06 Erwerbungsarten + Neue Formen der Erwerbung Flashcards

Erwerbungsarten in Bibliotheken und Archiven, Schenkungen, Pflichtabgaben, Belegexemplar (Archiv), Lizenzen, Buchpreisbindungsgesetz, Bibliotheksrabatte

1
Q

Welche Erwerbungsarten gibt es? (8)

A
  • Lizenz
  • Kauf
  • Tausch
  • Schenkung
  • Pflichtablieferung
  • Belegexemplar (Archiv)
  • Depositum (Archiv)
  • Übernahme (Archiv)
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Q

Was macht die Erwerbungsart Lizenz aus? (8)

A

Rechtsgrundlage

  • es handelt sich um einen Vertrag ohne eigene gesetzliche Regelung
  • vieles muss daher im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern (Verlage/Bibliotheken) ausgehandelt werden
  • berechneter Erwerb

Besonderheiten

  • beider Lizenz wird ein Nutzungsrecht an geistigem Eigentum eingeräumt
  • Lizenzvertrag ist in der Regel zeitlich befristet
  • unterliegt Auflagen hinsichtlich des Umfangs (z.B. Ort/Dauer des Zugriffs) des Nutzungsrechts > Einzelplatzlizenz > Mehrplatzlizenz
  • Lizenz ist keine klassische Erwerbungsart
  • spielt eine wichtige Rolle beim Erwerb von Datenbanken, E-Books, E-Journals
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3
Q

Was sind die Vor- und Nachteile von Lizenzen? (7)

A

Vorteil

  • Vertragsbedingungen können öfter neu ausgehandelt werden/Aktualität der Medien
  • Kein Platzbedarf im Regal
  • Möglichkeit des Mehrfachzugriffs und der orts-/öffnungszeitunabhängigen Nutzung des Mediums

Nachteil

  • kein dauerhafter Eigentumserwerb an Medien
  • i.d.R. geringe Verhandlungsmacht für Bibliotheken gegenüber den Verlagen
  • Nutzungsbedingungen beeinflussen den Preis der Lizenz > „je besser die Nutzungsbedingungen, desto teurer die Lizenz“
  • ekz: Einzelauswahl nötig, Arbeitsaufwand
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4
Q

Was macht die Erwerbungsart Kauf aus? (4)

A

Rechtsgrundlage

  • §433 BGB “Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“
  • berechneter Erwerb

Besonderheiten

  • Standing Order = eine Art Abonnement, bei der ein Teil des Erwerbungsetats einem Lieferanten übertragen wird, der die Medien auswählt, die in den Bestand kommen
  • Patron-Driven Acquisition
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5
Q

Was sind Vor- und Nachteile von Kauf? (3)

A

Vorteil
* Erwerb des Eigentumsrechts (d.h. Verfügungsgewalt!) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
* keine Auflagen hinsichtlich der Nutzung und Weiterverwendung des Mediums

Nachteil
* entgeltlich, dadurch Belastung des Erwerbungsetats

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6
Q

Was macht die Erwerbungsart Tausch aus? (6)

A

Rechtsgrundlage

  • §480 BGB „Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.“
  • unberechneter Erwerb

Besonderheiten

  • Erwerb von Eigentumsrecht (inkl. vollständige Verfügungsgewalt) an dem getauschten Medium
  • Schriftentausch spielt eine wichtige Rolle bei Hochschulschriften (Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen), Dubletten, hausinterne Veröffentlichungen, Akademieschriften
  • ELTAB (Elektronische Tauschbörse für Bibliotheken)
  • Wert der getauschten Schriften soll auf Dauer vergleichbar sein
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7
Q

Was sind Vor- und Nachteile des Tausch? (5)

A

Vorteil

  • Erwerb des Eigentumsrechts (d.h. Verfügungsgewalt!) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
  • keine Auflagen hinsichtlich der Nutzung und Weiterverwendung des Mediums
  • unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats

Nachteil

  • Erwerb von unerwünschtem „Beifang“, d.h. Medien, die nicht ins Erwerbungsprofil passen
  • Kein Wertausgleich
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8
Q

Was macht die Erwerbungsart Schenkung aus? (6)

