Alles Flashcards

1
Q

Code Law vs Case Law (Fall bezogen für unterschiedliche Posten

A

Allgemene Regeln nicht spezifisch

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2
Q

IAS 2 Vorratsvermögen
IAS 16 Sachanlagevermögen
IAS 38 Inmatteriale Vermögenswerte
IAS 40 Grundstücke die als Finaninvestition gehalten werden
IFRS 15 Grundstücke, die im Rahmen einer langfristigen Auftragsfertigung erstellt werden, sind nach IFRS 15 zu bilanzieren.

IAS 2 Handel mit Grundstücken ausschlieslich

A

Grundstücke, die als Finanzinvestition gehalten werden, sind separat in der Bilanz auszuweisen. Der geforderte Mindestpostenausweis findet sich in IAS 1.54.

Die Zugangsbewertung von “investment property” erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folgebewertung kann entweder für alle “investment property” das Anschaffungskostenmodell oder das Zeitwertmodell angewandt werden.

Die Durchführung des Anschaffungskostenmodells erfolgt nach IAS 16. D.h. ein bebautes Grundstück ist in Grund und Boden sowie Gebäude aufzuteilen. Das Gebäude ist planmäßig abzuschreiben. Liegt ein Indikator für eine Wertmindung vor, muss außerplanmäßig abgeschrieben werden. Zuschreiben sind maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorzunehmen.

Bei Durchführung des Zeitwertmodells entfällt die Aufteilung in Grund und Boden und Gebäude. Ebenso entfällt die planmäßige Abschreibung des Gebäudes, da die Bewertung zum Zeitwert die “planmäßige Abschreibung” bereits beinhaltet. Die Gegenbuchung der Bewertung zum Zeitwert erfolgt im Gewinn oder Verlust, IAS 40.35. Eine Ausnahme besteht für den Umwidmungsfall.

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3
Q

Faktor Steuerrecht

A

Steuerliche Regelungen werden nicht im IFRS berücksichtigt. Ausnahme wenn latente Steuern berücksichtigt werden

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4
Q

Bedeutung IFRS Deutschland

A

Bei Konzernen die Ausgangsbasis, in ganz EU Pflicht

Bei Kapitalgesellschaft 325 2a HGB Wahlrecht über die Offenlegung

siehe Karte 7

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5
Q

Bestandteile IFRS

A

-Bilanz
-Gesamtergebnisrechnung IAS 1.81 (beinhaltet auch erfolgsneutrale bestandteile aus.
-Kapitalflussrechnung (IAS 7)
-Eigenkapitalveränderungsrechnung IAS 1.10
-Anlagenspiegel rechtsformunabhängig IAS16.73
Anhang und weitere Aufstellung

Segementbericht IFRS 8.2 (nur bei Kapitalmarktorientierung)
Ergebnis je Aktie IAS 33.2 (nur bei Kapitalmarktorientierung), wenn Konzernabschluss reicht es auf der Ebene alleine

Wenn Mutternunternehmen in Deutschland muss ein Konzernlagebericht gemäß 315a HGB erstellt werden.

Keine größenabhängigen Befreiungen wie bei HGB. Muss full IFRS anwenden

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6
Q

Kapitalmarktorientiert?

A

Anleihen oder Aktien ausgegeben

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7
Q

Wenn nicht kapitalmarktorientiert Unternehmen in Deutschland

A

HGB 315a ABS 3 Wahlrecht ob IFRS oder HGB

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8
Q

Grundsätze IFRS

A
  • Grundsatz der getreuen Darstellung IAS 1.15
  • Entscheidungsnützliche Informationen lieferen IAS 1.9
  • Periodenabgrenzung F Kapitel 1, OB 17 oder F22, IAS 1.27
  • Vorsichtsprinzip F. Kapitel 4, 4.15 oder F.37
  • Realisationsprinzip IAS 11, IAS 18, IFRS 15 (Ertragszeitpunkt bei Mehrkomponentengeschäften z.B Handyvertrag), Kapitel 4, 4.25 oder F.92
  • Vergleichbarkeit F. Kapitel 2, QC 20 oder F.39, IAS 4.45
  • Vergleichbarkeit f.kapitel 1, QC 11 oder F.29
  • Stetigkeit IAS 8.13.
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9
Q

Was für Posten gibt es?

A

Verögenswert
Schulden
Eigenkapital

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10
Q

Wie ist Bilanz gegliedert?

A

Langristige Vermögenswerte
Kurzfriste Vermögenswerte
Langfristige Schulden
kurzfristige Schulden

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11
Q

Wann ist kurzfristiger Vermögenswert?

