06 Erwerbungsarten + Neue Formen der Erwerbung Flashcards
Erwerbungsarten in Bibliotheken und Archiven, Schenkungen, Pflichtabgaben, Belegexemplar (Archiv), Lizenzen, Buchpreisbindungsgesetz, Bibliotheksrabatte
Welche Erwerbungsarten gibt es? (8)
- Lizenz
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Pflichtablieferung
- Belegexemplar (Archiv)
- Depositum (Archiv)
- Übernahme (Archiv)
Was macht die Erwerbungsart Lizenz aus? (8)
Rechtsgrundlage
- es handelt sich um einen Vertrag ohne eigene gesetzliche Regelung
- vieles muss daher im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern (Verlage/Bibliotheken) ausgehandelt werden
- berechneter Erwerb
Besonderheiten
- beider Lizenz wird ein Nutzungsrecht an geistigem Eigentum eingeräumt
- Lizenzvertrag ist in der Regel zeitlich befristet
- unterliegt Auflagen hinsichtlich des Umfangs (z.B. Ort/Dauer des Zugriffs) des Nutzungsrechts > Einzelplatzlizenz > Mehrplatzlizenz
- Lizenz ist keine klassische Erwerbungsart
- spielt eine wichtige Rolle beim Erwerb von Datenbanken, E-Books, E-Journals
Was sind die Vor- und Nachteile von Lizenzen? (7)
Vorteil
- Vertragsbedingungen können öfter neu ausgehandelt werden/Aktualität der Medien
- Kein Platzbedarf im Regal
- Möglichkeit des Mehrfachzugriffs und der orts-/öffnungszeitunabhängigen Nutzung des Mediums
Nachteil
- kein dauerhafter Eigentumserwerb an Medien
- i.d.R. geringe Verhandlungsmacht für Bibliotheken gegenüber den Verlagen
- Nutzungsbedingungen beeinflussen den Preis der Lizenz > „je besser die Nutzungsbedingungen, desto teurer die Lizenz“
- ekz: Einzelauswahl nötig, Arbeitsaufwand
Was macht die Erwerbungsart Kauf aus? (4)
Rechtsgrundlage
- §433 BGB “Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“
- berechneter Erwerb
Besonderheiten
- Standing Order = eine Art Abonnement, bei der ein Teil des Erwerbungsetats einem Lieferanten übertragen wird, der die Medien auswählt, die in den Bestand kommen
- Patron-Driven Acquisition
Was sind Vor- und Nachteile von Kauf? (3)
Vorteil
* Erwerb des Eigentumsrechts (d.h. Verfügungsgewalt!) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
* keine Auflagen hinsichtlich der Nutzung und Weiterverwendung des Mediums
Nachteil
* entgeltlich, dadurch Belastung des Erwerbungsetats
Was macht die Erwerbungsart Tausch aus? (6)
Rechtsgrundlage
- §480 BGB „Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.“
- unberechneter Erwerb
Besonderheiten
- Erwerb von Eigentumsrecht (inkl. vollständige Verfügungsgewalt) an dem getauschten Medium
- Schriftentausch spielt eine wichtige Rolle bei Hochschulschriften (Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen), Dubletten, hausinterne Veröffentlichungen, Akademieschriften
- ELTAB (Elektronische Tauschbörse für Bibliotheken)
- Wert der getauschten Schriften soll auf Dauer vergleichbar sein
Was sind Vor- und Nachteile des Tausch? (5)
Vorteil
- Erwerb des Eigentumsrechts (d.h. Verfügungsgewalt!) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
- keine Auflagen hinsichtlich der Nutzung und Weiterverwendung des Mediums
- unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats
Nachteil
- Erwerb von unerwünschtem „Beifang“, d.h. Medien, die nicht ins Erwerbungsprofil passen
- Kein Wertausgleich
Was macht die Erwerbungsart Schenkung aus? (6)
Rechtsgrundlage
* §516 BGB “Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.“
* unberechneter Erwerb
Besonderheiten
* i.d.R. Erwerb von Eigentumsrecht (inkl. vollständige Verfügungsgewalt) an einem Medium (kann weiterverkauft, verschenkt, ausgesondert, … werden)
* Schenkungen sind ggf. an Bedingungen/Auflagen geknüpft
* Schriftliche Aufzeichnung der Schenkung ist empfohlen, man sollte darin eine Verfahrensweise für unbrauchbare Medien vereinbaren