A

Rechtsgrundlage
* §516 BGB “Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.“
* unberechneter Erwerb

Besonderheiten
* i.d.R. Erwerb von Eigentumsrecht (inkl. vollständige Verfügungsgewalt) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
* Schenkungen sind ggf. an Bedingungen/Auflagen geknüpft
* Schriftliche Aufzeichnung der Schenkung ist empfohlen, man sollte darin eine Verfahrensweise für unbrauchbare Medien vereinbaren
* es ist darauf zu achten, dass dem Archiv/der Bibliothek möglichst uneingeschränkte Nutzungs und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz eingeräumt werden, soweit der Eigentümer über Urheberrechte verfügt; urheberrechtlich geschützte Ressourcen (z.B. Fotos,
Zeichnungen, Schrift-/Filmwerke) können sonst weder durch das Archiv/die Bibliothek genutzt, noch zur Nutzung vorgelegt werden

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9
Q

Was sind Vor- und Nachteile der Schenkung? (4/3)

A

Vorteil

  • unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats
  • Zugänge zum Bücherflohmarkt, dadurch zusätzliche Einnahmen möglich
  • Erwerb seltener Bücher, die auf dem Buchmarkt nicht mehr erhältlich sind
  • kann bei Gemeinnützigkeit der Einrichtung steuerlich abgesetzt werden

Nachteil

  • Arbeitsaufwand, z.B. durch Medienprüfung
  • Erwerb von unerwünschtem „Beifang“, d.h. Medien, die nicht ins Erwerbungsprofil passen
  • negative Auflagen, z.B. Zwang zur vollständigen Aufstellung, Verbot der Aussonderung, …
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10
Q

Was macht die Erwerbungsart Pflichtablieferung aus? (8)

A

Rechtsgrundlage
* Deutschland: §14 Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
* Bayern: Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken
* Pflichtstückegesetz (PflStG)
* unberechneter Erwerb

Besonderheiten
* Sinn der Pflichtabgabe ist die möglichst vollständige Sammlung, Erschließung, Aufbewahrung und Verfügbarmachung nationalen oder regionalen Schrifttums
* Erwerb von Eigentumsrecht durch die begünstigte Bibliothek
* sehr selten entgeltliche Entschädigung des Verlages bei kleiner Auflage sehr wertvoller Werke
* Ablieferung per Versand auf eigene Kosten, unentgeltlich, unaufgefordert durch Verlage bzw. Autoren (Geldstrafen)

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11
Q

Was ist die Situation für Pflichtablieferungen in Bayern? (2)

A
  • 2 Pflichtexemplare an die Bayerische Staatsbibliothek
  • ein Exemplar bleibt in der BSB, eines geht an die zuständige bayerische Regionalbibliothek
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12
Q

Was ist die Situation für Pflichtablieferungen in Deutschland? (3)

A
  • je 2 Pflichtexemplare „körperlicher Medienwerke“ (Bücher, …) und je 1 Pflichtexemplar von „Medienwerken in unkörperlicher Form“ (E-Books, …) der alten Bundesländer, z.B. Bayern, an DNB Frankfurt am Main
  • je 2 Pflichtexemplare „körperlicher Medienwerke“ (Bücher, …) und je 1 Pflichtexemplar von „Medienwerken in unkörperlicher Form“ (E-Books, …) der neuen Bundesländer, Berlin und NRW an DNB Leipzig
  • nach der Einarbeitung in den Katalog wird jeweils 1 Exemplar gegenseitig verschickt, letztendlich ist an beiden Standorten Frankfurt und Leipzig von allen Werken 1 Exemplar vorhanden
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13
Q

Welchen Sonderfall gibt es bei der Pflichtablieferung? (4)

A

Sonderfall der Pflichtablieferung an Hochschulbibliotheken

Rechtsgrundlage:
* Satzung (Vorschrift) der jeweiligen Universität oder Hochschule
* Keine der Pflichtabgabe vergleichbare gesetzliche Grundlage

Besonderheiten
* Kostenfreie Bereitstellung von Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten wie z.B. Masterarbeit, Dissertationen, Habilitationen (nicht: Pflichtabgabe durch Verlage!)

