1 Flashcards
Geldstrafen
Privat oder beruflich veranlasst:
-> nicht abzugsfähig gem. §12 Nr.4 EStG
Geldbuße
Ordnungsgeld, Verwarnungsgeld
- privat veranlasst -> nicht abzugsfähig §12 Nr.1 EStG
- beruflich veranlasst -> nicht abzugsfähig §4 (5) Nr.8 / §9 (5) EStG
Bewertung von Sachbezügen nach §8 (3) EStG
Für Waren & Dienstleistungen, die vom ArbG vertrieben werden:
Üblicher Endpreis am Abgabeort - 4% Bewertungsabschlag, §8 (3) S.1 EStG - Zuzahlung ArbN = geldwerte Vorteil - Rabattfreibetrag 1.080€ pro KJ = stpfl. Arbeitslohn
Bewertung von Sachbezügen gem. §8 (2) S.1, 11 EStG
Individuelle Sachbezüge:
Üblicher Endpreis am Abgabeort
- 4% Bewertungsabschlag, R8.1 (2) S.3 LStR
- Zuzahlung ArbN
= geldwerte Vorteil
Prüfung der Freigrenze iHv 44€, §8 (2) S.11
-> geldwerter Vorteil > 44€ Ansatz in voller Höhe
-> geldwerter Vorteil = 44€ kein Ansatz
Bewertung der KFZ-Gestellung
§8 (2) S.2-4 EStG, R8.1 (9) Nr.1 S.1-6 EStG
1%-Methode:
- für private Fahrten, §8 (2) S.2 iVm §6 (1) Nr.4 S.2 EStG:
1% x BLP x Monate
- für Fahrten Whg. - 1. TKS, §8 (2) S.3 EStG
0,03% x BLP x Entfernungs-km x Monate
- > BLP: R8.1 (9) Nr.1 S.1-6: auf volle 100€ abrunden
- > Entfernungs-km: kürzeste benutzbare Straßenverbindung
Arbeitslohn aus früherem Dienstverhältnis
§19 (1) Nr.2 EStG: Beamtenpension
Versorgungsbezüge (brutto), §19 (1) Nr.2 iVm (2) EStG - VFB, §19 (2) - Zuschlag, §19 (2) - WK/ WK-PB iHv 102€ = Einkünfte §19 (1) Nr.2 EStG
VFB & Zuschlag
Versorgungsbeginn vor 2005:
- BMG = Versorgungsbezug Jan‘ ‘05 x 12 + Sonderzahlungen
- BMG x 40%, max. 3.000€
- Zuschlag: 900€
- ZEITANTEILIGE BERÜCKSICHTIGUNG!
Versorgungsbeginn nach 2005:
- BMG = VB erster voller Monat x 12 Monate + Sonderzahlungen
- BMG x Prozentsatz, max. HB
- Zuschlag zum jeweiligen Jahr
- ZEITANTEILIGE BERÜCKSICHTIGUNG
Entfernungspauschale
§9 (1) S.3 Nr.4 EStG: AT x km x 0,30€
§9 (2) EStG: grds. Abgeltung aller entstandenen Kosten, wenn Kosten des öfftl. Verkehrs nicht höher
Unfallkosten auf Wegen zwischen Whg. - 1. TKS
Abziehbar:
- Gerichts- & Verfahrenskosten
- Schadenersatzleistungen an Dritte (soweit keine Erstattung)
- Reparaturkosten am eigenen KFZ
- andere Schadenskosten
Auswärtige Berufliche Tätigkeit
- Erstattungen des Ag steuerfrei gem. §3 Nr.16 EStG, soweit keine Aufwendungen als WK abzugsfähig -> kein Wk-Abzug, §3c (1) EStG
- Fahrtkosten, §9 (1) S.3 Nr.4 a) EStG
- Verpflegungsmehraufwand, §9 (4a) EStG
- Übernachtungskosten, §9 (1) S.3 Nr.5 a) EStG
- Reisenebenkosten, §9 (1) S.1 EStG
AbT: Fahrtkosten
§9 (1) S.3 Nr.4 a) EStG: tatsächliche Aufwendungen sind zu berücksichtigen:
- öfftl. Verkehrsmittel -> Ticketkosten
- eigenes KFZ: 0,30€ pro gefahrenen km (als Mitfahrer nur gezahltes Entgelt)
- KFZ-Gestellung vom ArbG -> kein Arbeitslohn, keine WK
AbT: Verpflegungsmehraufwand
§9 (4a) EStG: Nur gesetzliche Pauschalen abzugsfähig
- Eintägige abT ohne Übernachtung: §9 (4a) S.3 Nr.3, S.6 EStG: 12€/ Tag
- Mehrtägige abT mit Übernachtung:
- §9 (4a) S.3 Nr.2, S.6 EStG: An- & Abreisetag: 12€/ Tag
- §9 (4a) S.3 Nr.1, S.6 EStG: Zwischentage: 24€/ Tag
AbT: Übernachtungskosten
§9 (1) S.3 Nr.5 a): nur tatsächliche Aufwendungen in nachgewiesener Höhe
