1. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Flashcards
Welche Beförderungen von Personen unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)?
Dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen die entgeltliche und geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kfz), mit Oberleitungs-Omnibussen (O-Bussen) und mit Straßenbahnen.
Zählen Sie die Ihnen bekannten Verkehrsarten auf.
- Linienverkehr
- Sonderformen des Linienverkehrs
- Gelegenheitsverkehr
Was versteht man unter „Gelegenheitsverkehr“?
Unter Gelegenheitsverkehr werden nach dem Personenbeförderungsgesetz die entgeltlichen und geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen verstanden, die nicht Linienverkehr sind.
Welche Formen des Gelegenheitsverkehrs kennen Sie?
- Taxiverkehr
- Mietwagenverkehr
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
Was ist unter “Taxiverkehr” zu verstehen?
Verkehr mit Taxen ist eine Form der Personenbeförderung mit dem Pkw,
den der Unternehmer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bereithält.
Es werden damit Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel durchgeführt.
Wo dürfen Taxen nach § 47 Abs. 2 PBefG bereitgehalten werden?
Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat.
Was ist unter „Betriebssitz“ zu verstehen?
Der Betriebssitz ist der geschäftliche Standort des Unternehmens innerhalb der Betriebssitzgemeinde.
Darf sich ein Taxiunternehmer mit seinem Taxi an einem nicht von der Behörde zugelassenem Platz zur Personenbeförderung bereitstellen?
Nein.
Taxen dürfen sich nur an den behördlich zugelassenen Stellen in der Gemeinde des Betriebssitzes des Unternehmens bereitstellen.
Wie erfolgt die Aufstellung von Taxen an Taxenplätzen?
Taxen sind in der Reihenfolge ihrer Ankunft auf Taxenständen bereitzustellen und ständig fahrbereit zu halten. Verlässt ein Taxi den Taxenstand, so haben die nachfolgenden Taxen unverzüglich aufzurücken.
Welchen 3 Pflichten unterliegt der Verkehr mit Taxen (kurze Erklärung)?
- Betriebspflicht:
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und
während der Genehmigungsdauer nach den Verkehrsbedürfnissen und nach dem
Stande der Technik aufrecht zu erhalten.
Das Taxi muss eventuell rund um die Uhr eingesetzt werden. - Beförderungspflicht:
Grundsätzlich müssen alle Fahrgäste innerhalb des Pflichtfahrgebietes befördert
werden - es sei denn, es liegen Ausschließungsgründe vor.
3.Tarifpflicht:
Im Pflichtfahrgebiet sind nur von der Behörde festgesetzte Beförderungsentgelte anzuwenden. Die Beförderungsentgelte dürfen weder unter- noch überschritten werden.
Ist ein Taxiunternehmer verpflichtet, den genehmigten Taxibetrieb zu führen?
Ja, Betriebspflicht.
Kann die Genehmigungsbehörde in einem Dienstplan dem Taxiunternehmer die Verpflichtung auferlegen, an einem bestimmten Taxistandplatz zu einer bestimmten Zeit
seinen Dienst aufzunehmen?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Hierdurch wird gewährleistet, dass in Spitzenverkehrszeiten die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Taxis erreicht werden kann (z. B. an Bahnhöfen oder Messen).
Wo gilt die Beförderungspflicht?
Die Beförderungspflicht gilt im Pflichtfahrgebiet.
Was ist im Taxiverkehr das „Pflichtfahrgebiet“?
Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet, für das die Genehmigungsbehörde die jeweils gültigen Beförderungsentgelte festgesetzt hat.
In welcher Vorschrift ist das für Sie als Taxiunternehmer maßgebende Pflichtfahrgebiet festgelegt?
In der Taxentarifordnung.
Wer erlässt die Taxentarifordnung?
Die Taxentarifordnung wird von der Landesregierung bzw. der von ihr ermächtigten Stelle erlassen.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Beförderungsentgelt nach den Tarifen im Taxiverkehr zusammen?
- Grundgebühr
- Kilometergeld
- Wartegeld und
- eventuell Zuschläge
Wie muss dem Fahrgast jederzeit das zu zahlende Entgelt kenntlich gemacht werden?
Durch einen beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger.