5. Öffentliches Baurecht, Ausschreibung und Vergabe Flashcards
Öffentliches Baurecht: BauGB
Wird durch die BauNVO und das ROG des Bundes im Detail ausgeführt
Öffentliches Baurecht: BauNVO
Öffentliches Baurecht: ROG
Allgemeines und besonderes Städtebaurecht
Entwicklungsangebot
Bauplanungsrecht: Regionalpläne
Bauplanungsrecht: Flächennutzungspläne
Bauplanungsrecht: Bebauungspläne
Bauordnungsrecht
Musterbauordnung (MBO)
Landesbauordnung (LBO)
Materielles Bauordnungsrecht
Formelles Bauordnungsrecht
Landesbauordnungen unterscheiden verschiedene Arten von Bauvorhaben:
1. Genehmigungsfreies Bauvorhaben: Sehr einfache bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplans liegen und deren Erschließung gesichert ist
2. Verfahrensfreies Bauvorhaben: Muss kein Genehmigungsverfahren durchlaufen; alle Landesbauordnungen beinhalten eine abschließende Aufzählung im Anhang aller hierunter fallenden Bauvorhaben, die ohne eine vorherige Anzeige erstellt werden dürfen
3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Wird für alle Baumaßnahmen und (Nutzungs-)Änderungen, die nicht genehmigungs- und verfahrensfrei sowie keine Sonderbauten sind, durchgeführt
4. Baugenehmigungsverfahren (Bauantrag): Alle Bauvorhaben, die eine Errichtung, Veränderung oder Nutzenänderung einer baulichen Anlage zum Ziel haben und weder genehmigungs- noch verfahrensfrei sind, werden als genehmigungspflichtig bezeichnet
—> Bauantrag notwendig
Zweck der VOB/A
Gesetz gegen Wettbewerbseinschränkung