1. Was Ist Recht Flashcards
J/N: „Gesellschaft“ sind die Menschen insgesamt, so wie sie zusammenleben.
Ja
J/N: „Normen“ sind Sollensätze, mit denen ein Mensch von einem anderen Menschen ein bestimmtes Verhalten verlangt („Du sollst …“).
Ja
J/N: Ob das Nichtbefolgen einer Norm eine Sanktion nach sich zieht, hat für den Begriff „Norm“ keine Bedeutung.
Nein
Der Normgeber verbindet mit der Erwartung eines bestimmten Verhaltens des Normadressaten regelmäßig eine Sanktion des Normadressaten.
J/N: Eine „Norm“ kann auf verschiedene Weise durchgesetzt (sanktioniert) werden: mit psychischen Mitteln, mit Belohnungen, mit körperlicher Gewalt.
Ja
J/N: Die „Soziologie“ befasst sich mit den in der Gesellschaft bestehenden Normen, daher kann man die Soziologie auch als „Rechtswissenschaft“ bezeichnen.
Nein
Die Rechtswissenschaft befasst sich nicht mit den Normen der Gesellschaft, sondern mit den (Rechts)Normen des Staats.
J/N: Der Begriff „Staat“ wird durch die drei „Staatselemente“, nämlich „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ definiert.
Ja
J/N: Der Staat ist eine Organisation, die für sich das „Gewaltmonopol“ beansprucht.
Ja
J/N: Unter „Gewaltmonopol“ des Staats versteht man den Anspruch des Staats, allein physische und psychische Gewalt ausüben zu dürfen.
Nein
Unter Gewaltmonopol versteht man nur den Anspruch des Staats auf alleinige physische (körperliche) Gewalt; psychische Gewalt ist vom Gewaltmonopol des Staats nicht erfasst.
J/N: Der Staat verbietet allen Menschen auf seinem Staatsgebiet die Anwendung körperlicher Gewalt gegen andere Menschen (= „Gewaltverbot“).
Ja
J/N: „Rechtsnormen“ sind ein Phänomen der Gesellschaft, „Normen“ ein Phänomen des Staats.
Falsch
Umgekehrt. Die Rechtsnormen sind die Normen des Staats, der Begriff Norm allgemein ist ein Phänomen der Gesellschaft und stammt aus der Soziologie.
J/N: Eine „Rechtsnorm“ ist eine verbindliche Anordnung des Staats, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt.
Ja
J/N: Im Sinne des Rechtspositivismus erzeugt der Staat das „Recht“.
Ja
J/N: Auch die zehn Gebote Gottes sind „Rechtsformen“.
Nein
Nur die Normen des Staats sind Rechtsformen. Die zehn Gebote Gottes sind nicht Staatsrecht, sie sind Gottesrecht.
J/N: „Positives Recht“, „Gottesrecht“, „Naturrecht“, „Vernunftrecht“ sind verschiedene Begriffe für eine einheitliche alles umfassende Rechtsordnung.
Nein
Im Sinne des Rechtspositivismus ist nur das vom Staat gesatzte Recht (positives Recht) Recht. Gottesrecht, Naturrecht und Vernunftrecht sind keine Normen des Staats und daher auch keine Rechtsnormen
J/N: „Positives Recht“ kommt von „ius positum“ und meint, dass das Recht immer einem guten Zweck zu dienen hat.
Nein
Positives Recht kommt von ius positum und meint das vom Staat erlassene Recht. Mit dem -hoffentlich guten- Zweck staatlicher Normen hat der Begriff nichts zu tun.