Mietrecht Flashcards
Mietvertrag
Formfreiheit (mündlich möglich)
befristet oder unbefristet OR 253 - 274g
Sache mieten
Besitzer (nicht Eigentümer)
darf Sache gebrauchen (nicht verkaufen, verschenken)
Koppelungsgeschäfte
verboten / unzulässig
-> kann unterschr. und dann nicht einhalten
(Bierliefervertrag)
Gebrauchsleihe
unentgeltlicher Mietvertrag (OR Art. 305)
Pachtvertrag
gegen Bezahlung (Pachtzins)
eine Sache oder ein Recht gebrauchen, nutzen (OR Art. 275) Erträge gehören dem Pächter
landwirtsch. Pacht
Immer Pacht
Ich benutze den Bauernhof
Leasingvertrag
Miete-Kauf
Darlehensvertrag
i.d.R. Geld
BV Bundesverfassung
Mietrecht ist Kompetenz des Bundes.
Bund ist verpflichtet gemäss Art 109 BV Bestimmungen zum:
- Schutz missbräuchlicher Mietzinsen
- zur Anfechtung missbräuchlicher Kündigungen
- Erstreckbarkeit von Mietverhältnissen erlassen
OR Obligationen Recht
Art. 253-274g enthält Bestimmungen über
- allg. Miete
- Miete von Wohnungen
- Miete von Geschäftsräumen
( Ferienwohnungen nicht bei Miete unter 3 Mt)
(luxeriöse Wohnungen haben keinen Schutz gegen missbrauchl. Mietzins)
VMWG Verordnung
Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Regelt Details zur Wohn- und Geschäftsmiete insbesondere bez. Nebenkosten
StGB Strafgesetzbuch
Wer den Mieter zu:
- unrechtmässigen Mietzinsen
- Verzicht auf Kündigungsanfechtung
- Verzicht auf Mietzinsanfechtung
- unrechtmässigen Kündigungen nötigt
wird auf Antrag des Mieters mit -> Haft oder Busse bestraft
Nebenkosten
- Kosten, die mit Gebrauch zusammenhängen (Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung, TV-Gebühren, Abwassergebühren usw.) (OR 257a)
- Grundsätzl. in der Miete (ausser andere Regelung)
akonto = Vermieter Abrechnung 1x jährlich
pauschal = Durchschnittswert 3 Jahren
-> Vermieter darf keinen Gewinn machen (nur tatsächliche Aufwendung verrechnen)
Mietzins
Entgelt für Gebrauch der Sache
Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Mahnung, Androhung der Kündigung mit 30 Tagen Zahlungsfrist (auch Ehegatten sagen)
- ausserordentliche Kündigung (30 Tage Frist per Monatsende)
- Erstreckung nicht möglich (keine Erbarmung)