A

IAS 1.66 wenn innerhalb des normalen Verlauf des Geschäftszyklus realisiert gehalten oder braucht wird. Dieser in erster Linie Handelszwecken dien, dass dieser innerhalb von zwölf Monaten nach dem bilanzstichtag realisiert wird.

Alle anderen sind langfristig

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12
Q

Wann ist kurzfristige Schuld

A

IAS 1.69 das Unternehmen kein REcht hat die Fälligkeit auf einen Zeipunkt später als zwölf Monate nach Bilanzstichtag zu verschieben. Nach 12 Monaten zur Tilgung fällig wird.

Beispiel
Urlaubsrückstellung
Finanzamt verbindlichkeit
Verb Lieferung Leistunge
Kontokorrentkredit
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13
Q

Cashflow

A

IAS 7.17 direkt oder indirekt (Frage kann dividende oder Tilgung gezahlt werden)

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14
Q

Zinsen

A

Wahlrecht IAS7.31 stetigkeit. werden Zisnen

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15
Q

Neubewertungsrücklage

A

Neubewertungsrücklage kann in bestimmten Fällem (Wertpapiere) auch negativ sein

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16
Q

Wesentlichkeit

A

Wenn Maschine nur einmal genutzt wurde muss nicht abgeschrieben werden

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17
Q

Grundstücke

A

Handel mit Grundstücken IAS (Vorräte)

Vermietung von Grundstück bebaut IAS 40

Kauf eines Grundstückes. Noch nicht sicher ob für Lagerung oder vermietung genutzt werden soll IAS 40.8B

Grundstücke, die als Finanzinvestition gehalten werden → IAS 40

Grundstück soll verkauft werden kleiner 12 Monate Asset for Sale IFRS 5

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18
Q

Geschäftstätigkeit Gebäude bauen

A

IFRS 15

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19
Q

IFRS steuermindernde Rücklagen

A

Der Sonderposten mit Rücklageanteil ist ein rein “steuerlicher Posten”. Dieser enthält z.B. aufgedeckte, nicht versteuerte stille Reserven. Es handelt sich um eine Steuersubvention, um den Gewinn zu mindern. Der IFRS-Abschluss ist “frei” von steuerlichen Posten, so dass dieser Bilanzposten in einem IFRS-Abschluss nicht existiert.

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20
Q

Urlaub Rückstellung

A

der Arbeitnehmer im Kündigungsfall Anspruch auf die Auszahlung des “nicht genommenen Urlaubs” hat. Da die Rückstellung sehr über das Gehalt genau bezifferbar ist, liegt eine abgegrenzte Schuld/Verbinlichkeit vor, IAS 37.11.

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21
Q

Darlehenverpflichtung

A

Das Darlehen wurde bisher als langfristige Schuld ausgewiesen. Da laut Sachverhalt die Rückzahlung zum 31.12.02 stattfindet, liegt zum 31.12.01 eine kurzfristige Schuld vor. Kurzfristige Schulden sind auszuweisen, wenn die Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten stattfindet, IAS 1.69.

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22
Q

Neubewertungsrücklage gesonder ausweisen

A

“Neubewertungsrücklage”: Diese müssen nicht zwingend in der Bilanz ausgewiesen werden, es reicht der Ausweis unter den Rücklagen aus, IAS 1.54 r). Allerdings findet sich die Neubewertungsrücklage in der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

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23
Q

Gesamtergebnisrechnung

A

Dies enthält neben den erfolgswirksamen Bestandteilen (GuV) auch das sonstige Ergebnis, welches ausschließlich zu einer Erhöhung oder Verminderung des Eigenkapitals führt. Das sonstige Ergebnis entsteht zum Beispiel aus der Auflösung stiller Reserven bei Sachanlagen nach IAS 16 (Neubewertungsmethode). Die entsprechenden Inhalte einer Gesamtergebnisrechnung finden sich in IAS 1.82 ff.

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24
Q

Rückstellungen

A

Gehören zu den Schulden uns sind nach IAS 1.69 in lang- und kurzfristige Schulden zu untergliedern.

25
Q

Aktivierung Vermögenswert Asset

A

Selbstgeschaffene Patente müssen nach IFRS aktiviert werden, wenn die Kriterien für das Vorliegen eines Vermögenswertes erfüllt sind (Ereignis aus der Vergangenheit, zukünftiger Nutzen, abgrenzbar vom Firmenwert, Verfügungsgewalt des Unternehmens, IAS 38.9

Durch die Aktivierung sinkt der Gewinn nicht.

Die richtige Antwort ist: Die Patentkosten sind als „asset“ zu aktivieren, der Gewinn sinkt nicht

26
Q

Kein Ausweis einer Schuld

A

Keine Rückstellung oder Verbindlichkeit für reperaturen im nächsten Jahr in der Bilanz bilden.
Es handelt sich um eine Innenverpflichtung.

