IV. Staatsbürgerschaft Flashcards
Historische Entwicklung
Nation als Erscheinung der Moderne
Früher:
- Personalverband als zusammengehörige Christenheit
Später:
- Entstehung Territorialstaat, Entpersonalisierung.
Re-Personalisierung: Durch Staatsbürgerschaft. Aber nie mehr Rückkehr zu Personalverband
Re-Personalisierung
Gründe
- Exklusion: Abwehr von Armen. Instrument der Abschliessung
- Inklusion: Generierung von Loyalitätsressourcen. Verstärkt Beziehung zwischen Bürger und Staat.
- Bestimmung des Demos: Wer ist Teil des Volkes des demokratischen Prozesses?
Faktoren, die Staatsangehörigkeit beeinflussen
- Nationskonzept: Wer ist Nation? Was hält sie zusammen? F z.B. eher offen, da Glaube an Ideale von 1789 zentral. Schweiz eher defensiver, da Schicksalsgemeinschaft, die gemeinsame Vergangenheit gemeistert hat
- Angewiesenheit auf Immigration
- Kolonialgeschichte: gewisser Zwang, Zuwanderern aus Kolonien Staatsbürgerschaft zu ermöglichen (F)
Anknüpfungspunkte für Verleihung Staatsbürgerschaft
ius sanguinus: Abstammung (mütterlich oder väterlich)
ius soli: Geburt auf entsprechendem Territorium
In allen Staaten ist ius sangiunus ausschlaggebend. Unterschiede lediglich bei ius-soli Elementen
-> Unterschiede vor allem bei grossen Migrationsbewegungen bedeutsam, denn Verhältnis zwischen automatisch dazugehöriger Bevölkerung und Fremden verändert sich rasch
Schweizerische Konzeption
- ius sanguinus
- Kein ius soli
- Leichte Relativierung bei Erleichterter Einbürgerung für Kinder/Ehegatten (27 ff. BüG)
- Teildezentrale Einbürgerung (drei Staatsebenenen reden mit!) -> wirkt bremsend
- Starke Inklusionswirkung
- dreifachbindung an Staat (37 Abs 1 BV)
- teilweise Bürgerpartizipation (Polarisierung)
- Geschützte Homogenitätsvorstellung
- Idee des Schutzes von Abkömmlingen einer Ur-Gemeinschaft
- starker Akzent auf immaginierter Vergangenheit
VSS für ordentliche Einbürgerung
Art. 12 ff. BüG
Art. 11 ff. revBüG:
- Neu erfolgreiche Integration erwähnt
- Neu NL-Bewilligung
- nur 10 Jahre (nicht mehr 12)
- Verbesserter Datenaustausch (45 revBüG)
- Verfahrensvereinfachungen in Bezug auf Zusammenarbeit mit Bund
Problem: Partizipation Volkt an Einbürgerungsentscheiden. Verstoss gegen Art. 8 Abs. 2 BV, wenn kollektiv Nichteinbürgerungen für Personen aus bestimmten Herkunftsländern.
Begründungspflicht offengelassen von BGer; Begründung bei geheimen Volksentscheiden schwierig einzuholen gem. BGer