AdA 1,2,4 Flashcards
Was bedeutet Kompetenz?
Fähigkeit etwas anwenden zu können
Schlüsselqualifikationen
Soll der Ausbilder mitbringen
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Fachkompetenz mit Methoden Kompetenz
- fachliche Fertigkeiten
- fachliche Kenntnisse
- Methoden Kompetenz = Fähigkeit zur Anwendung bestimmter Lernmethoden und Arbeitsmethoden für Ausprägung Fachkompetenz erforderlich
Persönlichkeitskompetenz
3 Schlüsselqualifikationen
Zuverlässigkeit Gesprächsbereitschaft Eigeninitiative
Sorgfalt
Sozialkompetenz
3 Schlüsselqualifikationen
Kollegialität Hilfsbereitschaft Fähigkeit zur Selbstreflektion -alles so okay? Toleranz
Bedeutung der Berufsausbildung für den Jugendlichen
Wichtiger Einstieg ins Berufsleben, Sicherung eines Arbeitsplatzes, lernen von selbstständigen Arbeiten und Handeln
Selbstständiges Arbeiten und handeln lassen – Bedeutung
Arbeiten in kleinen Schritten zumuten, Azubi mal was zutrauen, nicht alles selbst machen
Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung
Wichtiger Faktor für das Wirtschaftswachstum, Fachkräftesicherung, Basis für die Verbesserung des Lebensstandards, Grundlage für die sozialen Sicherungssysteme – Rentner – Azubis –
Betriebswirtschaftliche Vorteile der Ausbildung
Sofort einsetzbar qualifizierte Fachkräfte, kennen Betrieb., Keine Kosten für externe Personalbeschaffung, keine Kosten für Einarbeitung und Anpassungsqualifizierung
Betriebliche Kosten für die Berufsausbildung
Sachkosten (Arbeitsplatz, Werkzeug, Gebühren, Lehrmaterial),
Personalkosten für Ausbilder (ist teuerste, seine eigentliche Arbeit wird unterbrochen),
Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialleistungen (Urlaubsgeld, VWL) für Azubi
Berufsbildungsrecht nach Gesetzgebungszuständigkeit
Bundesrecht (betriebliche Ausbildung) > HwO > Berufsbildungsgesetz
Landesrecht (schulische Ausbildung) > Schulpflichtgesetz > Berufsschulgesetz > Gesetz über das Erziehungs und Unterrichtswesen
Fällt unter das Jugend Arbeitsschutzgesetz
Jugendliche sind Personen die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind
HöchstArbeitszeit
Täglich bis 8,5 Stunden wöchentlich bis zu 40 Stunden
Arbeitstage
Werktag ist von Montag bis Samstag Arbeitstag ist von Montag bis Freitag Arbeitszeit von 40 Stunden verteilt sich auf fünf Tage in der Woche
Berufsschultag
6 Stunden darf Azubi nicht mehr in die Arbeit sonst möglich
Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen
Ruhepausen
Nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Ruhepause erfolgen
bis zu 6 Stunden 30 Minuten täglich
mehr als 6 Stunden 60 Minuten täglich
eine Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein
Urlaub Jugendliche
Aus Bundesurlaubsgesetz
16 und jünger 30 Werktage
17 und jünger 27 Werktage
noch nicht 18 Jahres ist gleich 25 Werktage Mindesturlaub
25 Tage Urlaub bei U 18 Jahren wo steht drinnen
Tabelle in Vertrag mit rein wenn im Betrieb mehrere UrlaubRegelungen
wenn einheitlich dann muss nicht
wenn mehrere Tage als gesetzlich dann auch nicht
Erst Untersuchung
Mit Beschäftigung nur beginnen wenn innerhalb letzten 14 Monate Untersuchung vom Arzt plus Bescheinigung vom Arzt Arbeitgeber vorliegt
Nach Untersuchung
Nach einem Jahr noch mal ärztliche Bescheinigung
Nach Ablauf von 14 Monaten Azubi nicht mehr beschäftigen so lange nicht nachgereicht Mensch und 18 nicht mehr
Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland
Transparenz !