Nach IFRS sind Schulden / Schuld zu passivieren, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten vorliegt, IAS 37.20.

27
Q

Deutschland IFRS nicht?

A

Dividendenausschüttung

Besteuerung

28
Q
Gemeinschaftunternehmen
Pensionsrückstellung
Kapitalflussrechnung
Finanzinstrumente
Latente Steuern
Leasing
A
Gemeinschaftunternehmen IFRS 11
Pensionsrückstellung IAS 19
Kapitalflussrechnung IAS 7
Finanzinstrumente IFRS 9
Latente Steuern IAS 12
Leasing IFRS 16
29
Q

Die IAS-IFRS werden vom International Accounting Standards Board in London herausgegeben.

A

Die IAS-IFRS werden vom International Accounting Standards Board in London herausgegeben.

30
Q

Kundenverträge → IFRS 15, Landwirtschaft → IAS 41, Gewinn pro Aktie → IAS 33, Vorräte (Massenfertigung) → IAS 2, Grundstücke, die als Finanzinvestition gehalten werden → IAS 40, Impairment → IAS 36

A
Kundenverträge → IFRS 15
Landwirtschaft → IAS 41
Gewinn pro Aktie → IAS 33
Vorräte (Massenfertigung) → IAS 2, Grundstücke, die als Finanzinvestition gehalten werden → IAS 40
Impairment → IAS 36
Grundstück als Lagerhalle IAS 16
31
Q

Vermögenswert / ASSET

Komponentenansatz

Rückbauverpflichtung

Bilanzierung bei Tausch

Finazierungskosten (Qualifying Asset)

Folgebewertung (IAS 16.29 gruppenbezogenes Wahlrecht Anschaffungs oder Neubewertungmodell

A
Teilung  ab 5 Prozent IAS 16.43
Wenn Komponente vorzeitig kaputt:
\+Abschreibung Restwert KOmponente
\+Neue Komponente/Nutzungdauer
\+Abschreibung Haupteil

Rückbauverpflichtung IAS 16.16c

Ansatz mit ZEITWERT IAS 16.24

IAS 23.5 (2-3 Monate) Pflicht zur Aktivierung

IAS 16 und IAS 36
bei Neubewertungsmodell (erfolgsneutral sonstiges ERgebnis an Gewinnrücklage)
32
Q

Investment Property vermiet

A

Es liegt ein Investment property vor, welches nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet wurde. IAS 40.56 verweist auf die analogen Bewertungsvorschriften des IAS 16. Nach dem Anschaffungskostenmodell darf eine Bewertung über den Anschaffungskosten nicht erfolgen. Sollte ein Anzeichen für eine Wertminderung bestehen, ist ein impairment-test durchzuführen. Dies ist hier der Fall.

Es muss der erzielbare Betrag ermittelt werden. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem Nettoveräußerungswert und dem Nutzwert, IAS 36.6.

Der Nutzwert zum 31.12.01 ergibt sich aus der Diskontierung von 78.000 € : 1,06 = 73.585 €

Dies ist der höhere Wert.

Der Wertminderungsaufwand beträgt 26.415 €

Die Buchung lautet:

Wertminderungsaufwand an investment property 26.415 €

33
Q

Auflösung Neubewertungsrücklage

A

wenn Buchwert und Verkauf übereinstimmt ändert sich nichts am Gewinn. Neubewertungsrücklage wird in Gewinlrücklage überführt (erfolgsneutral).

34
Q

Immaterielle Vermögenswerte

A

IAS 38 Verbote von Aktivierung und 69 nur die Kosten für Entwicklung wenn IAS 38.57 erfüllt

Patentveräußerung IFRS 5 in nächsten 12 Monaten

Software für Kunden anfertigen (Individual) IFRS 15

35
Q

Firmenwert /Goodwill

A

Verbot für eigenen Firmenwert. Wenn erworben besteht ein Aktivierungsgebot IAS 38.48

Selbstgeschaffene nur mit Anschaffungkosten(Eintragung Patent)

Erworbener Goodwill IFRS 3

Für den erstmalig erworbenen goodwill sind keine latenten Steuern anzusetzen. IAS 12.66.

