A.2. Wesen und Aufgabe des Rechts Flashcards
Welche Auffassungen vom Recht gibt es?
Naturrecht und Positives Recht
Naturrecht
Die Menschen haben eine innere Masstab davon, was richtig oder falsch ist. Diesen Masstab ergibt sich aus einer Erkenntnisquelle. Es wird also von Menschen entdeckt.
Welche ist den Gegenstand von Naturrecht?
Die Menschen verhalten sich in einer bestimmte art und weise und die Aufgabe des Rechts ist diese Verhalten zu beschreiben. Die Quelle dieses Verhalten ist eine Offenbarung
Aus was kann sich den Erkenntnis bei Naturrecht ergeben?
Göttliche Offenbarung, Vernunft, Natur des Menschen
Welche Argumente sprechen gegen das Naturrecht?
Relativismusargument
Unerheblichkeitsargument
Relativismusargument
Moral hat nur eine subjektive bzw. relative Geltung, es gibt ein Mangel an einer verbindliche Rechtsquelle
Unerheblichkeitsargument
Menschen können meinen, dass sie schon nach ihre eigene Rechtsordnung leben, und deswegen nicht wollen sich an eine andere unterwerfen
Positives Recht
Die Menschen setzen ihre Regelung selber fest. Dies ist nur möglich, wenn sie Recht und Moral trennen und ein Wertfreies tatsächlichen und normativen System entwickeln und erfassen
Wie müssen die normativen Elemente bei positiven Recht sein?
Durchsetzbar
sozial Wirksam
von der Gesellschaft anerkennt werden
Was sagt die Trennungsthese bei positiven Recht?
Recht und Moral müssen getrennt sein um ein Wertfreies tatsächlich bestehendes normatives System aufbauen zu können. Denn es muss für alle gelten!
Welche Argumente sprechen gegen das positive Recht?
Unrechtsargument
Prinzipienargument
Unrechtsargument
das gesetzgeberische Organ kann selber zur Willkür veranlassen. Regelungen in diesem Kontext sind selber willkürlich, dennoch verbindlich!
Prinzipienargument
die Unterscheidung zwischen richtig und falsch muss aus irgendeiner menschlichen innere Wertung kommen. Menschen haben selber innere Prinzipien. Das Existenz beweist, dass das positive Recht nicht alles ist!
Recht
ist das von der zuständigen Rechtssetzungsorganen gesetzte wirksame Verhaltensanordnungen
gesetzte
formell; Anwendung und Erzeugung mit entsprechende Ermächtigung