherrschaft
§854 II BGB durch Vereinbarung (wenn der erwerber die Möglichkeit zur Gewaltausübung bekommt)
§857 durch Erbe
Wie erlangt man mittelbaren Besitz
Besitzmittlungsverhältniss (RV), Fremdbesitzwillen des besitezr und pot. Herausgabeanspruch