Ooddwill ist nicht planmäßig abzuschreiben aber ein jährllicher Impairment test durchzuführen IAS 36. 10 B

Veräußerungswert - Assets

36
Q

Aktivierungsverbot immaterielle Vermögenswerte

A

IAS 38

  • Markenname
  • Verlagsreche
  • Kundenlisten
  • Ausgaben für die Verlegung oder Umorganisation des Untrnehmens
  • Ausgaben für Werbekampagnen
  • Ausgaben für Aus und Weiterbildungsaktivitäten
  • Ausgaben für Gründung eines Geschäftsbetriebes
37
Q

Finanzinstrument

A

Definition in IAS 32.11

IFRS 9 sieht folgende Kategorien vor, die von der Art des Finanzinstrumens, dem Geschäftsmodell und dem Zahlungsstromkriterium abhängen:

FVTPL (Fair Value trough profit or loss) mit den Unterkategorien Trading (Geschäftsmodell Verkauf) und Ausübung der Fair Value Option

FVOCI (FK): Fremdkapitalinstrumente mit dem Geschäftsmodell “gemischt” und der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums

FVOCI (EK bei Ausübung des Wahlrechts für Eigenkapitalgeberpapiere, wenn keine Verkaufsabsicht besteht)

AC (Fremkapitalinstrumente mit dem Geschäftsmodell “Halten” und der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums”

Zum Geschäftsmodell:

Finanzielle Vermögenswerte werden zum Geschäftsmodell “Halten” designiert, wenn die Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten (IFRS 9.4.1.2.a).

Beim Geschäftsmodell “gemischt” wird der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen ZHielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, (IFRS 9.4.1.2Aa).

Beim Geschäftsmodell “Verkaufen” ist ein finanzieller Vermögenswert weder dem Geschäftsmodell “Halten” noch “Gemischt” zuzuordnen. Es handelt sich um eine Residualgröße (IFRS 9.4.1.4).

Das Zinszahlungsstromkriterium (Solely Payments of Principal and Interest “SPPI”) ist erfüllt, wenn die vertraglichen vereinbarten Cashflows zu festgelegten Zeitpunkten nur Zinszahlungen und Tilgung des Kapitalbetrages umfassen (IFRS 9.4.1.2b).

Die richtige Antwort ist: Erwerb einer Aktie in Spekulationsabsicht → FVTPL, TRD, Erwerb von Aktien, die zu einem Anteil an einem Tochterunternehmen führen und längerfristig gehalten werden sollen → Wahlrecht: FVOCI (EK) oder FVTPL, Erwerb von Zero-Bonds, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen. Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt. Die Fair Value Option wird nicht ausgeübt. → AC (Amortised costs), Gewährung eines Darlehens von der Mutter an ihr Tochterunternehmen, Geschäftsmodell “Halten”. Das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt. Die Fair Value Option wird nicht ausgeübt. → AC (Amortised costs), Erwerb von Anleihen, die nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden, d.h. Geschäftsmodell “gemischt”, das Zahlungsstromkriterium ist erfüllt, die Fair Value Option wird nicht ausgeübt. → FVOCI (FK)

38
Q

Vorräte

A

IAS 2 wenn Massenfertigung

Nur FIFO anzusetzen, Verkaufspreis nur wenn niedriger als der nach Methode bewertete Preis

Bewertungsvereinfachungsverfahren sind nach IAS 2.23 zulässig

IAS 2 sieht keine Festbewertung vor.

IAS 15 wenn kundenspezifische Vorräte

WEnn weniger Wert wird ein Wertninderunaufwand gebucht der das Ergebnis schmälert

Wenn langer Skonto vereinbart ist und nicht genutzt wird, wird die das als Zinsaufwand gebucht IAS 2.18. Ware wird dann - Zinsaufwand bilanziert

GEsamtkostenverfahren Unterschied Anfang ENde Bilanz (IAS 1.102) muss die Bestandsveränderung ausgewiesen werden.
Fertige Erzeugnisse an Bestandsveränderung 210.000 €

Falls die Herstellung der fertigen Erzeugnisse eine längere Zeit in Anspruch nimmt und die Produktion fremdfinanziert wurde, ist die Aktivierung der Fremdkapitalkosten auf den Lagerbestand nach IAS 23 vorzunehmen.

Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die produktionsbezogenen Gemeinkosten, IAS 2.12. Dabei sind die Gemeinkosten auf Basis der Normalkapazität anzusetzen. Ein Verbot der Aktivierung besteht z.B. für allgemeine Verwaltungskosten, Vertriebskosten oder Forschungskosten.

Zinsen bei Verkaufsgegenständen:
Die Fremdfinanzierungskosten sind nicht zu aktivieren, da sich die Waren sofort im verkaufsbereiten Zustand befanden.

39
Q

Rückstellungen / Eventualschuld

A

Rückstellungen sind in IAS 37 geregelt. IAS 19 regelt die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen.

