10. Städtebaurecht BauGB § 34 Flashcards
Was sind Instrumente der Bauleitplanung?
Die Bauleitpläne:
Flächennutzungsplan (FNP) → zeigt Flächennutzungen
Bebauungsplan (B-Plan) → zeigt zusätzlich noch Angaben zur Bebauung
Welche Ziele der Bauleitplanung sind im BauGB vorgeschrieben?
Geordnete städtebauliche Entwicklung
Funktionsfähige Siedlungsformen entwickeln
Erhaltung vorhandener Stadtteile und Infrastrukturen
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
Reduzierung von Verkehr
Flächenwachstum eindämmen
Orte entwickeln, welche soziale, kulturelle und emotionale Bindungswirkung entwickeln
Sozialgerechte Bodennutzung
Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen
Eigentumsbildung fördern
Bildung, Sport, Freizeit und Erholung gleichberechtigt ordnen
Verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sicherstellen
Soziale und kulturelle Bedürfnisse der Familie unterstützen
Menschenwürdige Umwelt sichern
Sicherheit der Bevölkerung herstellen
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichern
Bevölkerungsentwicklung unterstützen
Natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln
Luft, Boden und Wasser schützen und schonen
Rohstoffvorkommen sichern
Land- und Forstwirtschaft ordnen
Landschaften pflegen
Welcher Planungsbereich wird im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellt?
flächendeckend das gesamte Stadtgebiet
verbindlich für die Behörden der Stadt
nicht parzellenscharf, eher M. 1:20000
zeigt Bestand UND Zielvorstellungen
Was besagt § 34 des BauGB?
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile
Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach
• Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Was regelt die BauNVO?
Art und Maß der baulichen Nutzung
Bauweise
überbaubaren Grundstücksflächen
Nennen Sie Baugebiete der BauNVO!
Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete
Dorfgebiete, Mischgebiete, Urbane Mischgebiete, Kerngebiete
Gewerbegebiete, Industriegebiete
Sondergebiete
Wie wird das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt?
über die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ)
Nennen Sie Arten der baulichen Nutzung!
(= Nutzungsart; welche Nutzung in einem Gebäude zulässig ist)
Wohnen (auch Hotel)
Arbeiten (Dienstleistung, Gewerbe, Industrie)
Versorgung (Einzelhandel, Tankstelle, etc.)
Kultur (Museum, Oper, etc.)
Bildung (Hochschule, Schule, VHS, etc.)
Was ist eine offene, was eine geschlossene Bauweise?
offene Bauweise = Gebäude, deren Fassaden zur Straße hin >50m durchgängig sind
geschlossene Bauweise = Gebäude, deren Fassaden zur Straße hin <50m durchgängig sind
Erläutern Sie die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl!
Geschossflächenzahl (GFZ) =
Anzahl Vollgeschosse / m² Grundstücksfläche [0=unbebaut - ende offen = Hochhaus]
Grundflächenzahl (GRZ) =
Grundfläche der Gebäude / m² Grundstücksfläche [0=unbebaut - 1=voll bebaut]
Wie sind Obergrenzen der baulichen Nutzung geregelt?
§ 17 BauNVO
werden:
GRZ GFZ in allgem. Wohnungen 0,4 1,2
in Mischgebieten 0,6 1,2
in Kerngebieten 1 3,0
in Urbanen Mischgebieten 0,8 3,0
Erläutern sie den Begriff der Abstandsfläche!
Vor Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen). Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Abstandsfläche nicht erforderlich vor Außenwänden, die an der Nachbargrenze errichtet werden
Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen.
Die Abstandsflächen dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Min. 3m Abstandsfläche oder Wandhöhe x Faktor (0,2/0,4)
Erklären Sie das Schmalseitenprivilieg!
Seitenwände sind maximal 16m lang, trotzdem 3m Abstandfläche, auf einer Seite darf diese aber halbiert werden.
In welchen Gesetzestexten finden Sie welche städtebaulichen Angaben?
BauGB :
§ 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines B-Planes
§ 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile
§ 35 Bauen im Außenbereich
BauNVO: Art & Maß der baulichen Nutzung Bauweise Überbaubare Grundstücksflächen Baunutzungsgebiete nach denen man Bauvorhaben beurteilt
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Planzeichenverordnung
Vorgaben für Zeichnung von B-Plan und Flächennutzungsplan
ibt es Möglichkeiten die Obergrenzen der baulichen Nutzung zu überschreiten?
Die Obergrenzen des Absatz 1 können überschritten werden, wenn
besondere städtebauliche Gründe dies erfordern,
die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und
sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.