1006-1021 Ständeordnung und Lebenswelten Flashcards
Welche Stände gab es und wie kam es ursprünglich zu jenen
Klerus, Adel, Bürger, Bauern-ursprünglich war es nur eine gliederung nach Beruf, ging aber weit darüber hinaus
Wann waren Wechsel des Standes möglich
in den Klerus wechseln
Wie sah es mit der Rechtsstellung in den Ständen aus
Jeder Stand hatte sein eigenes Recht und es galt das Prinzip der Ebenburt: Standesgenossen sind Rechtsgenossen
Auf welche Teile des Lebens hatte das Prinzip der Ebenburt Einfluss
-Eheschließung
-Gericht(Richter und Angeklagter mussten gleicher Stand sein)
-Kleidung
-Recht, Waffen zu tragen
-Steuerprivilegien
Was passierte mit dem Kind, wenn die Eltern verschiedenen Ständen angehörten
-Prinzip “Das Kind folgt der ärgeren Hand”: Kind in den niederen Stand
-Prinzip “Kind folgt dem Busen”: Kind in Mutters Stand
Wer machte den Großteil der Bevölkerung aus und wei waren sie organisiert
Bauernstand 80/90%, war in Grundherrschaften organisiert
Was waren diese Grundherrschaften
Von übergeordneten Herrschaftsbereichen unabhängige, politische, rechtliche und wirtschaftliche Einheiten, welche autonome Herrschaft ausübten und landwirtschaftlich produziert wurde
Wer waren die Grundherren der Grundherrschaften
ein Adeliger, ein Bischof oder Kloster, manchmal eine Stadt oder manchmal ein einzelner Patrizier, in Ausnahmefällen der König oder Landesfürst
Was bedeutete der Fakt, dass die Adeligen die Grundherren über autonome Grundherrschaften waren
Dass ein großer Teil der Bevölkerung mit der königlichen/landesfürstlichen Gerichtsbarkeit garnicht in Berührung kam
Was waren die Unterschiede der Grundherrschaften in niederösterreichischen Ländern und Vorarlberg und Tirol
Niederösterreichische Ländern: Grubndherren Adelige oder Geistliche
Was waren die Unterschiede der Grundherrschaften in niederösterreichischen Ländern und Vorarlberg und Tirol: Landesfürst verfügte über meiste Grundherrschaften, die für Bauern relativ vorteilhaft ausgestltet waren und dies begünstigte politische Teilhabe der Bauern bei Landtag
Wie war die Grundherrschaft ausgestaltet
-Im Mittelpunkt der Hof des Grundherrn(Fronhof)
-Dominikalland(dazugehörige Liegenschaften
-Rustikalland (stand Bauern gegen Abgaben der Erträgnisse zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung)
Wie sah das Recht der Bauern am Rustikalland aus
Bodenleihe, sie konnte ihre Rechte vererben, gegen Dritten verteidigen und veräußern oder verpfänden
Was entwickelte sich aufgrund der komplexen Ständeverhältnisse
“Lehre vom geteilten Eigentum”, wonach dem Grundherrn das Obereigentum und den Bauern das Untereigentum am Rustikalland zukomme
Wie nutzen die Grundherren das Dominikalland
Sie bewirtschafteten es selbst und zogen dabei oft Bauern heran, welche für sie Frondienste, Handdienste und Spanndienste verrichteten sollten
Welche Auswirkungen hatten diese Dienste bei den Grundherren auf die Bauern
SIe konnten sich nicht mehr voll auf ihr eigenes Land konzentireren, was zu Elend der Bauern fühlte und später zu Bauernkriegen. Diese wurden niedergeschlagen und die wirtschaftliche Lage der Bauern verschlechterte sich deutlich
Was geschah dann im 18. Jhd mit den Grundherrn und Bauern
Maßnahmen zur Kontrolle der Grundherrschaften und zum Schutz der Bauern
Wie sah es mit dem Rustikalland und dem Dominikalland unterschiedlich in Österreich und Ungarn aus
-In Österreich dominierte wirtschaftlich das Rustikalland, die Rechtsstellung der Grundholden war durch gemäße Untertänigkeit gekennzeichntet, sie durften ohne Erlaubnis des grundherrn nichts (Eheschließung,Verlassen der Grundherrschaft, Berufswechsel)
-In Ungarn stand das Dominikalland im Vordergrund, es war Gutsherrschaft mit von Gutsherrn abhängigen leibeigenen Bauern