In einem IFRS-Abschluss sind Rückstellungen auszuweisen, wenn es sich um Aufwand der abgelaufenen Periode handelt und die Inanspruchnahme und/oder die Höhe unsicher ist, IAS 37.14

Rückstellungen sind zu passivieren, wenn es sich um eine Verpflichtung gegenüber Dritten handelt. Rückstellungen für Innenverpflichtungen sind nicht zulässig. Die Verpflichtung muss mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% vorliegen. Liegt die Wahrscheinlichkeit unter 50%, ist keine Rückstellung in der IFRS-Bilanz auszuweisen. In diesem Fall ist im Anhang eine Eventualschuld anzugeben, keine Auswirkung auf Ergebnis.

Der Ausweis der Rückstellungen erfolgt unter den langfristigen Schulden, wenn die Belastung erst nach 12 Monaten eintritt. Und vice versa als kurzfristige Schuld, wenn die Belastung innerhalb von 12 Monaten eintritt, IAS 1.69.

Nicht immer aufwandswirksam beispiel Rückbaurückstelllung

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind abzuzinsen, wenn ein wesentlicher Zinseffekt vorliegt, IAS 37.45.

Rückstellungen, die z.B. bezüglich der Höhe relativ genau bestimmbar sind, werden als abgegrenzte Schulden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, IAS 37.11. Urlaub

Kostensteigerungen sind mit einzubeziehen

40
Q

Drohverlustrückstellung

A

Wenn Vertrag mit drittem vorleigt muss diese gebildet werden

Aufwand an Rückstellung

41
Q

Ansatzpflicht für Rückstellungen

A

IAS 37.14

42
Q

Rückstellungen bei Rückbau Aufzinsen als Zinsaufwand

A

Rückstellungen bei Rückbau Aufzinsen als Zinsaufwand

43
Q

Gewährleistungsrückstellung

A

Im vorliegenden Fall ist eine Gewährleistungsrückstellung zu bilden. Ein ausführliches Beispiel findet sich in IAS 37.39.

(75% x 0) + (20% x 1 Mio €) + (5% x 4 Mio €) = 400.000 €

Der Gewinn sinkt um 400.000 €.

44
Q

Latente Steueraufwand an pass latente Steuerrückstellung

A

Wenn etwas in IFRS (Beispiel Haus in IFRS zu höherem Zeitwert) höher bewertet ist als es steurlich bewertet ist.

45
Q

Wählen Sie aus, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Bilanzierung eines Vertrages nach IFRS 16 erfolgt Leasing ?

A

Folgende Kriterien müssen für die Existenz eines Leasingvertrages erfüllt sein:

Der Vermögenswert muss “identifizierbar “sein. Dies wird in der Regel dadurch erfüllt, dass der Vermögenswert im Vertrag spezifiziert wird, IFRS 16 B 13. Eine reine Gattungsbezeichnung reicht hierbei nicht aus. (Darf nicht tauschbar sein)

Der potentielle Leasingnehmer muss den vollumfänglichen “Nutzen” aus dem Vermögenswert ziehen können. Dabei kann es sich bei der Nutzung um zukünftige cash-flows aber auch Kosteneinsparungen handeln. Eine Untervermietung erfüllt ebenfalls das Kriterium für die Nutzenziehung, IFRS 16 B21. Einschränkungen z.B. in Form von Km-Beschränkungen sind ebenfalls möglich, IFRS 16 B22.

Der potentielle Leasingnehmer muss das Recht haben, über die “Nutzung zu bestimmen”. Dies ist der Fall, wenn er maßgebende Entscheidungen treffen kann, für welchen Zweck der Vermögenswert genutzt wird, IFRS 16 B124.

46
Q

Vereinfachung Bilanz kurzfristige Leasingverträge

A

Voraussetzung dafür
Neuwert gerade darf nicht über 5000 Dollar sein und Dauer nicht größer 12 Monate leasingdauer. Außerdem keine Kaufvereinbarung. Eigenständig nutzbar

Folge. Es wird weder ein Nutzungsrecht aktiviert, noch eine Verbindlichkeit passiviert. Die Leasingraten sind linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand zu erfassen. Eine Aufspaltung in einen Zins- und Tilgungsanteil findet nicht statt, IFRS 16.6. Jahr 01: 12 Monate x 70 $ = 840 $

Ausnahme: Wenn einer Least und es wieder weiter verleast an andere Firma, muss nutzungsrecht aktiviert werden, dann kein Wahlrecht für Low assests

47
Q

Leasing Buchungsatz

A

Nutzungsrecht an Leasingverbindlichkeit –>Abzinsen der Zahlungen

Bei Anschaffungskostenmodell wird über die ND linear abgeschrieben, also die Summe der abgezinsten Zahlungen (Nutzungswert)