* es ist darauf zu achten, dass dem Archiv/der Bibliothek möglichst uneingeschränkte Nutzungs und Verwertungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz eingeräumt werden, soweit der Eigentümer über Urheberrechte verfügt; urheberrechtlich geschützte Ressourcen (z.B. Fotos,
Zeichnungen, Schrift-/Filmwerke) können sonst weder durch das Archiv/die Bibliothek genutzt, noch zur Nutzung vorgelegt werden
Was sind Vor- und Nachteile der Schenkung? (4/3)
Vorteil
- unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats
- Zugänge zum Bücherflohmarkt, dadurch zusätzliche Einnahmen möglich
- Erwerb seltener Bücher, die auf dem Buchmarkt nicht mehr erhältlich sind
- kann bei Gemeinnützigkeit der Einrichtung steuerlich abgesetzt werden
Nachteil
- Arbeitsaufwand, z.B. durch Medienprüfung
- Erwerb von unerwünschtem „Beifang“, d.h. Medien, die nicht ins Erwerbungsprofil passen
- negative Auflagen, z.B. Zwang zur vollständigen Aufstellung, Verbot der Aussonderung, …
Was macht die Erwerbungsart Pflichtablieferung aus? (8)
Rechtsgrundlage
* Deutschland: §14 Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
* Bayern: Gesetz über die Ablieferung von Pflichtstücken
* Pflichtstückegesetz (PflStG)
* unberechneter Erwerb
Besonderheiten
* Sinn der Pflichtabgabe ist die möglichst vollständige Sammlung, Erschließung, Aufbewahrung und Verfügbarmachung nationalen oder regionalen Schrifttums
* Erwerb von Eigentumsrecht durch die begünstigte Bibliothek
* sehr selten entgeltliche Entschädigung des Verlages bei kleiner Auflage sehr wertvoller Werke
* Ablieferung per Versand auf eigene Kosten, unentgeltlich, unaufgefordert durch Verlage bzw. Autoren (Geldstrafen)
Was ist die Situation für Pflichtablieferungen in Bayern? (2)
- 2 Pflichtexemplare an die Bayerische Staatsbibliothek
- ein Exemplar bleibt in der BSB, eines geht an die zuständige bayerische Regionalbibliothek
Was ist die Situation für Pflichtablieferungen in Deutschland? (3)
- je 2 Pflichtexemplare „körperlicher Medienwerke“ (Bücher, …) und je 1 Pflichtexemplar von „Medienwerken in unkörperlicher Form“ (E-Books, …) der alten Bundesländer, z.B. Bayern, an DNB Frankfurt am Main
- je 2 Pflichtexemplare „körperlicher Medienwerke“ (Bücher, …) und je 1 Pflichtexemplar von „Medienwerken in unkörperlicher Form“ (E-Books, …) der neuen Bundesländer, Berlin und NRW an DNB Leipzig
- nach der Einarbeitung in den Katalog wird jeweils 1 Exemplar gegenseitig verschickt, letztendlich ist an beiden Standorten Frankfurt und Leipzig von allen Werken 1 Exemplar vorhanden
Welchen Sonderfall gibt es bei der Pflichtablieferung? (4)
Sonderfall der Pflichtablieferung an Hochschulbibliotheken
Rechtsgrundlage:
* Satzung (Vorschrift) der jeweiligen Universität oder Hochschule
* Keine der Pflichtabgabe vergleichbare gesetzliche Grundlage
Besonderheiten
* Kostenfreie Bereitstellung von Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten wie z.B. Masterarbeit, Dissertationen, Habilitationen (nicht: Pflichtabgabe durch Verlage!)
Was sind die Vor- und Nachteile der Pflichtablieferung? (je 2)
Vorteil
* unentgeltlich, dadurch Entlastung des Erwerbungsetats
* kontinuierlicher, vollständiger Bestandsaufbau
Nachteil
* Platzbedarf
* nur gesetzlich berechtigte Bibliotheken profitieren von der Pflichtabgabe
Was macht die Erwerbungsart Belegexemplar (Archiv) aus? (4)
Rechtsgrundlage
* Benutzerordnung des Archivs
* keine der Pflichtabgabe vergleichbare gesetzliche Grundlage
Besonderheiten
* kostenfreie Bereitstellung von Publikationen durch Autor/innen, die Unterlagen des Archivs verwendet haben (nicht: Pflichtabgabe durch Verlage!)
* kein Rechtsanspruch auf Belegexemplare