1. Einführung in das Welthandelsrecht Flashcards

1
Q

Welthandelsrecht

A

Recht der WTO

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2
Q

WTO

A
  • keine Sonderorganisation der UNO –> nicht in das UN-System eingebunden
  • rechtliche Grundlage: WTO-Verträge
  • 164 Mitglieder
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3
Q

oberstes Ziel der WTO

A

Errichtung & Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen und dauerhaften multila-teralen Handelssystems

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4
Q

Funktionalziel der WTO

A

Rechtssicherheit

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5
Q

GATT

A

= General Agreement on Tariffs & Trade

- gilt seit 1947

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6
Q

GATS

A

Handel mit DIenstleistungen

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7
Q

TRIPS

A

Aspekte des Schutzes geistigen Eigentums

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8
Q

Welthandelsrecht ist Teil des …

A

Wirtschaftsvölkerrechts

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9
Q

Völkerrecht

A

“ius gentium”
zwischen- & überstaatliche, aus Prinzipien & Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehung zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden
- wendet sich grundsätzlich nur an die staatlichen Organe, die Regierung & den Gesetzgeber, nicht an Einzelnen -> meist keine unmittelbare Geltung –> Rechte & Pflichten ergeben sich erst nach staatlicher Umsetzung

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10
Q

Völkerrechtssubjekt

A

Träger von völkerrechtlichen Rechten & Pflichten –> Staaten, Internat. Organisationen
–> sie haben die Fähigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge

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11
Q

Internationale Organisationen

A

aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen entstandene Völkerrechtssubjekte mit eigenen Organen & Vertragsabschlussfähigkeit nach Maßgabe der Verträge

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12
Q

Individuen

A

gehören nicht zu den Völkerrechtssubjekten i.e.S. –> ihre Interessen werden durch die Staaten, denen sie angehören, gegenüber Drittstaaten geltend gemacht (Mediatisierung)

  • in best. Bereichen der Wirtschaftsvölkerrechte partiell völkerrechtsfähig
  • natürlich. & juristische Privatpersonen haben aufgrund von Menschenrechtsvertägen subjektive Rechte & Beschwerdemöglk. & z.T. auch Klagemöglk. gegen Staaten
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13
Q

Rechtsquellen des Völkerrechts sind …

A
  • völkerrechtliche Verträge
  • Völkergewohnheitsrecht
  • allg. Rechtsgrundsätze
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14
Q

Völkerrechtliche Verträge

A

entstehen durch den Abschluss &die anschließende Ratifikation der beteiligten Rechtssubjekte

  • bilaterale Verträge: Handelsabkommen, Kooperation-& Partnerschaftsabkommen
  • multilaterale Verträge: WTO-Abkommen, aber z.B. auch: Kyoto-Protokoll, Pakt über bürgerliche & polit. Rechte, Übereinkommen der UN über Verträge über den internationalen Wareneinkauf
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15
Q

Stufen der Wirtschaftsintegration

A
  • Freihandelsabkommen
  • Zollunion
  • Binnenmarkt
  • Wirtschaftsunion
  • Währungsunion
  • -> höhere Integrationsstufen immer auch Freihandelszonen!
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16
Q

Freihandelsabkommen

A
  • Zölle & nichttarifäre Handelshemmnisse werden abgeschafft
  • ggf. auch andere staatl. Eingriffe wie Subventionen verboten
  • Handelsbarrieren abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedsstaat polit. selbständig
  • aus mehreren o. multilateralen Abkommen –> Freihandelszonen
  • Bsp.: EFTA (Europäische Freihandelsassoziation), NAFTA, EWR, WTO), CETA (EU+Kanada)
17
Q

Zollunionen

A
  • Zusammenschluss von Staaten
  • gemeinsame Zölle abgeschafft
  • gemeinsamer Außenzoll
18
Q

Binnenmarkt / Gemeinsamer Markt

A
  • freie Verkehr aller Produktionsfaktoren

- Bsp.: EWR

19
Q

Wirtschaftsunion

A
  • Bemühen um einen gemeinsame Wirtschaftspolitik
20
Q

Währungsunion

A

gemeinsame Währung

21
Q

Völkergewohnheitsrecht

A
  • langandauernde Übung & gemeinsame Überzeugung, dass diese rechtens sei (opinio iuris)
  • Bsp.: Gewaltverbot; Schädigungsverbot; Staatenimmunität; Selbstbestimmungsrecht der Völker; gleiche Souveränität der Staaten; Grundsatz der Nichteinmischung; Territorial- & Personalhoheit, Interventionsverbot, Nichteinmischung aber exterritoriale Wirkung (genuine link)
22
Q

Allg. Rechtsgrundsätze

A

bestehen aus den gemeinsamen Rechtsprinzipien der Staaten, also den Grundsätzen, die von jeder Rechtsordnung anerkannt sind –>

  • Vertragsbindg.: Pasta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden
  • Vertragsfreiheit
  • Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
  • lex specialis derogat legi generali -> die speziellere Norm geht der allgemeineren vor
  • lex posterior derogatory legi priori -> ein spätere Norm geht einer vorherigen vor
  • Prinzip von Treu & Glauben
  • Prinzip völkerrechtlicher Verantwortlichkeit der Staaten
23
Q

zwischenstaatliche Verbindlichkeit

A

ergibt sich aus dem Grundsatz Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)

24
Q

zwischenstaatliche Durchsetzung

A

Selbsthilfemaßnahmen durch Retorsion (völkerrechtsmäßige, aber unfreundliche Akte) & Repressalien (völkerrechtswidriges, aber als Gegenmaßnahme gerechtfertigtes Handeln)

25
Q

Geltung/Verbindlichkeit im den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten

A

ist Sache der Staaten, solange der Grundsatz Pasta bunt servanda gewahrt bleibt

26
Q

self-executing

A
  • Normen des Völkerrechts können unmittelbar anwendbar sein, wenn die Staaten dies zulassen o. der jeweilige Vertrag dieses explizit vorschreibt
  • -> Behörden & Gerichte sind verpflichtet, die Bestimmungen auf den Einzelfall anzuwenden
  • -> Individuen können völkerrechtliche Normen im Falle unmittelbarer Anwendbarkeit vor innerstaatlichen Behörden & Instanzen geltend machen
27
Q

EU-Handelshemmnis-Verordnung

A

Individuen könne darüber die Überprüfung WTO-widriger Handlungsweisen von Drittstaaten durch die EU-Kommission veranlassen –> Trade Barriers Regulation räumt Personen im Namen eines Wirtschaftszweig o- von Unt. das Recht ein, einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gegen Handelshemmnisse zu stellen –> EU kann WTO-Streitbeilegungsverfahren einleiten, aber es besteht keine subjektiver Anspruch darauf für Einzelne