Wenn NICHT nach Anschaffungskostenmodell
die Summe der abgezinsten Zahlungen (Nutzungswert)*(Zinsatz+1)-jährlich tatsächliche Zahlung -diesen Wert dann in nächstes Jahr übernehmen

48
Q

Leasing alles mögliche

A

Die Bilanzierung nach dem alten Standard IAS 17 beruhte auf dem „risk and reward-Konzept“. Für beide Parteien, dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer erfolgte eine einheitliche Bilanzierung durch Trennung in „operate“ and „finance“ lease. Dieses Konzept wurde für den Leasingnehmer nach IFRS 16 nicht mehr übernommen. Die Bilanzierung beim Leasingnehmer erfolgt nach dem „Right-of-use“ Modell. Dagegen bleibt beim Leasinggeber die Trennung in „operate and finance lease“ bestehen.
IFRS 16 ist ab dem 1.1.2019 verpflichtend anzuwenden, IFRS 16 C1. Das Endorsement ist bereits erfolgt, so dass alle Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten diesen Standard ab diesem Zeitpunkt anwenden müssen. Eine frühere Anwendung ist möglich, wenn das betroffene Unternehmen gleichzeitig IFRS 15, die Erlösrealisation aus Kundenverträgen, anwendet.
Die Ursache für die neue Leasingregel lag in der Problematik, dass nach dem alten IAS 17 im Fall des operate lease, beim Leasingnehmer keine Leasingverbindlichkeit erfasst wurde. Korrespondierend befand sich auch kein Nutzungsrecht in der Bilanz. Aufgrund der fehlenden Erfassung der Leasingverbindlichkeit wurde der Verschuldungsgrad (FK/EK) und die Eigenkapitalquote (EK/Gesamtkapital) für den Bilanzleser falsch ausgewiesen. Aufgrund der fehlenden Transparenz musste der Kapitalgeber die Bilanzkennzahlen anpassen bzw. modifizieren, um einen klaren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erhalten.
Leasing stellt einen Finanzierungsvorgang dar. Mit Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasingnehmer die Verpflichtung ein, für einen bestimmten Zeitraum eine Ratenzahlung vorzunehmen. Analog zur Darlehenszahlung enthalten die Raten einen Zins- und Tilgungsanteil.
Die Beurteilung, ob ein Leasingverhältnis vorliegt, muss bei Vertragsbeginn erfolgen, IFRS 16.9. Die Zahlung der Leasingrate spielt keine Rolle.
Ein Leasingverhältnis liegt nach IFRS 16.9 vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Die Kontrollmöglichkeit bezeichnet man als „Control-Konzept“.
IFRS 16 arbeitet mit dem „Right-of-Use-Konzept“. D.h. der Leasingnehmer muss zum Bereitstellungsdatum das Nutzungsrecht als Vermögenswert aktivieren und die Leasingverbindlichkeit passivieren, IFRS 16.22. Da Unternehmen sehr viele Leasingverträge haben können und diese Bilanzierung aufwändig ist, sieht IFRS 16 für geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverhältnisse eine Ausnahme vor, IFRS 16.5 a) und b).
Die richtige Antwort ist: Nach IFRS 16 ist das „risk and reward Konzept“ zu beachten. Das heißt, die Bilanzierung erfolgt nach nach Zuordnung zu den Chancen und Risiken einer Vertragspartei. → falsch, IFRS 16 ist verpflichtend ab 1.1.2019 anzuwenden. Das Endorsement ist bereits erfolgt. → wahr, Die Ursache für die neue Leasingregel nach IFRS 16 lag in der „off-balance-Bilanzierung“ im operate-lease-Fall beim Leasingnehmer. → wahr, Leasing fällt unter die Finanzierungsvorgänge. → wahr, Die Beurteilung, ob ein Leasingverhältnis vorliegt, muss erfolgen, wenn der Leasingnehmer seine erste Leasingrate zahlt. → falsch, IFRS 16 verwendet das „Control-Konzept“, um festzustellen, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. → wahr, Liegt weder ein geringwertiger Vermögenswert noch ein kurzfristiges Leasingverhältnis vor, muss der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht bilanzieren und korrespondierend eine Leasingverbindlichkeit ausweisen. → wahr

