Abschlussprüfungsfragen Flashcards
1
Q
Erläutern Sie das Verbotsprinzip im Datenschutz.
A
Jede Einsicht, Nutzung oder Verarbeitung von Personendaten, für die keine persönliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt, ist grundsätzlich verboten.
Ausnahme nur mit gesetzlichen Regelungen.
2
Q
bennene drei Rechte einer betroffenen Person des Datenschutzes
A
- Informationsrecht
- Auskunfts- und Widerspruchsrecht
- Recht auf Berichtigung, Löschung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
3
Q
Ergänze um weitere drei technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz pers. Daten die den Prinzipien genügen: Privacy by Design und Privacy by Default
A
- Pers. Daten so früh wie möglich pseudonymisieren oder verschlüsseln, z.B. mit einem Verpixelungstool auf Knopfdruck
- Transparenz in Bezug auf die Verarbeitung herstellen, z.B. einbau von Funktionen zum Reporting von Pers. Daten
- Pers. Daten so früh wie möglich löschen oder anonymisieren
- Dokumentation der gesetzten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- DOku der BEwertung der Risiken für die Betroffenen
4
Q
A