4-12.2020 Flashcards

1
Q

Abstrakte Gefahr

A

Liegt vor wenn bei einer gedachten Sachlage bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in betrachtung allgemeiner Lebenserfahrung ein möglicher Schaden der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung eintreten kann.

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2
Q

Öffentliche Ordnung

A

Ungeschriebene Regeln die das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit und im Rahmen der Verfassungsmäßigen Ordnung regeln sollen. Staatsbürgerliches zusammenleben.

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3
Q

Öffentliche Sicherheit

A

Ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie des Bestandes, der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger Der Hoheitsgewalt.

Bsp. eine betrunkene Person attackiert einen Polizeibeamten mit einem Messer

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4
Q

Legalitätsprinzip

A

Nach Paragraf 152 II StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet bei vorliegen von zureichend tatsächlichen Anhaltspunkten wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten.

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5
Q

Strsfanzeige

A

Ist die Mitteilung oder eigene Wahrnehmung des Verdachts einer Strafbaren Handlung an die Strafverfolgungdbehörden.

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6
Q

Strafantrag

A

Ist die Erklärung des durch eine Straftat Verletzten oder des sonst Berechtigten das er die Strafverfolgung wünscht.

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7
Q

Offizialdelikt

A

Müssen von Amtswegen wegen dem Legalitätsprinzip (öffentliches interesse) immer verfolgt werden.

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8
Q

Recht

A

Gesamtheit genereller Verhaltensregeln die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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9
Q

Sachlage

A

Objektiv erkennbares Geschehen

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10
Q

Personenbezogene Daten

A

Alle Infos die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

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11
Q

Gefahr

A

Eine Sachlage, bei der im einzelnen Falldie hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit bei ungehindertem Ablauf ein Schaden der öff. Sicherheit oder ordnung eintreten wird.

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12
Q

Konkrete Gefahr

A

Ist eine bestimmte Sachlage die bei ungehindertem Ablauf des obj. Zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öff. Sicherheit und Ordnung wird.

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13
Q

Gefahr für Leib und Leben

A

Gefahr einer nicht nur leichten KV oder dem Tod

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14
Q

Gegenwärtig erhebliche Gafahr

A

Eine gegenwärtige Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut.

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15
Q

Gegenwärtige Gefahr

A

Wenn die Einwirkung des Schädigenden Ereignisses mit an sSicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit oder unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder andauert.

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16
Q

Gemeine Gefahr

A

Gemein = Gemeinschaft

Gefahr für eine Vielzahl an Personen für Leib, Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte.

Waldbrand, Überschwämmung

17
Q

Dringende Gefahr

A

Nur in Verbindung mit Wohnraum!

Eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Verlauf des obj. Zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigt.

18
Q

Anscheingefahr

A

Wenn nach pflichtgemäßer, besonnener und verständiger Lebensbeurteilung von einer tatsächlichen Gefahrensituation auszugehen ist.

Hilferufe aus dem haus die dann aber nur ein Film sind.

19
Q

Gefahr im Verzug

A

Hohe Wahrscheinlichkeit das sich bei verzögerter Durchführung der Maßname durch die Einhaltung der Verfahrns bzw Formvorschriften der Schaden realisieren wird.

20
Q

Gefahrenverdacht

A

Kann nicht festgestellt werden ob eine Gefahr tatsächlich vorliegt. Es fehlen ausreichende Anhaltspunkte um Eingriffsmaßnamen zu rechtfertigen.

21
Q

Scheingefahr / Putativgefahr

A

Beamter greift ein obwohl für niemanden eine Gefahr zu erkennen ist.

22
Q

Belastender Verwaltungsakt

A

Jeder VA der nicht in diesem Sinne begünstigt, der also rechtlichen Nachteil bringt.

23
Q

Feststellender Verwaltungsakt

A

Betrifft Eigenschaften von Personen o. Sachen woraus sich rechtliche Folgerung ergeben.

24
Q

Wann ist eine Maßname geeignet?

A

Geeignet ist eine Maßname wenn sie objektiv tauglich ist das polizeichliche Ziel zu erreichen.

25
Q

Erforderlichkeit einer Maßname

A

Erforderlich ist eine Maßname wenn sie von mehreren geeigneten Maßnamen die mildeste darstellt

26
Q

Realakt

A

Das tatsächliche Handeln

27
Q

Verwaltungsakt

A

Jede Verfügung, Entscheidung und andere hoheitliche Maßnamedie die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem
gebiet des öff. Rechts trifft und die auf unmittelbarer Rechtswirkung nach aussen gerichtet ist.

28
Q

Persönlicher Schutzbereich

Sachlicher Schutzbereich

A

Wer kann sich auf ein Grundrecht berufen? Juristische Person und natürliche Person

Hier wird geprüft ob durch jeweilige staatliche Maßnahme ein Grundrecht berührt wird.

29
Q

Betroffen in Grundrechten

A

Wenn seine Grundrechte berechtigt/zulässig eingeschränkt werden.

30
Q

Verletzt in Grundrechten

A

Wenn seine Grundrechte eingeschränkt werden obwohl wir keine Befugnis oder Rechtsgrundlage haben.