IFRS 16 sieht Wahlrechte zur Vereinfachung der Bilanzierung von Leasingverträgen vor. Die beiden Wahlrechte finden sich in IFRS 16.5.
Die beiden Wahlrechte zur Bilanzierungsvereinfachung sind für kurzfristige Leasingverträge und Vermögenswerte von geringem Wert vorgesehen. Wird das Wahlrecht vom Bilanzersteller ausgeübt, wird kein Nutzungsrecht aktiviert und keine Verbindlichkeit passiviert. Folglich werden lediglich die Leasingzahlungen des Leasingnehmers als Aufwand periodisiert, IFRS 16.6. Bei Ausübung des Wahlrechts muss eine Erläuterung im Anhang erfolgen.
Wird das Wahlrecht für die kurzfristigen Leasingverträge ausgeübt, muss diese Entscheidung gruppenbezogen angewendet werden, IFRS 16.8.
Wir das Wahlrecht für „low assets“ ausgeübt, kann die Entscheidung auf Einzelbasis erfolgen. Eine gruppenbezogene Betrachtung gilt in diesem Fall nicht, IFRS 16.8.
Die beiden Wahlrechte zur Vereinfachung bedeuten, dass weder ein Nutzungsrecht aktiviert, noch eine Leasingverbindlichkeit passiviert wird. Die Leasingzahlungen des Leasingnehmers werden lediglich als Aufwand periodisiert, IFRS 16.6.
Die richtige Antwort ist: IFRS 16 sieht keine Wahlrechte zur Vereinfachung vor. → falsch, Das Right-of-Use-Konzept des IFRS 16 ist nicht anzuwenden bei kurzfristigen Leasingverhältnissen und Vermögenswerten von geringem Wert. Der Bilanzersteller hat für die Nutzung der Vereinfachungsmöglichkeiten ein Wahlrecht. → wahr, Für die Ausübung des Wahlrechts bei kurzfristigen Leasingverhältnissen ist zu beachten, dass die Bilanzierungsentscheidung gruppenbezogen erfolgen muss. → wahr, Für die Ausübung des Wahlrechts bei Vermögenswerten von geringem Wert ist zu beachten, dass die Bilanzierungsentscheidung gruppenbezogen erfolgen muss. → falsch, Das Wahlrecht der Vereinfachung bei kurzfristigen Verträgen und Vermögenswerten mit geringem Wert besteht darin, dass zwar das Nutzungsrecht aktiviert wird, aber keine Passivierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt. → falsch

49
Q

Indiviualleistung (Software)

A

IAS 15 (Vertragsvermögenswert work in progress) tatsächlich Kosten / geplante Kosten * Verkaufspreis

Buchung:

Forderung aus Teilabrechnung an Vertragsvermögenswert 50.000 €.

Die entsprechende Fundstelle ergibt sich aus IFRS 15.107

50
Q

Steuern IAS 12

A

Tatsächliche:
Tatsächliche Steuern sind Steuern für die abgelaufene Periode. Zu den tatsächlichen Steuern gehört die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften ist lediglich die Gewerbesteuer zu erfassen.und
(relevant zu versteuerndes Einkommen)

Gewerbesteuer nachzahlen:
tatsächlicher Steueraufwand an tatsächliche Steuerrückstellung 21.000 €

Zuviel vorausgezahlt:
Sonstige Forderung an sonstige betriebliche Erträge (Erstattung) 11.000 €

Latente Steuern IAS 12: zukünftige Steuerbelastungen bzw. zukünftige Steuerentlastungen dar. Der Ausweis der latenten Steuern erfolgt unter den langfristigen Vermögenswerten bzw. langfristigen Verbindlichkeiten, IAS 1.56.
Eine latente Steuer ist nur zu bilden, wenn eine “temporäre Differenz” vorliegt. (Beispiel nicht abzugsfähige Betriebsausgaben)

Verbot für die Bildung einer latenten Steuer ist für den erstmalig entstandenen Firmenwert zu beachten. Die entsprechende Regelung findet sich in IAS 12.15a) und hat insbesondere Bedeutung bei der Konzernrechnungslegung, der Durchführung der Kapitalkonsolidierung.

Ansatz in IFRS > Steuerbilanz:
Latenter Steueraufwand an pass. latente Steuerrückstellung

Ansatz Steuerbilanz> IFRS
Aktive latente Steuer an latenter Steuerertrag 4.500 €

Wenn steurerlicher Verlustvortrag langfristig zum steuern Sparen bei IFRS genutzt werden kann. Muss aktiviert werden wenn davon auszugehen ist.
-Aktive latente Steuer an latenter Steuerertrag 30.000 € ->Gewinn steigt

Wenn Drohverlust in IFRS gebucht werden kann, muss weil dies einen geringeren Gewinn im IFRS versucht auch ein aktiv Latente Steuer auf Drohverlust gebucht werden

51
Q

Was ist in Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten?

A

Vorjahreswerte sind anzugeben. Enhält auch sonstiges Ergebnis

  • Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen
  • Dividendenausschüttungen
  • Erzielte Gewinne/Verluste
  • Sonstige Ergebnis

Nicht Rückstellungen, da FremdKapital!

