1. Einführung In das SGB VIII Flashcards
Begriffe Jugendhilfe
KJHG = Weimarer Republik - Reformpädagogik
Paradigmenwechsel
- Hilfe nicht nur auf Kinder und Jugendliche alleine bezogen -> Eltern werden einbezogen z.B. Hilfeplan
- Kinder sind Teil der Familie -> regionale Unterbringung
Artikel 6 ABS. 2 GG
- Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung
- Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern über Betätigung wacht die staatliche Ordnung
§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Kind/ Junger Mensch hat Recht auf Förderung und Erziehung
Erziehung zu Eigenverantwortlichkeit & Gemeinschaftsfähigkeit
Pflege und Erziehung natürliche Recht der Eltern, Staat hat die Aufsicht darüber ( Wächteramt)
Eltern sollen unterstützt und beraten werden
positive Lebensbedingungen für Familien und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten oder schaffen
Hintergründe des SGB VIII
- Gesellschaftspolitische Diskussion seit 1968
- Artikel 6, Abs. 2 Grundgesetz
- Siebter Jugendbericht
- Systemisches Denken (Eltern werden einbezogen)
- Gesellschaftspolitische Diskussion seit 1968
2. Artikel 6, Abs. 2 Grundgesetz
a) Prävention ist besser als Rehabilitation
b) Kinder und- Jugendhilfe trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung
c) Wandel der Pädagogik
Weg von Anstaltserziehung hin zu Gruppenerziehung
Vorwürfe an Vätergeneration Nazizeit Aufarbeitung
- Artikel 6, Abs. 2 Grundgesetz
a) Erziehung ist Sache der Eltern
- Siebter Jugendbericht
4. Systemisches Denken
- Siebter Jugendbericht
a) Datenvergleich 60´und 80´er Jahre
b) Sozio- demografische Veränderungen seit den 60er
Strukturelle Veränderungen der Bevölkerung
Spätere Heirat, mehr Scheidungen
Zunahme von Alleinlebenden
mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften
Geburtenzahl rückläufig
Kleinere Familien
Mehr Frauenerwerbsfähigkeit - Systemisches Denken ( Eltern werden einbezogen)
a) Nicht Auffälligkeit des Kindes steht im Fokus sondern ganze Familie
Reformdiskussion
Fachlich
Stärkung der Eltern / Ziel = größere Betroffenen Orientierung
Paradigmenwechsel
Eltern bekommen mehr Rechte, können Verantwortung zeigen
Förderung statt Eingriff
Differenzierung der Angebote und Hilfen
Stärkung der Leistungsansprüche
Wahrnehmung Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe durch systemische Planung
Orientierung nach Lebenswelt des Kindes (Familie, Umfeld)
Vernetzung der Dienste und Einrichtungen
Reformdiskussion
Ideologisch
Fiskalisch (Staat als Verwalter )
Ideologisch
Subsidiarität = Freie Träger vor öffentliche Träger
Kindeswohl und Elternrecht
Fiskalisch (Staat als Verwalter )
Grenzen der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips
Prinzipien moderner Jugendhilfe
Leistung statt Eingriff
Prävention statt Reaktion
Flexibilität statt Bürokratisierung
Demokratisierung statt Bevormundung
Präambel
Präambel → § 1 und § 2 Grundlage
Eigenverantwortlich und Gemeinschaftsfähig
= Übergeordnete Erziehungsziele
Paragraph 6 Abs.1 SGB VIII
Subsidaritätprinzip
Durchführung der Jugendhilfe
Freie Träger vor öffentlichen Träger
Komunale Behörde: Stadt, Land, Kommune
Instution: Kirchlich z-B. Caritas, AWO, DRK
Definition Alter
§ 7Begriffsbestimmungen SBG 8 0-14 Kind 14 -18 Jugendlicher 18 - 21 Volljährig 18 – 27 junger Volljähriger 0 - 27 Junger Mensch
- Deprivationsschädigung
Gründe
Unzureichende Erziehungsbedingungen
- Geringe Erziehungskompetenz
- massive Persönlichkeitsstörungen des Erziehenden
Bsp: Gewaltanwendung Suchtverhalten d. Eltern
- Deprivationsschädigung
Folgen
traumatische Erlebnisse vernachlässigendes und zurückweisendes Verhalten der Eltern - negative/ frustrierende Erfahrungen mit Erwachsenen - Stark verkümmert → Fähigkeit zu liebe → Emotionale Beziehung eingehen