AbT: Reisenebenkosten
§9 (1) S.1 EStG: voll abzugsfähig
Aber: H9.8 „Geld und Schmuck“ LStH beachten
Voraussetzung für Ansatz bei Doppelter Hausführung
§9 (1) S.3 Nr.5 EStG, R9.11 LStR
Voraussetzungen:
- Unterhalten eines Hausstandes außerhalb des Ortes der 1. TKS
- Wohnen am Ort der 1. TKS
- beruflicher Anlass für die Begründung der dHf
DHF: Fahrtkosten
§9 (1) S.3 Nr.5 S.5-7 EStG:
- eine wöchentliche Heimfahrt mit Entfernungspauschale für volle km der Entfernung zwischen Ort der 1. TKS und Ort des eigenen Hausstandes
- erste und letzte Fahrt mit tatsächlichen Kosten, R9.11 (5) Nr.1, (6) Nr.1 LStR
DHF: Verpflegungsmehraufwendungen
§9 (4a) S.12,13 EStG, R9.11 (7) LStR:
- wie bei abT
- nur für ersten 3 Monate
DHF: Unterkunftskosten
§9 (1) S.3 Nr.5 S.4 EStG:
- Tatsächliche Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Hotelkosten, …)
- max. 1.000€ im Monat
DHF: Umzugskosten
R9.11 (9) LStR: in tatsächlicher Höhe
DHF: Erstattungen durch AG
- Erstattungen durch AG steuerfrei gem. §3 Nr.16 EStG, soweit Aufwendungen als WK abzugsfähig
- > kein WK-ABzug bei AN nach §3c (1) EStG
Geringwertige Wirtschaftsgüter
§9 (1) S.3 Nr.6 S.2, Nr.7 S.2 iVm §6 (2) S.1-3 EStG:
- AK = 410€ netto
- > WK in voller Höhe (Brutto-AK) im Jahr der ANshcaffung
- Zahlungszeitpunkt unerheblich
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
§9 (1) S.1 iVm §9 (5) iVm §4 (5) Nr.6b EStG: zweistufige Prüfung:
- Stufe: Liegt ein steuerlich anzuerkennendes häusliches AZ vor?
- Stufe: Ausschluss oder Beschränkung der WK
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer: 1. Stufe
- Wird das AZ fast ausschließlich (mind. 90%) beruflich genutzt?
- Voraussetzungen:
- Räumlich abgetrennter Bereich (keine Empore)
- kein Durchgangszimmer (Ausnahme Schlafzimmer)
- keine Doppelfunktion, z.B. auch als Besucherzimmer
- Arbeitsmittel zählen nicht zur Ausstattung
- Kunstgegenstände isnd immer §12 Nr.1 EStG
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer: 2. Stufe
- §4 (5) Nr.6b S.1 EStG: Grundsatz
- Aufwendungen und Ausstattungskosten für AZ sind
nichtabzugsfähige WK
- Aufwendungen und Ausstattungskosten für AZ sind
- §4 (5) Nr.6b S.2,3 EStG: Ausnahme 1
- für berufliche Zwecke steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
-> Kosten bis 1.250€ pro Person sind abzugsfähig
- für berufliche Zwecke steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
- §4 (5) Nr.6b S.3 2.HS EStG:
- AZ ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
-> unbegrenzter Kostenabzug
- AZ ist Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
Vermietung möbilierte Wohnung
Einnahmen nach
§21 (1) Nr.1 EStG: V&V von unbeweglichem Vermögen
§21 (1) Nr.2 EStG: V&V von Sachinbegriffen
Mietausfälle
Mietausfälle sind nie(!!!) WK
Typisierte WK bei V&V
- §9 (2) S.3 Nr.1 EStG: Schuldzinsen, Finanzierungskosten
- §9 (2) S.3 Nr.2 EStG: Grundsteuer (nicht Grunderwerbssteuer!)
& öfftl. Abgaben, Grundstücksversicherungen - §9 (2) S.3 Nr.3 EStG: Beiträge an Haus-& Grundbesitzverein
- §9 (2) S.3 Nr.6 EStG: Arbeitsmittel
WK: Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden
§9 (1) S.1 EStG: Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen