929 Flashcards
1
Q
Geheißperson
A
Repräsentant auf Erwerber oder veräußerer seite, ohne besitzdiener oder Mittler zu sein
2
Q
Einigung
A
Kommt durch Angebot und Annahme zustande. Inhalt ist der Übergang des Eigentums
3
Q
Übergabe
A
Setzt voraus, dass der veräußerte den Besitz vollständig aufgibt und der Erwerber Besitz erlangt
4
Q
Antizipierte Einigung
A
Übereignung im Sinne von § 930 BGB versteht man die vorweggenommene Übereignung einer beweglichen Sache, wobei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluss feststehen muss, auf welche konkreten Gegenstände sich die vorweggenommene Eigentumsübertragung bezieht.