52
Q

Cashflow Betriebliche Tätigkeit (indirekt)

Direkt wäre wenn vom Periodengewinn ausgehen gerechnet wird

A

Umsatzerlöse: 5 Mio €

Gezahlte Löhne und

Gehälter: -2 Mio €

Gezahlter Materialverb.: -3 Mio €

Gezahlte Zinsen

(Wahlrecht!): -0,7 Mio €

                                      \_\_\_\_\_\_\_

Cash flow aus der be-

trieblichen Tätigkeit: -0,7 Mio €

53
Q

Cashflow aus Finanzierung

A

Aufnahme eines Darlehens: 10 Mio €

Rückzahlung eines Darlehens: -2 Mio €

Kapitalerhöhung: + 3 Mio €

(Nicht FK-Zinsen)

54
Q

Casflow direkte Methode (betrieblich)

A
Jahresüberschuss vor Steuern:	900.000 €
Steuervorauszahlungen:	40.000 €
Tatsächliche Steuerrückstellung:	10.000 €
Latente Steuerrückstellung:	60.000 €
Abschreibungen:	80.000 €
Bestandserhöhung an Vorräten:	30.000 €
Forderungen gegenüber Kunden:	119.000 €

ie Ermittlung des Cash-flows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach IAS 7.18 ff. Die detaillierte Ermittlung nach der indirekten Methode ist in IAS 7.19 geregelt.

Jahresüberschuss vor Steuern: 900.000 €

+ Abschreibungen: 80.000 €

  • Bestandserhöhungen: 30.000 €
  • Forderungen ggü Kunden: 100.000 €
  • Steuervorauszahlungen: 40.000 €
                                                                  \_\_\_\_\_\_\_\_\_

Cash flow aus der betrieblichen: 810.000 €

Tätigkeit: 810.000 €

55
Q

unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie IFRS

A

Verwässertes Ergebnis: bezieht potentielle Stammaktien in die Berechnung ein.

Zu den potentiellen Stammaktien gehören zum Beispiel „Wandelschuldverschreibungen“, da diese dem Inhaber ein Anrecht auf Stammaktien verbriefen.

Sonstiges Ergebnis wird nie berücksichtigt.

Das unverwässerte Ergebnis ergibt sich aus folgendem “Bruch” Anteil vor und Anteil nach Erhöhung gemessen am Jahr:

Gewinn/Verlust : durschnittlich (gewichtet) im Umlauf befindliche Stammaktien

Gewichtet Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien:

80.000 Stck. x 6/12 + 100.000 Stck x 6/12´= 90.000

10 Mio € : 90.000 Stck. = 111,11 €/Stck.

Die richtige Antwort ist: 111,11 €/Aktie

Die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses erfolgt nach IAS 33.30. Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses ist eine Korrektur des Zählers und des Nenners des “unverwässerten Ergebnisses” vorzunehmen.

Der Gewinn im Zähler ist zu korrigieren. Dabei ist die Gewinnauswirkung der potentiellen Stammaktien unter Berücksichtigung des Steuereffektes zu erfassen. Der gewichtete Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien ist zu korrigieren. Dabei ist zu fingieren, dass die potentiellen Stammaktien in Eigenkapitalpapiere umgewandelt werden.

Korrektur des Zählers:

Gewinn: 10.000.000 €

+ Zinsen: 20.000 €

  • Steuerentlastungseffekt: 6.000 €
                                               \_\_\_\_\_\_\_\_\_\_

Korrigierter Gewinn: 10.014.000 €

Korrektur des Nenners:

  1. 000 Stck. x 6/12 + 100.000 Stck. x 6/12 = 90.000 Stck + 4.000 Stck (Anzahl Wandelanleihen x Umtausch 1000+4) = 94.000 Stck.
  2. 014.000 € : 94.000 Stck. = 106,63 €/Stck.
56
Q

Eigenkapital

A

Für das Eigenkapital existiert kein eigener Standard. Die Vorschriften zum Eigenkapital finden sich in IAS 1 und in den Rahmengrundsätzen.

57
Q

Gewinnrücklagen

A

. Gewinnrücklagen beinhalten nicht ausgeschüttete versteuerte Gewinne.

Reines Eigenkapital

58
Q

Sonstiges Ergebnis

A

Das sonstige Ergebnis beinhaltet aufgelöste stille Reserven in einer Bilanzposition.

Das sonstige Ergebnis für ein asset muss bei Abgang des assets aufgelöst werden.

Gehört zu EK

Buchungen im sonstigen Ergebnis beeinflussen lediglich das Eigenkapital und nicht den Gewinn

59
Q

Goodwill Berechnung

A

Goodwill = Kaufpreis - (((EK + Stille Reserven - Passive Latente Steuern (STille Reserven + Steuersatz)))