Aufgabenbereich Grenze Flashcards
Wichtige Begriffe
> Drittstaat :
= Staat, der kein Schengenstaat ist.
> Drittstaatsangehöriger :
= Person ist weder Bürger der Union noch der EWR,noch Bürger der Schweiz
> Schengen-Binnengrenze :
= gemeinsame Landgrenzen der Vertragsstaaten des SDÜ
> Schengen- Außengrenze :
= Land- und Seegrenzen die nicht Binnengrenzen sind, sowie See- und Flughäfen
Grenzbehörden
- BPol
- Bundeszollverwaltung
- Bayrische Landespolizei
- Wasserschutzpolizei Hamburg
Grenzschutz nach §2 BPolG
- Grenzkontrollen
- Grenzüberwachung
- Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Grenze
Lagefelder Grenze
- Urkundendelikte
- Menschenhandel
- Eigentumsdelikte
- Waffenkriminalität
- Wirtschaftsdelikte
Schengener- Grenzkodex( SGK)
- hat Gesetztescharakter
- gilt in allen Anwenderstaaten
- Regeln im Bezug bei Grenzkontrollen bei Personen die Schengenaußengrenzen überschreiten
- Keine systematische Grenzkontrollen
> üblicher Kontrollstandard nach Art.8(2) SGK i.V.m BRAS 120
> Für Ein- und Ausreise von Personen die Anspruch auf freien Personenverkehr über Schengenaußengrenze hinaus
- Überprüfung der Identität durch Abgleich der Signalelemente
- Überprüfung Staatsangehörigkeit
- Überprüfung des Reisedokuments
- Überprüfung, ob Person keine gegenwärtige/ erhebliche Gefahr für innere Sicherheit, internationale Beziehungen darstellt
> eingehende Kontrolle für Drittstaatsangehörige Art. 8(3) SGK i.V.m Art. 18 Visa-Kodex i.V.m BRAS 120
- Überprüfung der Identität der Signalelemente durch Abgleich
- Überprüfung der Staatsangehörigkeit des Drittstaatangehörigen
- Überprüfung des Reisedokuments
- Überprüfung der erforderlichen Schengenvisum , Aufenthaltstitel, längerfristiges Visum
- Überprüfung der Ein- und Ausreisestempelabdrücke im Dokument
- Überprüfung der Abfahrts- und Zielorte
- Überprüfung, ob Drittstaatler finanzielle Mittel für Bestreitung der Zeit hat
- Überprüfung, ob Drittstaatler eine Gefahr darstellt
- Verifizierung der Identität der Schengenvisainhaber anhand der Nummer der Visumsmarke
Stufenkonzeption
> Stufe 1 :
= Grenzüberwachung im Regeldienst mit Kräften der AAO
Ziel: Präsenz zeigen im Grenzraum
> Stufe 2 :
= Einsatz bei größeren polizeilichen Anlässen mit MKÜ, Verband
> Stufe 3 :
= zeitlich befristete Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs aus besonderen Anlässen
Grenzüberwachung im Grenzraum
- Streifendienst
- Einsatz von Nachtsichttechnik
- Einsatz von Polizeihubschrauber
- Verdeckte Aufklärung/ Observation
- Schwerpunkteinsätze/ Sondereinsätze
- Sensor/ Videotechnik
Anlassbeurteilung 14 Punkte
—Anlassgruppe–
- Überschrift
- Gesamtanlass
- Einzelanlass
- Identifizierung
- Verhalten/ Absichten/ Handlungsmöglichkeiten
- Raum/- Zeitberechnung
- Gefährlichkeit/ Straftaten/ Owi
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