4-12.2020 Flashcards
Andere gesundheitsschädliche Stoffe
Substanzen, die nach ihrer Art und dem konkreten Einsatz zu einer erheblichen Gesundheitsschädigung geeignet sind. Wirkung kann Mechanisch, Thermisch oder Biologisch erfolgen
Rohes Misshandeln
In gefühlloser, gegenüber den Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung und von erheblichen Gewicht für das körperliche Wohlbefinden.
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Einverständliches zusammenwirken eines Täters und einer weiteren Person bei der Begehung einer Körperverletzung.
Gift
Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemisch oder chemisch physikalische Wirkung im konkreten Fall aufgrund seiner Art und der verabreichten Menge geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen.
Lebensgefährdende Behandlung
Wenn die Art der gefährlichen Behandlung nach den Umsänden des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben mindestens abstrakt zu gefährden
Hinterlistig
Planmäßiges Vorgehen mit List um dem Opfer seine Verteidigungsmöglichkeiten zu erschweren
Tathandlung beibringend
Einführen der Stoffe in oder Auftragen der Stoffe auf den Körper, so dass ihre schädigende Wirkung entfalten können.
Waffe
Ein Gegenstand der nach seiner Art dazu bestimmt ist erhebliche Vermetzungen von Menschen zu verursachen.
Anderes gefährliches Werkzeug
Jeder Gegenstand der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall geeignet ist um erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.
Überfall
Ein Angriff dessen sich der Verletzte nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.
Die Wohnung
Der Inbegriff der abgeschlossenen und überdachten Räumlichkeiten, die dem Zweck dienen, einen oder mehreren Menschen Unterkunft zu gewähren.
Geschäftsräume
Räume die für gewisse Zeit oder dauernd hauptsächlich zum Betrieb von Geschäften bestimmt sind und gewerblich, künstlerischen,wissenschaftlichen Zwecken oder ähnlichen Zwecken dienen.
Befriedetes Besitztum
Grundstücke die in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzwehren gegen das Betreten durch Dritte gesichert sind.
Abgeschlossene Räume
Die zum Öffentlichen Verkehr und Dienst bestimmt sind.
Eindringen
Das Betreten gegen den Willen des Hausrechtsinhabers.
Verweilen
Trotz Aufforderung zum Entfernen durch den Berechtigten.