Im Rahmen der Förderung in Ordnung können die Länder das Bildungswesen im schulischen Bereich in eigener Zuständigkeit regeln
Zuständigkeit von Bund und Ländern
Bundes Gesetzgeber – Regelung der betrieblichen Ausbildung, Lender – und liegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen
Wichtige LänderRegelungen für die Berufsschule
Schulgesetze, Schulaufsicht, Lehrpläne
Wichtige Bundesregelungen für die Ausbildungsbetriebe
Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Ausbildungsordnungen, Vorschriften der zuständigen Stellen (HWK)
Duales Ausbildungssystem – Vorteile –
Eröffnung bester Ausbildungschancen für Jugendliche – maximales Angebot an Ausbildungsplätzen – Wirklichkeits- und praxisnahe Ausbildung direkt in betrieblichen Alltag und in der ersten Ernst Situation des Berufes, stufenweise Einführung in das Berufs und Betriebsleben
Duales Ausbildungssystem – Schwachstellen –
Mangelnde Systematik der Ausbildung – Ausbildungsfremde arbeiten – Ausrichtung der Arbeit nicht auf den Ausbildungszweck
Ausbildungsordnung
Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung, für alle rechtsverbindlich – Ausbildungsordnung ist Grundlage für geordnete und einheitliche Berufsausbildung – Inhalt: Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (bekommt man als Betrieb von HWK)
Gesetzliche Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung
Bezeichnung Ausbildungsberuf – Ausbildungsdauer – Fertigkeiten Kenntnisse Fähigkeiten – Anleitung sachliche und zeitliche Gliederung von FKF (Ausbildungsrahmenplan) – Prüfungsanforderungen
Wer darf einstellen und wer darf ausbilden
Einstellen jeder der persönlich geeignet ist – ausbilden jeder der persönlich und fachlich geeignet ist
Eignung Betrieb für die Ausbildung – Kompetenzen –
Persönliche und fachliche Eignung für einstellen und ausbilden klären und Möglichkeit zur Beseitigung von Ausbildungshemmnisse in darstellen – Eignung der Ausbildungsstätte prüfen und gegebenenfalls herstellen – Notwendigkeit für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb erkennen und geeignete Möglichkeiten bestimmen (ülu) – Möglichkeiten der Kammern und Innungen zur Unterstützung der Betriebe in Ausbildungsangelegenheiten beschreiben – die Aufgaben der zuständigen Stelle zur Überwachung der Eignung erläutern, folgen bei Verstößen überblicken und Gründe für den Einzug der Ausbildungsberechtigung erkennen
Einstellungsberechtigung – wer? –
Grundsätzlich ist jeder Betriebsinhaber berechtigt Azubis einzustellen und somit dafür persönlich geeignet sofern keine bestimmten Gründe entgegenstehen die diese Berechtigung ausschließen
Fehlende persönliche Eignung (bei Einstellung)
Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit abhängigen Personen – Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen – gewissenlose Ausnutzung der Arbeitskraft Jugendliche – Personen die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt wurden – Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
Drei Gruppen von Betrieben in der fachlichen Eignung Ausbildung
Anlage A – Anlage B – nicht handwerkliche Berufe
Betriebliche Voraussetzungen für die Ausbildung (fünf Eignungskriterien)
Auftragslage, Fertigungsprogramm, Betriebsabläufe gewährleisten die praxisbezogene und Wirklichkeitsnahe Vermittlung der notwendigen F, K, F (Ausbildungsrahmenplan) – erforderlichen Maschinen und Werkzeuge müssen vorhanden sein – die Zahl der Azubis steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zeit der Beschäftigten Fachkräfte – geeignete Räumlichkeiten (Arbeitsstättenverordnung) – bei spezialisierten betrieben wird die volle Ausbildung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gewährleistet (ülu)
Zahl Azubis – Richtlinie –
– Ein bis zwei Fachkräfte ist ein Azubi – 3-5 Fachkräfte sind zwei Azubis – 6-8 Fachkräfte sind drei Azubis – je weitere drei Fachkräfte ist ein weiterer Azubi