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14
Q

Was sind die Vor- und Nachteile der Pflichtablieferung? (je 2)

A

Vorteil
* unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats
* kontinuierlicher, vollständiger Bestandsaufbau

Nachteil
* Platzbedarf
* nur gesetzlich berechtigte Bibliotheken profitieren von der Pflichtabgabe

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15
Q

Was macht die Erwerbungsart Belegexemplar (Archiv) aus? (4)

A

Rechtsgrundlage
* Benutzerordnung des Archivs
* keine der Pflichtabgabe vergleichbare gesetzliche Grundlage

Besonderheiten
* kostenfreie Bereitstellung von Publikationen durch Autor/innen, die Unterlagen des Archivs verwendet haben (nicht: Pflichtabgabe durch Verlage!)
* kein Rechtsanspruch auf Belegexemplare

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16
Q

Was macht die Erwerbungsart Depositum (Archiv) aus? (5)

A

Rechtsgrundlage

  • es handelt sich um einen Vertrag ohne eigene gesetzliche Regelung
  • Vertragsbestandteile müssen daher im Einzelfall ausgehandelt werden (>Depositalvertrag)

Besonderheiten

  • Übernahme von Unterlagen, ohne dass dadurch das Eigentum an das Archiv übergeht. Eigentum verbleibt bei der gebenden Einrichtung
  • es ist darauf zu achten, dass dem Archiv möglichst uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz eingeräumt werden, soweit der Eigentümer über Urheberrechte an Teilen des Archivguts verfügt
  • urheberrechtlich geschützte Archivalien (z.B. Fotos, Zeichnungen, Schrift-/Filmwerke) können sonst weder durch das Archiv genutzt, noch zur Nutzung vorgelegt werden
17
Q

Was sind Vor und Nachteile des Belegexemplar (Archiv)? (3)

A

Vorteil

  • unentgeltlicher Erwerb
  • Aufbau einer Hausbibliothek von Publikationen mit Bezug zum Sammlungsgebiet des Archivs

Nachteil

  • Belegexemplar muss vom Archiv eingefordert werden, kein Automatismus
18
Q

Was sind Vor und Nachteile des Depositum (Archiv)? (2)

A

Vorteil

  • (je nach Vertragsgestaltung) unentgeltlich

Nachteil

  • kein Eigentumserwerb durch das Archiv, dadurch ggf. eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Deposita
19
Q

Was macht die Erwerbungsform Übernahme (Archiv) aus? (7)

A

Rechtsgrundlage

  • Deutschland: Bundesarchivgesetz (BArchG); regelt Abgabe von Schriftgut der Bundesbehörden an das Bundesarchiv
  • Landesarchivgesetze (BayArchivG, Archiv NRW, …); regelt Abgabe von Schriftgut der Landesbehörden an die Landesarchive

Besonderheiten

  • übernommen werden Akten aus den zugeordneten Einrichtungen, Samlungsgut, Graue Literatur (z.B. Amtliche Mitteilungen)
  • Auswahlkriterium: Sammlungsauftrag des Archivs
  • politisch-geographische Grenzen oder verwaltungstechnische Vorgaben (,„Archivsprengel“)
  • inhaltlich-sachbezogen
  • thematisch
20
Q

Was sind Vor- und Nachteile der Übernahme (Archiv)? (2)

A

Vorteil

  • unentgeltlicher Eigentumserwerb

Nachteil

  • oft sind umfangreiche Vorstrukturierungs- und Abstimmungsarbeiten mit der abliefernden Einrichtung sind erforderlich (> Records Management)
21
Q

Welche Medien fallen unter das Buchpreisbindungsgesetz? (4)

A
  • Bücher
  • E-Books
  • Musikalien
  • Karten
22
Q

Welche Medien fallen Z.B. nicht unter das Buchpreisbindungsgesetz? (2)

A
  • DVDs
  • CDs
23
Q

Welche Bibliotheksrabatte gibt es? (2)

A
  • Für wissenschaftliche Bibliotheken: max. 5%
  • Für öffentliche Bibliotheken: max. 10%
24
Q

Welche Voraussetzungen für die Gewährung von Bibliotheksrabatten gibt es? (3)

A
  • Kein Anspruch auf Bibliotheksrabatt
  • Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent gewährt werden.
  • Jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden.